Strategische Leitlinien der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums

Mit den strategischen Leitlinien setzt der Rat die Prioritäten der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass die Entwicklung des ländlichen Raums mit den übrigen Politiken der EU, insbesondere der Kohäsions- und der Umweltpolitik, in Einklang steht und die Umsetzung der Agrarpolitik (GAP) und die mit ihr verbundene Umstrukturierung begleitet werden.

RECHTSAKT

Beschluss des Rates 2006/144/EG vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ländlichen Regionen machen 92 % der Fläche der Europäischen Union (EU) aus. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung in der EU und stellen 53 % der Arbeitsplätze. Obwohl es große Unterschiede zwischen den einzelnen ländlichen Regionen gibt, lässt sich generell feststellen, dass die Einkommen pro Einwohner um etwa ein Drittel unter dem europäischen Durchschnitt liegen, der Anteil der erwerbstätigen Frauen niedrig und der Dienstleistungssektor weniger entwickelt ist.

Die ländlichen Gebiete werden sich daher im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren besonderen Herausforderungen gegenübersehen. Der neue Programmplanungszeitraum bietet die Gelegenheit, die Förderung aus dem neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums auf diese Ziele neu auszurichten. Um diese Herausforderungen meistern zu können, sind sektorale und territoriale Maßnahmen erforderlich.

Die Entwicklung des ländlichen Raums und die allgemeinen Ziele der Union

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Agrarlebensmittelindustrie, Umwelt und Bevölkerung im ländlichen Raum. Die künftigen Strategien und Programme werden folgenden vier Schwerpunkten untergeordnet:

Die Prioritäten der EU für den Programmplanungszeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

Der Rat legt die strategischen Prioritäten der EU fest, indem er für die einzelnen Prioritäten mögliche Kernaktionen anführt. Die Prioritäten der EU werden in die nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten und in die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums integriert.

Priorität 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft

Ziel ist die Schaffung eines dynamischen europäischen Agrarlebensmittelsektors. Die EU beabsichtigt insbesondere, den Wissenstransfer anzuregen, die Innovation zu fördern und Investitionen in Sach- und Humankapital zu unterstützen. Kernaktionen könnten in diesem Zusammenhang sein:

Priorität 2: Verbesserung von Umwelt und Landschaft

Die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel sollen einen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und der Landschaft im ländlichen Raum in der EU leisten, insbesondere in den Bereichen biologische Vielfalt, Erhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Systemen von hohem Naturschutzwert sowie Wasser und Klimawandel. Die Union unterstützt insbesondere Folgendes:

Priorität 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Die EU beabsichtigt, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu fördern und die Voraussetzungen für Wachstum zu verbessern. Die unter dieser Priorität durchgeführten Kernaktionen könnten folgende Ziele haben:

Priorität 4: Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung

Mit den für den Schwerpunkt „Leader-Konzept“ eingesetzten Mitteln sollten die Verwaltung und die Nutzung des in den ländlichen Gebieten selbst vorhandenen Entwicklungspotenzials verbessert werden. Dabei wird ein horizontaler Ansatz verfolgt, der die drei Ziele - Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Lebensqualität/Diversifizierung - kombiniert. Die Kernaktionen könnten folgende Ziele haben:

Priorität 5: Gewährleistung einer kohärenten Programmplanung

Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen den Schwerpunkten entstehen und Widersprüche vermieden werden.

Die EU bietet zudem einen Rahmen, um die Verwaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu verbessern, insbesondere durch die Einrichtung nationaler und europäischer Netzwerke. Diese Netzwerke fördern beispielsweise den Austausch über bewährte Verfahren und Know-how in Bezug auf die Konzipierung und Verwaltung der Maßnahmen im ländlichen Raum.

Priorität 6: Komplementarität zwischen den EU-Instrumenten

Um Synergieeffekte zwischen Strukturpolitik, Beschäftigungspolitik und Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz der Maßnahmen sorgen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet und in einem bestimmten Tätigkeitsbereich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fischereifonds (EFF) finanziert werden sollen.

Im nationalen Strategieplan werden die Maßnahmen gegeneinander abgegrenzt und Mechanismen zur Koordinierung der Maßnahmen festgelegt, die aus den verschiedenen Fonds gefördert werden.

Neue Herausforderungen bewältigen

Dieser Beschluss wurde 2009 geändert, um die neuen Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, in die strategischen Leitlinien aufzunehmen:

Bei diesen Themen handelt es sich um Querschnittsthemen, die als Schwerpunkte in den nationalen Strategieplänen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden können. So fordert die EU die Mitgliedstaaten beispielsweise auf:

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2006/144/EG des Rates

20.2.2006

-

ABl. L 55, 25.2.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2009/61/EG des Rates

19.1.2009

-

ABl. L 30, 31.1.2009

VERWANDTE RECHTSAKTE

Verordnung Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) [Amtsblatt Nr. L 277 vom 21.10.2005]

Mit dieser Verordnung wird ein einziges Finanzierungsinstrument für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums geschaffen: der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Letzte Änderung: 30.06.2011