Die Erweiterung als Herausforderung

Seit der Tagung des Europäischen Rates von Helsinki im Dezember 1999 besteht die Gruppe der beitrittswilligen Länder aus 13 Mitgliedern:

Mit allen diesen Staaten außer der Türkei werden seit 1998 (Zypern, Estland, Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien) oder seit dem Jahre 2000 (Malta, Lettland, Litauen, Slowakei, Rumänien und Bulgarien) Beitrittsverhandlungen geführt. Voraussetzung für den Beitritt ist nämlich, dass die 1993 festgelegten so genannten Kriterien von Kopenhagen (EN) erfüllt werden. Anlässlich des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002 hatten die beitrittswilligen Länder mit Ausnahme Rumäniens und Bulgariens die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Im Mai 2004 wird die erweiterte Europäische Union somit 25 Mitgliedstaaten haben. Die neuen Mitgliedstaaten werden an den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 teilnehmen.

Die Erweiterung ist zweifellos ein wichtiges Ereignis im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses, das die europäische Politik der nächsten Jahrzehnte wesentlich prägen wird. Voraussetzung für eine solche grundlegende Veränderung ist allerdings, dass die derzeitige Arbeitsweise der Gemeinschaft reformiert wird, damit diese auch in Zukunft funktionsfähig bleibt.

NEUE CHANCEN UND GROSSER BEDARF

Chancen

Der erste Zwischenbericht der Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung auf die Politik der Europäischen Union wurde dem Europäischen Rat von Madrid im Dezember 1995 vorgelegt. Der Rat ersuchte daraufhin die Kommission, die Evaluierung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Gemeinschaftspolitiken, insbesondere in Bezug auf die Agrar- und die Strukturpolitik, zu vertiefen.

Die Agenda 2000 ist eine erste Antwort auf dieses Ersuchen. Die dort beschriebene finanzielle Vorausschau beinhaltet eine erste Herausforderung im Hinblick auf die Reform der Gemeinschaftspolitik. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Erweiterung, an deren Ende eine Union mit fast 30 Mitgliedstaaten steht, ist in politischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht mit großen Chancen verbunden. Wenn man ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung betrachtet, so wird diese als erstes die Ausdehnung des Binnenmarktes von 370 auf etwa 455 Millionen Verbraucher zur Folge haben. Außerdem wird die Position der Union in der Weltpolitik und auf den Weltmärkten gestärkt.

Zugleich wird eine noch größere Heterogenität der Interessen innerhalb der Union zu einem starken Druck führen, sektorale und regionale Anpassungen vorzunehmen. Deshalb müssen noch vor der Erweiterung geeignete Maßnahmen eingeleitet werden:

Großer Bedarf

Der zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zeigt, dass das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (Pro-Kopf-BIP) in den MOEL noch deutlich niedriger ist als in den derzeitigen Mitgliedstaaten. Fläche und Bevölkerungszahl der Union werden um ein Drittel zunehmen, das BIP dagegen um lediglich 5 %. Von den 105 Millionen Einwohnern der MOEL leben über 98 Millionen in Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts in einer erweiterten Union betragen wird.

Der Bedarf dieser Staaten ist in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft enorm groß: in der Industrie, im Dienstleistungssektor, im Verkehrswesen, beim Umweltschutz, in der Landwirtschaft und in Bezug auf die Qualifizierung der Arbeitnehmer. Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die nationalen Verkehrsnetze auszubauen und in die transeuropäischen Netze zu integrieren. Die gravierendsten Umweltprobleme betreffen die Gewässerverschmutzung, die Abfallbewirtschaftung und die Luftverschmutzung. Auf dem Arbeitsmarkt sind schon mit der Beitrittsvorbereitung tief greifende Veränderungen eingeleitet worden, die sich noch beschleunigen werden: So ist der Anteil der in der Industrie bzw. der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sehr groß, der Dienstleistungssektor bleibt außerhalb der großen Ballungszentren unterentwickelt und die Arbeitsproduktivität liegt unter dem europäischen Durchschnitt.

MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE REGIONALPOLITIK

Für die Kohäsionspolitik der Europäischen Union ist der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten eine große Herausforderung. Durch die Erweiterung entsteht nämlich innerhalb der Gemeinschaft eine neue Gruppe von Ländern, in denen das Pro-Kopf-BIP weniger als 40% der EU-Durchschnitts beträgt. Nach dem Grundsatz der Solidarität muss sich die europäische Strukturpolitik vor allem den in jenen Ländern befindlichen Regionen mit Entwicklungsrückstand widmen, wobei fast das gesamte Staatsgebiet der MOEL dieser Gruppe zuzuordnen ist. Die innerhalb der derzeitigen 15 EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnenden Disparitäten werden jedoch fortbestehen und bedürfen weiterhin der Aufmerksamkeit der europäischen Regionalpolitik.

Für die Behörden der Beitrittsländer stellt die Umsetzung einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine neue Aufgabe dar. Die Verwaltung der Strukturfonds, deren Fördermittel sie schon bald in Anspruch nehmen können, bedarf tief greifender Anpassungen der Arbeitsweise und des Kompetenzprofils auf allen Verwaltungsebenen, denn sie muss im Einklang mit dem rechtlichen Rahmen stehen, der die Grundlage der Strukturfondsinterventionen bildet. In folgenden Bereichen werden erhebliche Anstrengungen unternommen:

DIE HERANFÜHRUNGSSTRATEGIE

Die Heranführungsstrategie richtet sich auf spezifische Prioritäten, die im Wesentlichen auf der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Bewerberländer beruhen. Diese Übernahme erfolgt stufenweise in Anlehnung an die Aufnahme und den Abschluss der bilateralen Verhandlungen zwischen der Kommission und den Bewerberländern über die 31 Kapitel, in denen die Zuständigkeiten der Europäischen Union zusammengefasst sind.

Gemäß der vom Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 gebilligten Strategie der Kommission zur Vorbereitung der Erweiterung ist das Kapitel 21, "Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente", wegen seiner finanziellen Auswirkungen von vorrangiger Bedeutung. Die Verhandlungen sind seit April 2002 für Zypern und die Tschechische Republik und seit Juni 2002 für Estland, Lettland und Litauen vorläufig abgeschlossen. Ende Juli 2002 kamen auch Malta, die Slowakei, Slowenien und Ungarn mit der Kommission zu einer Einigung über dieses Kapitel. Anfang Oktober 2002 wurden auch mit Polen als letztem beitretenden Land die Verhandlungen über dieses Kapitel abgeschlossen. Im Dezember 2003 würdigte der Europäische Rat von Brüssel erneut die Bemühungen Bulgariens und Rumäniens; er ermutigte diese Länder, die Reformen fortzusetzen. Diese beiden Länder werden der Union 2007 beitreten.

Die Heranführungsstrategie schließt ferner die Stärkung der Verwaltungsstrukturen und der Verwaltungskapazität der Beitrittsländer ein, damit die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft dort angewandt werden können. Außerdem müssen die Unternehmen dieser Länder an den Gemeinschaftsstandard angeglichen werden. Die von den Beitrittsländern bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielten Fortschritte sind Gegenstand der regelmäßigen Berichte an den Rat. Um den Anforderungen der Heranführungsstrategie für die Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas zu entsprechen, hat die Kommission Beitrittspartnerschaften geschaffen und die Gemeinschaftsprogramme den Beitrittsländern geöffnet. Seit Januar 2000 hat sie ihre Unterstützung verdoppelt, und sie wird weiterhin sicherstellen, dass die Europa-Abkommen umgesetzt werden.

Heranführungsinstrumente

Die Europa-Abkommen bilden das wesentliche Rechtsinstrument, das den Beziehungen zwischen der Union und den Beitrittskandidaten zu Grunde liegt. Sie betreffen Fragen des Handels, des politischen Dialogs und anderer Bereiche der Zusammenarbeit. Sie haben die Möglichkeit geschaffen, die Fortschritte der Beitrittsländer bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie der Einhaltung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften zu überwachen.

Die Beitrittspartnerschaft ist der Schwerpunkt der Heranführungsstrategie, die alle Unterstützungsformen für die Bewerberländer zur Durchführung ihrer nationalen Programme im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union in einem Gesamtrahmen zusammenfasst. Mit Hilfe einer mehrjährigen Programmplanung setzt dieses Instrument die kurz- und mittelfristigen Prioritäten für jedes Beitrittsland (insbesondere in Bezug auf die Demokratie, die makroökonomische Stabilisierung, die nukleare Sicherheit und die Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes) fest, und es zeigt auf, welche Mittel für die Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt zur Verfügung stehen.

Die künftigen Mitgliedstaaten sind an den Gemeinschaftsprogrammen beteiligt. Diese Programme umfassen den größten Teil der Gemeinschaftspolitiken (Aus- und Fortbildung, Umwelt, Verkehr, Forschung) und sind somit eine nützliche Vorbereitung auf den Beitritt, indem sie die assoziierten Länder und ihre Bürger mit den Politiken und Arbeitsmethoden der Union vertraut machen.

Die Angleichung der Rechtsvorschriften gehört zu den vorrangigen Zielen.. TAIEX (EN) (Technical Assistance Information Exchange Office = Amt für den Informationsaustausch über Technische Hilfe) liefert Informationen über den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand. Dieses Amt ist in den Beitrittsländern nicht nur den Verwaltungen, sondern auch den Unternehmen behilflich, indem es spezielle Seminare und Studienaufenthalte organisiert.

Die Angleichung der Rechtsvorschriften allein reicht jedoch nicht aus: es ist außerdem notwendig, die für die Durchführung und Anwendung der Rechtsvorschriften verantwortlichen Organe zu stärken. Ein wesentliches Instrument für die Stärkung der Organe sind die Partnerschaften (Twinning, EN), die insbesondere die Entsendung von Sachverständigen aus der Union in die Beitrittsländer vorsehen. Dieser Prozess wurde mit der Entsendung von „Heranführungsberatern"(Beamten aus den Mitgliedstaaten oder unabhängigen Sachverständigen) eingeleitet. Diese Fachleute schulen ihre Amtskollegen in den Beitrittsländern im Bereich der Übernahme, der Durchführung und des Ausbaus der wichtigsten Sektoren des gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Finanzinstrumente

Die Verwirklichung der Ziele der Heranführungsstrategie erfordert außerdem die Inanspruchnahme von Stützungs- und Finanzhilfeinstrumenten. Um den Bedürfnissen der Beitrittsländer Genüge zu tun, beschloss der Europäische Rat von Berlin 1999 die Verdoppelung der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt ab 2000 und die Schaffung von zwei spezifischen Instrumenten:

Diese beiden Instrumente vervollständigen die im Rahmen des Phare-Programms seit 1989 finanzierten Maßnahmen. Phare ist und bleibt die wichtigste Unterstützungsform für die Bewerberländer.

Phare

Die Zielsetzungen des Phare-Programms haben sich mit dem Bedarf, der sich als Ergebnis der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abzeichnet, im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Dementsprechend konzentriert sich Phare nunmehr auf zwei wesentliche Prioritäten:

Die Stärkung der Verwaltungsstrukturen und der Verwaltungskapazität der Beitrittsländer („Institution Building") hat auf allen Verwaltungsebenen die Schaffung von Strukturen begünstigt, die in der Lage sind, regionale Mehrjahres-Entwicklungspläne auszuarbeiten.

Die Investitionshilfen („Investment support") unterstützen die Finanzierung von Investitionen zur Anpassung der Unternehmen und der Infrastruktur an die europäischen Normen. 70% des Phare-Gesamthaushalts von 1.560 Millionen Euro werden für solche Investitionshilfen zur Verfügung gestellt.

Heranführungshilfe für die Landwirtschaft

Die Heranführungshilfe für die Landwirtschaft (SAPARD) beläuft sich seit dem Jahre 2000 auf 520 Millionen Euro pro Jahr. Sie wird in vorrangigen Bereichen, wie der Verbesserung der Verarbeitungsstrukturen, der Absatzwege und der Qualitätskontrollen der Nahrungsmittel, gewährt. Diese Maßnahmen, die auf der Grundlage von nationalen Programmen erfolgen, ermöglichen es außerdem, spezielle integrierte Entwicklungsprojekte zur Unterstützung lokaler Initiativen zu finanzieren.

Strukturhilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt

Mit einem Gesamthaushalt von 1.040 Millionen Euro pro Jahr seit dem Jahre 2000 fördert das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt

(ISPA) vor allem Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Umwelt und Verkehr.

DIE STRUKTUR- UND KOHÄSIONSFONDSVERWALTUNG VON 2004 BIS 2006

Der Europäische Rat von Kopenhagen hat die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen und so den Weg für den Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 frei gemacht. Für 2004-2006 hat er für die neuen Mitgliedstaaten zusätzliche Mittel in Höhe von 21,7 Mrd. EUR bewilligt. Dieser Betrag liegt unterhalb der 1999 durch den Europäischen Rat von Berlin im Rahmen der Agenda 2000 festgelegten Obergrenze.

Unterstützt von der Kommission, haben die künftigen Mitgliedstaaten die regionalen Programme für 2004-2006 festgelegt, die seit Januar 2004 aus Strukturfondsmitteln gefördert werden. Sie sind außerdem an den beiden Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III und EQUAL beteiligt.

Im Zeitraum 2004-2006 erhalten die neuen Mitgliedstaaten 5,76 Mrd. EUR für die Entwicklung des ländlichen Raums. Polen erhält als Land mit großem Agrarsektor fast die Hälfte dieser Fördermittel. Dank der Beihilfen können die landwirtschaftlichen Betriebe der neuen Mitgliedstaaten eine Modernisierung und Neustrukturierung vollziehen und sich an die Produktionsstandards der Gemeinschaft anpassen. Außerdem leisten sie insbesondere durch folgende Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete: Förderung benachteiligter Gebiete, Lebensmittelqualität, Agrarumweltmaßnahmen und Tierschutz, Aufforstungsmaßnahmen und Gründung von Erzeugergemeinschaften.

Im Rahmen der Debatte über die Zukunft der Regionalpolitik in einer erweiterten europäischen Union arbeitet die Kommission an Vorschlägen für eine neue Kohäsionspolitik nach 2006. Anfang 2004 wird die Kommission den dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorlegen. Zwar wird diese Politik voraussichtlich fortgeführt werden, aber die Frage ihrer Gesamtfinanzierung ist weiterhin offen. Die aktuellen Prognosen deuten darauf hin, dass sich die künftige Regionalpolitik nach folgenden Grundsätzen entwickeln wird:

See also

Weitere Informationen zur Agenda 2000 und zur Erweiterung:

Letzte Änderung: 21.01.2004