Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union

Mit der Verabschiedung von rund 20 Legislativmaßnahmen hat die Union 1999 ihr Projekt „Agenda 2000" abgeschlossen. Die ursprüngliche Mitteilung der Kommission, auf dessen Grundlage das Projekt „Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union" basiert, hatte einen einzigen, umfassenden Rahmen entworfen, der ein klares und zusammenhängendes Bild von der Union an der Schwelle zum 21. Jahrhundert gab. Hauptziel war es, die Union für ihre größten Herausforderungen, d. h. die Verstärkung ihrer Politiken und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, innerhalb eines strikten Finanzrahmens zu rüsten.

Die verabschiedeten Maßnahmen, die auf Grundlage der Mitteilung angenommen wurden, entsprechen diesen Leitlinien: Die Haushaltsanstrengungen werden konsolidiert, die Mittel werden stärker konzentriert, die Durchführung wird gestrafft (Vereinfachung, Dezentralisierung), die Integration der neuen Mitgliedstaaten wird gut vorbereitet.

Hintergrund

Das Legislativpaket „Agenda 2000" ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen aller Organe, die auf der Tagung des Europäischen Rates von Madrid im Dezember 1995 ihren Anfang nahmen.

Auf dieser Tagung hatten die Staats- und Regierungschefs die Kommission im Hinblick auf die Eröffnung der Verhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu den einzelnen Beitrittsanträgen sowie ein Gesamtpapier über die Erweiterung vorzulegen. Außerdem wurde die Kommission gebeten, anhand einer eingehenden Analyse des Finanzierungssystems der Union eine Mitteilung über den künftigen Finanzrahmen der Union auszuarbeiten, in dem die Perspektive der Erweiterung berücksichtigt ist.

Mit der am 16. Juli 1997 vorgelegten Mitteilung „Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union" [KOM(97) 2000] kam die Kommission diesen Aufforderungen in vollem Umfang nach. Diese Mitteilung beschreibt innerhalb eines einzigen Rahmens die Gesamtperspektiven für die Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Politiken, die mit der Erweiterung verbundenen horizontalen Probleme und die Grundzüge eines künftigen Finanzrahmens für die ersten sieben Jahre des neuen Jahrtausends im Kontext einer erweiterten Union. Außerdem gab die Kommission ihre Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen der zehn mittel- und osteuropäischen Länder bekannt.

In der Mitteilung der Kommission wurden bestimmte Prioritäten hervorgehoben. So gilt es, die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts aufrechtzuerhalten, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik fortzusetzen, das Wachstum, die Beschäftigung und die Lebensbedingungen im Rahmen der internen Politiken der Union zu stärken bzw. zu verbessern und den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten unter Einhaltung der Haushaltsdisziplin vorzubereiten.

Am 18. März 1998 legte die Kommission Legislativvorschläge zu den in ihrer Mitteilung behandelten Themen vor, um diese Prioritäten in Rechtsinstrumente umzusetzen. Am 24. März 1999 erzielte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Berlin eine politische Einigung über die Kommissionsvorschläge, so dass die Organe mit der Prüfung des "Agenda 2000"-Pakets fortfahren und noch vor bzw. unmittelbar nach den Europawahlen vom Juni 1999 die endgültigen Maßnahmen erlassen konnten.

Das daraus resultierende Legislativpaket umfasst vier große Bereiche, die eng miteinander verknüpft sind: die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Reform der Strukturpolitik, die Instrumente zur Heranführung an den Beitritt und den neuen Finanzrahmen. Außerdem hat die Kommission eine Änderung der Finanzierungsverordnung für die transeuropäischen Netze vorgeschlagen. Einige andere vorrangige Bereiche, die in der ursprünglichen Mitteilung der Kommission behandelt wurden - interne Politikbereiche, externe Politikbereiche, Verwaltungsreform - mussten nicht in spezifische Legislativmaßnahmen umgesetzt werden. Sie nehmen allerdings einen wichtigen Platz in der finanziellen Vorausschau ein.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Reformen im Agrarbereich setzen die mit den Reformen von 1988 und 1992 eingeführten Änderungen fort und verstärken sie. Die Ziele sind vielfältig: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Agrarerzeugnisse auf dem Binnen- und dem Weltmarkt, stärkere Einbeziehung umwelt- und strukturpolitischer Überlegungen in die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Sicherung angemessener Einkommen für die Landwirte, Vereinfachung der Agrargesetzgebung und Dezentralisierung ihrer Durchführung, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Stärkung der Position der Union bei der kommenden Verhandlungsrunde im Rahmen der WTO, Stabilisierung der Agrarausgaben in realen Werten auf dem Niveau von 1999.

Zwei Arten von Maßnahmen werden zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. Zum einen handelt es sich um neue Verordnungen, mit denen die gemeinsamen Marktorganisationen für Wein, Ackerkulturen, Rindfleisch und Milch geändert werden, und zum anderen um Maßnahmen mehr horizontaler Art.

In den Sektoren Getreide und Milch werden die Interventionspreise schrittweise gesenkt. Bei Rindfleisch wird der Grundpreis gekürzt, während der Interventionspreis als Sicherheitsnetz auf dem bisherigen Niveau belassen wird.

Diese Kürzungen werden zum Teil durch eine Reihe von Direktbeihilfen an die Landwirte ausgeglichen, die anhand der jährlichen Produktion des betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisses berechnet werden. Im Rindfleischsektor sind zudem Schlachtprämien und eine Erhöhung der Extensivierungs- und der Mutterkuhprämie vorgesehen. Die Reform des Milchsektors, die mit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 in Kraft tritt, umfasst eine in drei Schritten erfolgende Senkung des Interventionspreises um 15 % und eine Aufstockung der Quoten um 1,5 %.

Die neue Marktordnung für Wein soll eine kontrollierte Aufstockung des Weinbaupotenzials sicherstellen, indem das bisherige Verbot von Neupflanzungen bis zum Jahr 2010 aufrechterhalten wird. Bestimmte benachteiligte Regionen können allerdings von diesem Verbot ausgenommen werden. Außerdem werden die verschiedenen bisherigen Formen der Destillation durch eine "Dringlichkeitsdestillation" ersetzt, die bei außergewöhnlichen Marktstörungen auf freiwilliger Basis vorgenommen werden kann. Der Vereinfachung halber wurden die 23 bisherigen Weinverordnungen in einer einzigen neuen Verordnung zusammengefasst.

Die Gemeinschaftsprämien können innerhalb bestimmter Grenzen durch einzelstaatliche Beihilfen ergänzt werden.

In einer horizontalen, für alle Marktorganisationen geltenden Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, bei der Gewährung ihrer Direktbeihilfen zu berücksichtigen, wieweit die Umweltauflagen und die Mindestzahlen für die Beschäftigung von den Landwirten eingehalten wurden.

Die Senkung der Marktstützungspreise geht mit einer Erhöhung der Beihilfen an die Landwirte einher, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den Binnen- und den Weltmärkten zu verbessern und damit das Risiko zu verringern, dass erneut kostspielige und teilweise nicht absetzbare Überschüsse erzeugt werden.

Eine zweite horizontale Verordnung zielt darauf ab, die Verwaltung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) zu dezentralisieren. Es handelt sich um eine neue Verordnung über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, nach der die Mitgliedstaaten ihren Anteil der EAGFL-Mittel unter Einhaltung bestimmter Gemeinschaftskriterien selbst verwalten können.

Das Agrarpaket der "Agenda 2000" wird durch eine Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums, die einen echten zweiten Pfeiler der GAP bildet, ergänzt. Ziel ist es, durch Förderung

Seit Beginn der europäischen Integration hat die Gemeinsame Agrarpolitik einen ihrer Grundsteine gebildet. Angesichts ihrer zentralen Stellung innerhalb des von der Europäischen Union propagierten Gesellschaftsmodells wird sie für das europäische Aufbauwerk auch weiter von Bedeutung sein.

Die Reform der Strukturpolitik

Wie vom Europäischen Rat von Berlin hervorgehoben wurde, ist eine größere Effizienz der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds ein zentraler Punkt der im Rahmen der Agenda 2000 vorgesehenen Reformen. Es gilt, eine stärkere geografische und thematische Konzentration der Strukturhilfe zu gewährleisten und die Verwaltung der Fonds zu verbessern, wobei am Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer durch immer größere Vielfalt gekennzeichneten Union festzuhalten ist. Der Finanzrahmen für die Strukturpolitik im Zeitraum 2000-2006 wird auf 213 Mrd. Euro für die derzeitigen Mitgliedstaaten festgesetzt, was gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum ein leichte Zunahme bedeutet (1994-1999: 208 Mrd.).

Die vereinbarten Neuausrichtungen betreffen sowohl die eigentlichen Strukturfonds (Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung „Ausrichtung") als auch den Kohäsionsfonds.

Die neuen allgemeinen Bestimmungen für die Interventionen der Strukturfonds sind in einer horizontalen Verordnung enthalten.

Gemäß dieser Verordnung konzentriert sich die Gemeinschaftsunterstützung fortan auf drei statt bisher sechs vorrangige Ziele:

Der Prinzip einer stärkeren Konzentration gilt auch für die Gemeinschaftsinitiativen, deren Zahl von 13 auf 4 verringert wird: INTERREG (grenzübergreifende Zusammenarbeit), LEADER (Entwicklung des ländlichen Raums), EQUAL (Bekämpfung von Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt) und URBAN (Wiederbelebung von Städten und Vorstädten in Krisensituationen).

Des Weiteren sieht die Verordnung eine stärker dezentralisierte Verwaltung der Fonds durch die Mitgliedstaaten unter der allgemeinen Aufsicht der Kommission sowie eine stärkere Beteiligung der gesellschaftlichen Kräfte, der regionalen und lokalen Behörden und der Sozialpartner an der Ausarbeitung und Durchführung der Strukturprogramme vor.

Die allgemeine Strukturfondsverordnung wird durch drei spezifische Verordnungen ergänzt, in denen für jeden der Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) der Aufgabenbereich und die Arten von Maßnahmen festgelegt sind, die aus ihm finanziert werden können. Die Abteilung „Ausrichtung" des EAGFL fällt fortan unter die neue Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums.

Wie die Strukturfonds wird auch der Kohäsionsfonds im Zeitraum 2000-2006 eine grundlegende Stütze für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union bleiben.

Das Hauptziel des Kohäsionsfonds bleibt unverändert. Er wird also weiter in denjenigen Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf weniger als 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt, Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze finanzieren.

Eine weitere Fördervoraussetzung, wonach die begünstigten Mitgliedstaaten ein wirtschaftliches Stabilitätsprogramm auflegen und einhalten müssen, bleibt ebenfalls bestehen.

Für 2003 ist eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen, bei der festgestellt wird, welche Mitgliedstaaten die Förderkriterien nicht mehr erfüllen.

Interne Politikbereiche

Die allgemeinen Leitlinien der Agenda 2000, die diesen Punkt betreffen, wurden bestätigt.

Der in der Finanziellen Vorausschau für die internen Politikbereiche vorgesehene Mittelanteil wurde aufgestockt und dürfte jährlich gleichmäßig von 5,90 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf 6,20 Mrd. im Jahr 2006 ansteigen. Die Ausgaben werden auf die vorrangigen Bereiche Forschung, Bildung und große Netze konzentriert. Was die transeuropäischen Netze anbelangt (Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur), so werden mit der im Rahmen der Agenda 2000 erlassenen neuen Finanzierungsverordnung private Investitionen und der Einsatz von Risikokapital gefördert, um damit die Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu finanzieren. Außerdem wird eine mehrjährige Programmplanung empfohlen. Auf diese Weise wird es möglich sein, für die Netze genügend Mittel zu mobilisieren, damit diese zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Hinblick auf die Erweiterung beitragen können.

Externe Politikbereiche

Im Zeitraum 2000-2006 wird die Europäische Union zu einem weltweiten Akteur werden. Die Höhe der Mittelbindungen für die externen Politikbereiche leicht ansteigen; von 4,55 auf 4,61 Mrd. Euro. Der Einsatz dieser Mittel wird nach einem integrierten, alle Politikbereiche umfassenden Ansatz erfolgen; bei der geografischen Verteilung wird unter Berücksichtigung der politischen Verpflichtungen und der Priorität, die den bedürftigsten Ländern eingeräumt wird, auf eine angemessene Ausgewogenheit geachtet.

Durch den Beschluss, die Höhe der Mittel auf dem bisherigen Anteil am BSP aufrechtzuerhalten, wird Europa eine starke Präsenz auf der Weltbühne gesichert. Europa wird bei internationalen Hilfsaktionen (humanitäre Hilfe, Entwicklungshilfe, Wiederaufbauhilfe) auch weiterhin der wichtigste Geber sein.

Verwaltungsausgaben

Die Verwaltungsausgaben werden von 4,56 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf 5,10Mrd. im Jahr 2006 ansteigen. Sie werden denselben Zwängen unterliegen, die auf den Verwaltungshaushalten der Mitgliedstaaten lasten, wobei diese Disziplin für alle Organe in gleicher Weise gelten wird.

Wie bei den übrigen Rubriken der Finanziellen Vorausschau geht es auch hier darum, die Humanressourcen eines kompetenten, unabhängigen und permanenten öffentlichen Dienstes besser zu nutzen und zu mobilisieren. Die neue Kommission wird zuallererst ihre eigene Rolle überdenken und, ausgehend von dem, was bisher unternommen wurde, ihre Aufgaben neu festlegen müssen.

Die Herausforderung der Erweiterung

Der Hauptbeweggrund für die im Rahmen der Agenda 2000 unternommenen Reformen war die künftige Erweiterung der Union um zehn mittel- und osteuropäische Länder (Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik) sowie Zypern.

Im zweiten Teil ihrer Mitteilung „Agenda 2000" von 1997 hatte die Kommission neben ihren Stellungnahmen zu den einzelnen Beitrittsanträgen Empfehlungen abgegeben, wie die Vorbereitung der beitrittswilligen Länder intensiviert werden könnte.

Das Hauptelement dieser „intensivierten Heranführungsstrategie" wurde bereits im März 1998, zwei Wochen vor Eröffnung der Verhandlungen mit den sechs Ländern der ersten Beitrittsrunde (Estland, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Zypern) umgesetzt, indem mit den elf Kandidatenländern „Partnerschaften für den Beitritt" geschlossen wurden.

Diese Partnerschaften haben jeweils die Form eines mehrjährigen Programms, das die konkreten Zusagen des beitrittswilligen Landes (in Bezug auf Demokratie, makroökonomische Stabilisierung und nukleare Sicherheit), ein nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie die finanziellen Mittel, die die Union zur Unterstützung der Vorbereitungen des Kandidatenlandes einsetzen wird, in einem einzigen Rahmen zusammenfasst.

Als die Partnerschaften für den Beitritt geschlossen wurden, war das PHARE-Programm das wichtigste Finanzinstrument, das der Union für die Heranführung der beitrittswilligen Länder zur Verfügung stand. Das Programm verfolgt zwei vorrangige Ziele, die vom Europäischen Rat von Luxemburg gebilligt wurden: Verstärkung der Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz (30 %) und Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (70 %). Zu diesem Instrument kamen 1999 das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) und das Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft (SAPARD) hinzu. Alle diese Instrumente sind in die mit den einzelnen Kandidatenländern geschlossenen Partnerschaften für den Beitritt einbezogen.

Eine horizontale Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder soll die Kohärenz der Unterstützung gewährleisten.

Eine weitere Empfehlung der Kommission in ihrer Mitteilung „Agenda 2000" von 1997 wurde ebenfalls in die Praxis umgesetzt. So können die beitrittswilligen Länder im Heranführungszeitraum an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Bildung, Umwelt sowie Forschung und Entwicklung teilnehmen.

Gemäß den Schlussfolgerungen der europäischen Gipfel von Luxemburg und Cardiff ist bei der Erstellung und Durchführung des künftigen Finanzrahmens eine klare Trennung zwischen den Ausgaben für die Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und den für die künftigen Mitgliedstaaten nach dem Beitritt bestimmten Ausgaben vorzunehmen.

Der neue Finanzrahmen

Der neue Finanzrahmen, auf den sich Kommission, Parlament und Rat geeinigt haben, wird es der Union gestatten, die Erweiterung und ihre internen Reformen unter Berücksichtigung des Gebots der Haushaltsdisziplin durchzuführen.

Die für den Zeitraum 2000-2006 vorgesehenen Ausgaben bleiben deutlich unter diesem Gesamthöchstbetrag. Die neue Finanzielle Vorausschau (2000-2006), die im Anhang der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens wiedergegeben ist, sieht vor, den Betrag der Mittel für Zahlungen im Jahr 2006 auf 89,62 Mrd. Euro zu stabilisieren (gegenüber 89,60 Mrd. Euro im Jahr 2000), was einen Rückgang von 1,13 % auf 0,97 % des BSP der Gemeinschaft bedeutet.

Die allgemeine Haushaltsdisziplin wird sich in allen Ausgabenkategorien niederschlagen, einschließlich der als vorrangig erachteten wie die externen Politikbereiche, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Strukturpolitik und bestimmte andere interne Politikbereiche (transeuropäische Netze, Forschung, allgemeine und berufliche Bildung, Umwelt, kleine und mittlere Unternehmen).

Dieses allgemeine Bemühen um Haushaltsdisziplin und die voraussichtliche Entwicklung des BSP der Union werden es möglich machen, die Erweiterung innerhalb der Eigenmittelobergrenze von 1,27 % des BSP zu finanzieren. Bei der künftigen Erweiterung wird die Finanzielle Vorausschau angepasst, um dem erweiterungsbedingten zusätzlichen Ausgabenbedarf Rechnung zu tragen.

In einem indikativen Finanzrahmen, bei dessen Erstellung von der Hypothese einer Union mit 21 Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2002 ausgegangen wurde, sind für jede der betroffenen Rubriken (Landwirtschaft, strukturpolitische Maßnahmen, interne Politikbereiche, Verwaltung) die zusätzlichen Ausgaben aufgeführt, die sich aus der Erweiterung ergeben dürften.

Die neue Finanzielle Vorausschau sieht verschiedene Mechanismen vor, die bei der Anwendung des Finanzrahmens eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Es handelt sich dabei insbesondere um ein Verfahren zur Anpassung der Obergrenzen, ein allgemeines Flexibilitätsinstrument, das der Finanzierung spezifischer Ausgaben dient, die innerhalb der Obergrenzen nicht finanziert werden können, sowie um drei Reserven (Währungsreserve, Reserve zur Sicherung von Darlehen an Drittländer, Reserve für Soforthilfen), die von der Union im Falle eines unvorhergesehenen Ausgabenbedarfs in Anspruch genommen werden können.

Die Reserve zur Sicherung von Darlehen an Drittländer deckt die Tätigkeit des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen. Nach dem Erlass einer neuen Verordnung über den Garantiefonds, mit der dessen Parameter nach unten revidiert wurden, konnte die Reserve für Darlehensgarantien in der Finanziellen Vorausschau entsprechend verringert werden.

Neben der Finanziellen Vorausschau umfasst die Interinstitutionelle Vereinbarung Bestimmungen zur Verbesserung des jährlichen Haushaltsverfahrens und zur interinstitutionellen Zusammenarbeit. So wird die interinstitutionelle Konzertierung verstärkt, und für verschiedene Fragen, die in der vorherigen Vereinbarung ungeklärt blieben (Klassifizierung der Ausgaben, Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte, allgemeines Erfordernis einer Rechtsgrundlage für Ausgaben), wurde ein Lösung gefunden.

Die Höhe der Ausgaben der Union wird nunmehr in einem konsolidierten Rahmen stabilisiert.

Was die Einnahmen der Union anbelangt, so haben die Organe beschlossen, das Eigenmittelsystem in seinen Grundzügen beizubehalten. Dieses System muss gewährleisten, dass - vorbehaltlich der Notwendigkeit einer strikten Haushaltsdisziplin - ausreichende Mittel zur Verfügung stehen; es muss einfach, transparent und gerecht sein, der Beitragsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen und ein zufrieden stellendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Der Europäische Rat von Berlin hat die Kommission aufgefordert, baldmöglichst den Entwurf eines neuen Eigenmittelbeschlusses vorzulegen, damit dieser nach der Ratifizierung Anfang 2002 in Kraft treten kann. Der neue Beschluss zielt darauf ab, die Ungleichgewichte zwischen den Beiträgen der Mitgliedstaaten zu verringern. So wird der maximale Abrufsatz für die MWSt-Eigenmittel 2002 auf 0,75 % und 2004 auf 0,50 % reduziert, während der von den Mitgliedstaaten bei der Erhebung von Zöllen einbehaltene Satz ab dem Jahr 2001 auf 25 % erhöht wird. Der Ausgleichsmechanismus zu Gunsten des Vereinigten Königreichs wird beibehalten, wobei mit Hilfe technischer Änderungen die "Windfall-Gewinne", die sich aus den anderen Änderungen des Eigenmittelbeschlusses und aus der Erweiterung ergeben, neutralisiert werden. Der Verteilungsschlüssel für die Finanzierung des Ausgleichsmechanismus zu Gunsten des VK wird so geändert, dass sich der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens auf 25 % ihres normalen Beitrags verringert.

Die Eigenmittelobergrenze wird auf dem Niveau von 1999 (1,27 % des BSP der Gemeinschaft) beibehalten. Die Kommission soll bis 1.1.2006 eine allgemeine Überprüfung des Eigenmittelsystems durchführen.