Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport 2004

Ziel des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport 2004 war es, die Zusammenarbeit zwischen der Welt des Sports und dem Bildungswesen zu fördern, um die erzieherischen und sozialen Werte des Sports besser zur Geltung zu bringen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 291/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 zur Einrichtung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport 2004 [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Sport hat sich zu einem wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktor in der Europäischen Union entwickelt. Die Europäische Gemeinschaft hat wiederholt auf die bedeutende soziale Rolle des Sports und insbesondere auf seine erzieherische Funktion hingewiesen. In der Erklärung im Anhang zum Vertrag von Amsterdam wird dem Sport eine Rolle bei der Identitätsfindung der Menschen zuerkannt. Der Europäische Rat von Nizza betonte im Dezember 2000 „die im Rahmen gemeinsamer Politiken zu berücksichtigenden besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa". In diesem Sinne wurde das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport vor allem auf die erzieherischen und sozialen Aspekte ausgerichtet.

Die Olympischen Spiele und die Paralympics in Athen 2004 sowie die Fußballeuropameisterschaft in Portugal haben das Medieninteresse und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Sport erhöht und somit verstärkt Gelegenheit geboten, die Werte des Sports zu fördern.

Ziele

Das Europäische Jahr 2004 hatte folgende Ziele:

Maßnahmen

Während des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport wurden einschlägige Aktionen und Initiativen auf Gemeinschaftsebene, auf transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführt und von der Gemeinschaft kofinanziert. Im Rahmen des Europäischen Jahres wurden folgende Aktivitäten gefördert:

Die Gemeinschaftsbeiträge richteten sich nach der Art der Maßnahmen:

6- Andere Arten von Maßnahmen wurden ideell unterstützt, z.B. durch die Verwendung des Logos und anderer Unterlagen im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Jahres.

Durchführung

Die Mitgliedstaaten benannten Stellen, die für die Koordinierung und die lokale Durchführung der Maßnahmen auf angemessener Ebene zuständig waren.

Der Kommission oblag die globale Durchführung und die Koordinierung der Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport, einschließlich der Auswahl der Projekte, die aus dem Gemeinschaftshaushalt kofinanziert werden sollen, unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Sie wurde dabei von einem Ausschuss unterstützt. Bei der Auswahl der Projekte musste die Kommission die Stellungnahme der von den Mitgliedstaaten für die Durchführung der Projekte benannten Stellen angemessen berücksichtigen und für eine ausgewogene Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten Sorge tragen.

Die Kommission sorgte ferner für die Kohärenz und die Komplementarität der Maßnahmen mit den anderen einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen und -initiativen und den sonstigen regionalen und nationalen Initiativen sicher, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport beitrugen.

Finanzierung

Auf europäischer Ebene waren Haushaltsmittel in Höhe von 12,1 Mio. für die Vorbereitungsphase (das Jahr 2003) sowie für das Europäische Jahr selbst vorgesehen. Hinzu kamen weitere Initiativen der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie von anderen Akteuren finanzierte Maßnahmen.

Beteiligung bestimmter Drittstaaten

Am Europäischen Jahr der Erziehung durch Sport teilnehmen konnten die 25 Mitgliedstaaten sowie die Länder der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gemäß den im EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen. Außerdem konnten Bulgarien und Rumänien entsprechend den Bedingungen der einschlägigen Europaabkommen sowie die Türkei auf dem Umweg über zusätzliche Mittel teilnehmen..

Bewertung

Die Kommission legt bis spätestens 31. Dezember 2005 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres vor.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 291/2003/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/2001/0244]

19.02.2003

-

ABl. L 143 vom 18.02.2003

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 786/2004/EG

30.04.2004

-

ABl. L 138 vom 30.04.2004

Verordnung (EG) Nr. 885/2004

1.05.2004

-

ABl. L 168 vom 1.05.2004

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport und der Website „Sport" (EN) der Europäischen Kommission (http://europa.eu.int/comm/sport/index_en.html).

Letzte Änderung: 12.09.2005