Freizügigkeit von Sportlern in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES ARTIKELS DES VERTRAGS?

Er bestätigt, dass die Europäische Union (EU) Maßnahmen zur Förderung des europäischen Sports ergreifen kann, wobei sie dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigt. Diesbezügliche Maßnahmen unterstützen, koordinieren und ergänzen die nationale Tätigkeit der EU-Länder.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 120-121)

Letzte Aktualisierung: 12.09.2016