Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.
Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung
Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.
Die Verordnung legt die Vorschriften für die Entwicklung, Ermittlung und Berechnung von KKP sowie die Zuständigkeiten der unterschiedlichen beteiligten Parteien fest.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Qualitätskontrolle
Veröffentlichte Ergebnisse
Verwendung von KKP
KKP dienen zur Berechnung:
Verfügbare Finanzhilfen
Diese Verordnung ist am 9. Januar 2008 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
* Kaufkraftparitäten (KKPs): Indikatoren für Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern. Sie ermöglichen einen direkten Vergleich darüber, wie viele Währungseinheiten eine bestimmte Menge an Waren und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern kostet.
* Konsumausgaben der privaten Haushalte: Ausgaben von gebietsansässigen Haushalten für den Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen.
* Tatsächlicher Individualkonsum: Gesamtwert der Ausgaben für den Individualverbrauch von Haushalten, Organisationen ohne Erwerbszweck, die privaten Haushalten dienen, sowie öffentliche Haushalte. Maß für den tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Waren und Dienstleistungen durch Haushalte gegenüber ihren tatsächlich getätigten Einkäufen.
* Preisniveauindizes: die Verhältnisse von Kaufkraft der KKP zur Kaufkraft der Wechselkurse. Sie stellen ein Maß für die Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern dar, indem sie angeben, wie viele Einheiten der gemeinsamen Währung erforderlich sind, um in jedem Land dasselbe Volumen der aggregierten Ebene oder Analysekategorie zu kaufen.
* Kaufkraftstandard: eine Kunstwährungseinheit, in der Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (z. B. Gesamtverbrauch, Gesamtinvestitionen) ausgedrückt werden, die mittels KKP um Preisunterschiede bereinigt werden. Dies ermöglicht die Vergleichbarkeit von Ergebnissen.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 |
9.1.2008 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 193/2011 |
21.3.2011 |
- |
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Verordnung (EU) 2015/1163 |
5.8.2015 |
- |
Letzte Aktualisierung: 13.08.2015