Kaufkraftparitäten

Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

ZUSAMMENFASSUNG

Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung legt die Vorschriften für die Entwicklung, Ermittlung und Berechnung von KKP sowie die Zuständigkeiten der unterschiedlichen beteiligten Parteien fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben und Zuständigkeiten

Qualitätskontrolle

Veröffentlichte Ergebnisse

Verwendung von KKP

KKP dienen zur Berechnung:

Verfügbare Finanzhilfen

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 9. Januar 2008 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Kaufkraftparitäten (KKPs): Indikatoren für Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern. Sie ermöglichen einen direkten Vergleich darüber, wie viele Währungseinheiten eine bestimmte Menge an Waren und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern kostet.

* Konsumausgaben der privaten Haushalte: Ausgaben von gebietsansässigen Haushalten für den Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen.

* Tatsächlicher Individualkonsum: Gesamtwert der Ausgaben für den Individualverbrauch von Haushalten, Organisationen ohne Erwerbszweck, die privaten Haushalten dienen, sowie öffentliche Haushalte. Maß für den tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Waren und Dienstleistungen durch Haushalte gegenüber ihren tatsächlich getätigten Einkäufen.

* Preisniveauindizes: die Verhältnisse von Kaufkraft der KKP zur Kaufkraft der Wechselkurse. Sie stellen ein Maß für die Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern dar, indem sie angeben, wie viele Einheiten der gemeinsamen Währung erforderlich sind, um in jedem Land dasselbe Volumen der aggregierten Ebene oder Analysekategorie zu kaufen.

* Kaufkraftstandard: eine Kunstwährungseinheit, in der Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (z. B. Gesamtverbrauch, Gesamtinvestitionen) ausgedrückt werden, die mittels KKP um Preisunterschiede bereinigt werden. Dies ermöglicht die Vergleichbarkeit von Ergebnissen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1445/2007

9.1.2008

-

ABl. L 336 vom 20.12.2007, S. 1-24

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 193/2011

21.3.2011

-

ABl. L 56 vom 1.3.2011, S. 1-2

Verordnung (EU) 2015/1163

5.8.2015

-

ABl. L 188 vom 16.7.2015, S. 6-27

Letzte Aktualisierung: 13.08.2015