Beschluss über das System der Eigenmittel

Der Eigenmittelbeschluss legt die grundsätzlichen Bestimmungen für die Finanzierung des Haushaltes der Europäischen Union (EU) fest.

RECHTSAKT

Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

ZUSAMMENFASSUNG

Die Funktionsweise der Europäischen Union (EU) beruht auf einem ausgeglichenen Haushalt, der vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird. Die Eigenmittelobergrenze wird bei 1,23 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten belassen.

Es gibt drei Kategorien von Eigenmitteln: die traditionellen Eigenmittel, die Mehrwertsteuer(MwSt)-Eigenmittel und die Eigenmittel aus den Bruttonationaleinkommen (BNE). Andere Einnahmen stammen unter anderem aus den von den Beamten zu entrichtenden Steuern, aus Bußgeldern, die die Gemeinschaft Unternehmen auferlegt, sowie aus Verzugszinsen.

Traditionelle Eigenmittel

Die traditionellen Eigenmittel setzen sich aus den Zöllen und Abgaben für die Zuckererzeugung innerhalb der Union zusammen. Der Teil, den die Mitgliedstaaten von den Einnahmen für die Erhebung einbehalten können, beläuft sich auf 25 %.

MwSt-Eigenmittel

Ein einheitlicher Satz von 0,30 % wird auf die vereinheitlichte MwSt-Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten erhoben. Die MwSt-Bemessungsgrundlage wird auf maximal 50 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) jedes Mitgliedstaats festgesetzt. Mit dieser Kappung soll vermieden werden, dass die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten einen unverhältnismäßig hohen Betrag abführen müssen.

BNE-Eigenmittel

Auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) jedes EU-Mitgliedstaats wird ein einheitlicher Satz angewandt. Mit den BNE-Eigenmitteln wird der Teil des EU-Haushalts finanziert, der weder von anderen Eigenmitteln noch von anderen Einnahmequellen abgedeckt ist. Das Ziel ist es, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten.

Korrektur zugunsten bestimmter Mitgliedstaaten

Korrekturen stützen sich auf den Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat, dem eine - gemessen an seinem relativen Wohlstand - überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt wird, mit einiger Wahrscheinlichkeit zu gegebener Zeit von einer Korrektur profitiert.

Derzeit profitieren das Vereinigte Königreich, Deutschland, Österreich, die Niederlande und Schweden von dieser Art von Korrekturmechanismen.

Erhebung der Eigenmittel

Die Methode der Eigenmittelerhebung wird nach innerstaatlichen Bestimmungen festgelegt, die in regelmäßigen Abständen von der Kommission geprüft werden. Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über Unregelmäßigkeiten mit finanziellen Auswirkungen, die im Rahmen der Erhebung aufgetreten sind.

Änderungen des Eigenmittelsystems der EU

Im Juni 2011 legte die Kommission einen Beschlussentwurf des Rates zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union für 2014-2020 vor. Der Beschluss wurde vom Rat im Mai 2014 verabschiedet und tritt erst in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten ihn ratifiziert haben. Bei Inkrafttreten findet er jedoch rückwirkend Anwendung mit Wirkung vom 1. Januar 2014.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss 2007/436/EG, Euratom

1.1.2007

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ABl. L 163 vom 23.6.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 181 vom 19.7.2003)

Entscheidung 97/245/EG, Euratom der Kommission vom 20. März 1997 zur Festlegung der Modalitäten für die Übermittlung bestimmter Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission im Rahmen des Systems der Eigenmittel der Gemeinschaften zuzuleiten haben (ABl. L 97 vom 12.4.1997)

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (ABl. L 155 vom 7.6.1989)

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (KOM(2011) 737 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Dieser Vorschlag, der die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 aufheben und ersetzen sollte, legt die von den Mitgliedstaaten anzuwendende Methode zur Berechnung der neuen MwSt-Eigenmittel sowie die Verfahren für deren Bereitstellung im EU-Haushalt fest.

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Siebenter Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer (COM/2014/069 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014).

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014)

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung) (ABl. L 168 vom 7.6.2014)

Letzte Änderung: 11.06.2014