Auf dem Weg zu einem neuen Finanzrahmen 2007 - 2013

Die Europäische Kommission legt ihre Vorschläge für den nächsten Finanzrahmen vor, in denen die Ziele und Haushaltsmittel der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 festgelegt werden sollen. Die Tätigkeit der EU muss sich gemäß diesem Finanzrahmen vorrangig auf die Ziele des Wettbewerbs und der Kohäsion, der nachhaltigen Entwicklung, der Unionsbürgerschaft und der externen Politikbereiche der Europäischen Union konzentrieren. Außerdem werden in den beiden Mitteilungen vom 10. Februar und vom 14. Juli 2004 die Anpassung der Mittel an die Zielvorgaben, die Instrumente, das Prinzip der Governance sowie das Finanzierungssystem behandelt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 10. Februar 2004 - „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013" [KOM (2004) 101 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - „Finanzielle Vorausschau 2007 - 2013" [KOM(2004) 487 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der ersten Mitteilung der Kommission wird die Diskussion über die Ziele und Haushaltsmittel der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 eröffnet. Im Mittelpunkt steht dabei die vierte Finanzielle Vorausschau, die sich an das Paket Delors I (1988-1992), das Paket Delors II (1993-1999) und die Agenda 2000 (2000-2006) anschließt, in deren Rahmen im Jahr 1999 eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung angenommen worden war.

In der zweiten Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen; ihr sind die betreffenden Vorschläge für Rechtssetzungsmaßnahmen beigefügt, die vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament ausgehandelt werden. Die Kommission begrüßt das politische Einvernehmen über die in der Mitteilung vom Februar vorgeschlagenen Bereiche wie Beschäftigung, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit und über eine wirkungsvolle Rolle der Union in der Welt und fordert, diese Ziele durch die Finanzierung entsprechender Maßnahmen zu konkretisieren. Wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom Juni 2004 gefordert, hat die Kommission den Nutzen ihrer Vorschlage analysiert und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

Sodann stellt die Kommission in dem Dokument ihre Vorschläge für die einzelnen Rubriken vor.

Die Zahl der Rubriken der Finanziellen Vorausschau, welche die Hauptausgabenkategorien bezeichnen, wird von den gegenwärtigen acht auf fünf verringert. Dies dürfte eine flexiblere Gestaltung des Systems und damit auch eine effizientere Nutzung der Ressourcen ermöglichen. Bei diesen Rubriken, deren Verpflichtungsermächtigungen sich im Zeitraum 2007 bis 2013 auf insgesamt 1025 Mrd. EUR belaufen, handelt es sich um:

Die Gesamthöhe der Zahlungsermächtigungen beläuft sich im gleichen Zeitraum auf rund 929 Milliarden Euro.

Die Kommission schlägt weiter vor, dass die Finanzielle Vorausschau ab dem Jahr 2013 für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt wird; dies würde sich besser mit dem institutionellen Rhythmus decken (die Mandatsdauer der Kommission und des Europäischen Parlaments beträgt 5 Jahre).

Die Einbindung des Solidaritätsfonds in den Finanzrahmen wird ebenfalls vorgeschlagen (siehe Rubrik 3: Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht).

Flexibilität ist dabei ein außerordentlich wichtiges Kriterium; sie stützt sich auf drei Mechanismen:

- das Verfahren zur Revision der Ausgabenobergrenzen, das bereits innerhalb des jetzigen Finanzrahmens existiert;

- eine neue „Reallokationsflexibilität", durch die die Haushaltsbehörde in die Lage versetzt würde, innerhalb bestimmter Grenzen eine Reallokation von Mittelzuweisungen zwischen Ausgabenrubriken vorzunehmen;

- die Einrichtung eines „Wachstumsanpassungsfonds" (der in die Ausgabenrubrik „Nachhaltiges Wachstum" aufgenommen wird), der eine raschere Anpassung der Ausgaben an etwaige Änderungen in der Roadmap für nachhaltige Entwicklung ermöglichen würde. Dieser mit 1 Mrd. EUR ausgestattete Fonds könnte darüber hinaus um Beträge aus den beiden Kohäsionsinstrumenten, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nicht genutzt wurden, in Höhe von 1 Mrd. EUR zusätzlich aufgestockt werden.

Prioritäten des Finanzrahmens 2007-2013

Angesichts des Umstands, dass die wirtschaftliche Leistung Europas in letzter Zeit relativ mäßig war, schlägt die Kommission vor, dass die Europäische Union ihre Maßnahmen auf drei vorrangige Prioritäten konzentriert:

Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung erinnert die Kommission daran, dass Wettbewerb und Kohäsion einander gegenseitig stärken. Um diese Entwicklung zu vollenden, muss sich die Europäische Union zu einem dynamischen, wissensbasierten und wachstumsorientierten Wirtschaftsraum entwickeln; zudem muss die Kohäsion ausgebaut, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt und die Qualität der Umwelt geschützt werden.

Der Aspekt „Wettbewerb für Wachstum und Beschäftigung" umfasst mit 133 Milliarden EUR folgende Ziele:

Um diese Zielsetzungen zu erreichen schlägt die Kommission vor, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Binnenmarkt durch ein entsprechendes Rahmenprogramm zu fördern. Sie schlägt ferner vor, Forschung und technologische Entwicklung zu stärken und die nachhaltige Entwicklung der transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze durch ein Finanzhilfeprogramm weiter voranzutreiben. Für den Bereich der Aus- und Weiterbildung schlägt sie die Einführung eines einheitlichen Programms vor, das die bisherigen Programme ersetzt und schwerpunktmäßig die Mobilität berücksichtigt. Im Hinblick auf die Bewältigung der mit sozialen Folgen verbundenen Veränderungen ist das Programm PROGRESS vorgesehen.

Größere Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung, die zweite Komponente der Rubrik 1, für die zwischen 2007 und 2013 Mittel in Höhe von rund 339 Milliarden EUR bereitgestellt werden, deckt die folgenden drei Prioritäten ab:

Die Kommission schlägt darüber hinaus die Stärkung jener Schlüsselelemente vor, die einen Beitrag zum Zusatznutzen der Kohäsionspolitik leisten: die Konzentration der Ressourcen auf Investitionen, die Einhaltung der Binnenmarktregeln, die Betonung der Arbeitsplatzschaffung in neuen Bereichen der Wirtschaftstätigkeit, den Beitrag zu Partnerschaft und guter Governance sowie die verstärkende Wirkung, die sich aus Kofinanzierungsregeln ergibt, die zusätzliche Mittel für neue Investitionen aus öffentlichen und privaten Ressourcen auf nationaler Ebene mobilisieren.

Für die Rubrik „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen" sind für den Zeitraum 2007-2013 Mittel in Höhe von 417 Milliarden EUR veranschlagt, davon 72 % für die Landwirtschaft (301 Milliarden EUR). Der überwiegende Teil der Ausgaben dieser Rubrik ist die Folge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der zukünftigen Politik der Entwicklung des ländlichen Raums nach 2006 und der neuen gemeinsamen Fischereipolitik (Januar 2003), für die die Kommission eine Vereinfachung der Vorschriften und der Finanzierungsstrukturen vorgeschlagen hat. Auch der Bereich Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle: Die Kommission schlägt vor, die Finanzierung in diesem Bereich zu stärken und ein Instrument für Umweltmaßnahmen einzuführen („LIFE+").

Der Anteil der Rubrik „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht" in der Finanziellen Vorausschau erhöht sich im Laufe der Jahre auf insgesamt 25 Milliarden EUR für den hier berücksichtigten Zeitraum.

Sie schlägt vor, die EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch eine vereinfachte Struktur zu stärken, die drei Rahmenprogramme umfasst („Freizügigkeit und Solidarität im Bereich Außengrenzen, Asyl und Einwanderung", „Sicherheit" sowie Justiz und Grundrechte"). Die betreffenden Mittel werden überwiegend im Rahmen der geteilten Verwaltung mit den Mitgliedstaaten verwaltet. Im Rahmen des ersten Programms schlägt die Kommission die Schaffung einer Agentur für Außengrenzen vor und hofft darauf, dass Europol, Eurojust und die Europäische Polizeiakademie in EU-Einrichtungen umgewandelt werden.

Bei dieser Rubrik werden ferner Maßnahmen und Programme für den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen, zur Förderung europäischer Kultur und Vielfalt sowie die Schaffung einer Sonderfazilität für Solidarität und Kriseneinsätze vorgeschlagen.

In der Rubrik „Die Europäische Union als globaler Partner" liegt der Schwerpunkt auf der Notwendigkeit, ein politisches Gewicht zu erreichen, das dem wirtschaftlichen Gewicht der Union entspricht, damit die EU auf diese Weise in ihrer Nachbarschaft und auch darüber hinaus nicht nur in den Bereichen Wirtschaft und Politik agieren kann, sondern auch in Fragen der Stabilität, Konfliktprävention und Krisenbewältigung. Als Partner für eine nachhaltige Entwicklung ist die EU aufgefordert, die Armut zu bekämpfen, an den durch die Vereinten Nationen (UN) festgesetzten Millenniums-Entwicklungszielen festzuhalten und gemeinsame Positionen zu fördern, durch die die notwendige Kohärenz in multilaterale Verhandlungen eingebracht werden kann. Als globaler Partner muss die Union ihre Rolle zur Stützung eines wirksamen Multilateralismus wahrnehmen und zur Sicherheit in der Region beitragen. Die Kohärenz in den bilateralen Beziehungen und in den internationalen Einrichtungen muss ebenfalls weiter verbessert werden, insbesondere durch die Schaffung eines einheitlichen politischen Rahmens und einer einheitlichen Planung je Partnerland und Politikbereich sowie durch eine gemeinsame Entwicklungspolitik. Diese Rubrik verfügt über eine Mittelausstattung von 96 Milliarden EUR.

Die Kommission schlägt für diese Rubrik eine radikale Vereinfachung der Instrumente im Interesse einer stärkeren Kohärenz und der besseren Zuteilung von Mitteln vor. In der vorgeschlagenen neuen Architektur unterstützen drei allgemeine Instrumente unmittelbar die europäische Außenpolitik: das Heranführungsinstrument, das die in diesem Bereich bestehenden Instrumente ersetzen wird; das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, das die bestehenden Instrumente ergänzen wird, und ein neues Instrument „Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit".

Zur Bewältigung von Krisen und Herausforderungen schlägt die Kommission drei Instrumente vor: das Instrument für humanitäre Hilfe, die Makrofinanzhilfe und das Stabilitätsinstrument. Das Stabilitätsinstrument soll genutzt werden, um grenzübergreifenden Herausforderungen wie nukleare Sicherheit, Wahlunterstützung und die Entwicklung von Friedenssicherungskapazitäten gerecht zu werden.

Die nachstehende Tabelle gibt den von der Kommission im Dokument KOM(2004) 498 endg. vom 14. Juli 2004vorgeschlagenen Finanzrahmen wieder.

Finanzrahmen 2007-2013

(In Mio. EUR zu Preisen von 2004)

Verpflichtungsermächtigungen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Nachhaltiges Wachstum

58735

61875

64895

67350

69795

72865

75950

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

12105

14390

16680

18965

21250

23540

25825

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (a)

46630

47485

48215

48385

48545

49325

50125

Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

57180

57900

58115

57980

57850

57825

57805

davon: Landwirtschaft - Aufwendungen für den Markt und direkte Beihilfen

43500

43673

43354

43034

42714

42506

42293

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (b)

2570

2935

3235

3530

3835

4145

4455

Die EU als globaler Partner (b)

11280

12115

12885

13720

14495

15115

15740

Verwaltung (c)

3675

3815

3950

4090

4225

4365

4500

Ausgleichszahlungen (d)

120

60

60

0

0

0

0

Verpflichtungsermächtigungen insgesamt

133560

138700

143140

146670

150200

154315

158450

Zahlungsermächtigungen insgesamt (a) (b)

114740

124600

136500

127700

126000

132400

138400

143100

Durchschnitt

Zahlungsermächtigungen in Prozent des BNE

1,09%

1,15%

1,23%

1,12%

1,08%

1,11%

1,14%

1,15%

1,14%

Verfügbare Marge

0,15%

0,09%

0,01%

0,12%

0,16%

0,13%

0,10%

0,09%

0,10%

Obergrenze der Eigenmittel in % des BNE

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

Bemerkung: Die in der geltenden Finanziellen Vorausschau für 2006 vorgesehenen Ausgaben sind zu Vergleichszwecken nach der neuen Ausgabenstruktur aufgeschlüsselt. Die Ausgaben umfassen die Mittel für das Solidaritätsinstrument (961 Mio. EUR zu Preisen von 2004) und den EEF (die mit 3 Mrd. EUR veranschlagt werden).

(a) Einschließlich der Aufwendungen für das Solidaritätsinstrument (961 Mrd. EUR zu Preisen von 2004) ab 2006. Die entsprechenden Zahlungen werden allerdings erst ab 2007 berechnet.

(b) Die Einbindung des EEF in den Haushalt der EU dürfte 2008 wirksam werden. Die Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2006 und 2007 sind lediglich zu Vergleichszwecken angegeben. Zahlungen zur Abwicklung von Mittelbindungen vor 2008 wurden bei der Berechnung der Mittel für Zahlungen nicht berücksichtigt.

(c) Einschließlich Verwaltungsausgaben für die anderen Organe und Institutionen, Ruhegehälter und die Europäischen Schulen. Die Verwaltungsausgaben der Kommission sind in den ersten vier Ausgabenrubriken erfasst.

(d) Im Gemeinsamen Standpunkt der EU zur Beitrittskonferenz mit Bulgarien vorgesehene Beträge (CONF-BG-27/04).

Ressourcen und Ziele zur Deckung bringen

In der Mitteilung werden weiter die haushaltstechnischen Sachzwänge erläutert, insbesondere die bereits bestehenden Verpflichtungen, die nicht einfach übergangen werden können, so z. B. die direkten Zahlungen für die Landwirtschaft (die bis 2013 festgelegt wurden), die Kohäsionspolitik der erweiterten Union, die künftige Erweiterung um Rumänien und Bulgarien sowie die Strategien von Lissabon und Göteborg. All diese Verpflichtungen können nicht eingehalten werden, wenn die Haushaltsmittel unter das gegenwärtige Niveau zurückfallen. Die Obergrenze der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 1,11 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU im Jahr 2006. Rechnet man die Verpflichtungen im Rahmen des 9. EEF hinzu, die sich durchschnittlich auf 0,03 % des BNE belaufen, würde eine Obergrenze von ca. 1 % des BNE nicht ausreichen und willkürliche Entscheidungen nach sich ziehen.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass aufgrund des Ausmaßes der bestehenden Herausforderungen eine Anhebung der Haushaltsmittel erforderlich wird, dass aber bei einer Gesamtobergrenze der Eigenmittel in Höhe von 1,24 % des BNE ein glaubwürdiges, dem Bedarf der Union entsprechendes Programm erstellt werden könnte.

Die Obergrenze der finanziellen Transferleistungen für die Kohäsionspolitik wird bei 4 % des BNE beibehalten; die auf die neuen Instrumente für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Fischerei transferierten Beträge werden bei der Berechnung weiterhin berücksichtigt.

Instrumente und Governance

Der Erfolg der Politiken ist von der Effizienz ihrer Umsetzungsinstrumente abhängig. Aus diesem Grund erinnert die Kommission an die Leitlinien einer angemessenen Aufteilung der Aufgaben: Konzentration der Gemeinschaftsmittel, Kohärenz zwischen den verschiedenen Vorgaben und Partnerschaft mit allen betroffenen Akteuren.

Die Vereinfachung der Instrumente ist ein entscheidender Kommunikationsfaktor und stützt sich auf die Erarbeitung einer umfassenden Roadmap, in der die Vorgaben, Ziele, Instrumente, Indikatoren und ein strenger Zeitplan festgelegt sind. In diese Vereinfachung fließen Aspekte der Kohärenz, der politischen Dimensionen des Projekts und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ein. Die Kommission schlägt daher vor, ein einziges Instrument je Politikbereich anzuwenden (einen einzigen Fonds je Programm) und Alternativen zur internen Direktverwaltung zu prüfen. In Anhang 1 des Dokuments ist ein Gesamtkonzept für die administrative Governance dargestellt.

Das Finanzierungssystem

Unter diesem Punkt werden die Struktur der Eigenmittel und die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte behandelt.

In der Frage des Eigenmittelsystems nimmt die Kommission die vorgebrachte Kritik zur Kenntnis, z. B. die mangelnde Transparenz und die Komplexität, verweist aber auch auf die relativ gute Funktion des Systems in finanzieller Hinsicht, da das System sein Hauptziel - die Gewährleistung der Mittelstabilität - bereits erreicht habe. Nach Ansicht der Kommission könnten die BNE-Zahlungen teilweise durch eine transparente, von den Bürgern der EU und/oder den Wirtschaftsakteuren zahlbare Steuer abgelöst werden. Für die Zukunft werden drei Möglichkeiten vorgestellt, obgleich die Kommission nicht beabsichtigt, im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 eine neue Quelle für Eigenmittel vorzuschlagen:

Die Kommission weist zudem darauf hin, dass die Steuerbelastung der Bürger hierdurch nicht erhöht würde.

Zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte schlägt die Kommission abschließend einen allgemeinen Korrekturmechanismus vor, durch den die Nettobeitragszahlungen korrigiert werden sollen, sobald sie einen vorgegebenen Schwellenwert einer angemessenen „Finanzsolidarität" überschreiten, der anhand des relativen Wohlstands der Mitgliedstaaten als prozentualer Anteil am BNE definiert wird.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Kommission vom 14. Juli 2004: Vorschlag zur Erneuerung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [KOM(2004) 498 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dieses Arbeitsdokument soll als Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Abwicklung des mehrjährigen Finanzrahmens und das jährliche Haushaltsverfahren dienen. In dem Dokument wird vorgeschlagen, die bisherigen Grundsätze der Haushaltsdisziplin beizubehalten, insbesondere die Aufschlüsselung der Ausgaben nach großen Kategorien ("Rubriken"), die Festlegung maximaler Beträge ("Obergrenzen") für die bei den Rubriken ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen sowie die Festlegung einer Jahresobergrenze für die Zahlungsermächtigungen.

Angesichts der Erfahrungen mit den vorausgegangenen Finanzrahmen schlägt die Kommission ferner Änderungen in Bezug auf Flexibilität, Transparenz und interinstitutionelle Zusammenarbeit vor, darunter die Einbindung des Europäischen Entwicklungsfonds sowie eines neuen Fonds für Solidarität und Kriseneinsätze in den Finanzrahmen, zumal diese Instrumente bislang auf Ebene der Europäischen Union verwaltet werden, jedoch bislang nicht in den Finanzrahmen der Agenda 2000 fallen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2004 zur Mitteilung der Kommission „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013" [A5-0268/2004 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Entschließung werden die politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments für den Finanzrahmen 2007-2013 dargelegt.

Analytischer Bericht des irischen Ratsvorsitzes vom 7. Juni 2004 über den Finanzrahmen 2007-2013, Vorlage an den Europäischen Rat in Brüssel vom 17.-18. Juni (10219/04)

Der Europäische Rat empfahl auf seiner Tagung, die Arbeiten zum Finanzrahmen 2007-2013 zu den im Analysebericht des irischen Ratsvorsitzes genannten Aspekten fortzusetzen (konsequentere Prioritätensetzung, Umfang der erforderlichen Ausgaben, tiefgreifendere Analyse des Zusatznutzens durch EU-Aufwendungen).

Berichte über den Stand der Arbeiten des Ministerrates: 13120/04 vom 7. Oktober (pdf ), 12087/04 vom 3. September (pdf ), 11607/04 vom 19. Juli

Finanzierung der Europäischen Union - Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems [KOM(2004) 505 endg. - Teil I - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Finanzierung der Europäischen Union - Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems - TECHNISCHER ANHANG [KOM(2004) 505 endg. - Teil I - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel - Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses des Rates vom (...) über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften [KOM(2004) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Fortschrittsbericht der niederländischen Präsidentschaft vom 14. Dezember 2004 über den Finanzrahmen 2007-2013, beim Europäischen Rat vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel vorgelegt (16105/04 )

Letzte Änderung: 19.09.2005