Der Finanzrahmen 2000-2006 (Agenda 2000)

Kernelement der Agenda 2000 ist die Annahme neuer Finanzbestimmungen, die es der Europäischen Union ermöglichen, sich der doppelten Herausforderung durch die Vertiefung der Gemeinschaftspolitiken und die Erweiterung der Union zu stellen. So hat die Kommission das Projekt „Agenda 2000" hauptsächlich gestartet, um den Forderungen des Europäischen Rates von Madrid (1995) nach einer eingehenden Analyse des Finanzierungssystems und einem Vorschlag für einen neuen Finanzrahmen im Hinblick auf die Erweiterung nachzukommen.

Das 1999 letztlich angenommene Finanzpaket umfasst mehrere Beschlüsse. Der wichtigste dieser Beschlüsse betrifft die neue Finanzielle Vorausschau (2000-2006), die Bestandteil einer neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens ist.

Seit 1988 („Delors I-Paket") legen die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam für mehrere Jahre Höchstgrenzen für die Gemeinschaftsausgaben fest. Da die Finanzielle Vorausschau für die Jahre 1993-1999 in Kürze auslaufen wird, war einer der dringlichen Punkte bei den Verhandlungen über die Agenda 2000 die Annahme eines neuen Finanzrahmens.

Wie bereits in den Interinstitutionellen Vereinbarungen über die Haushaltsdisziplin von 1988 und 1993 haben sich die drei europäischen Institutionen in der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung verpflichtet, die für jede der großen Ausgabenkategorien festgelegten Haushaltsziele der Finanziellen Vorausschau als verbindliche Höchstgrenzen anzusehen.

Die in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Ausgaben dürfen natürlich den für den betreffenden Zeitraum zur Verfügung stehenden Eigenmittelbetrag nicht übersteigen. Bei den Verhandlungen, die zur Annahme des neuen Finanzrahmens führten, waren sich die Institutionen bewusst, dass ein solides Finanzmanagement gewährleistet und gleichzeitig die Finanzierung wesentlicher Bedürfnisse ermöglicht werden muss. Der Höchstbetrag der Eigenmittel insgesamt wurde daher für den Gesamtzeitraum 2000-2006 weiterhin bei 1,27 % des Bruttosozialprodukts belassen.

Die Finanzielle Vorausschau

Die in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Ausgaben bleiben weit unter dieser Gesamthöchstgrenze. Der Höchstbetrag der Mittel für Verpflichtungen sinkt insgesamt von 92,03 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf 90,66 Milliarden Euro im Jahr 2006. Die entsprechenden Beträge der Mittel für Zahlungen belaufen sich auf 89,60 und 89,62 Milliarden Euro, wodurch der BSP-Anteil (von 1,13 % auf 0,97 %) sinkt .

Dieser rigorose Sparkurs wird sich auf die verschiedenen Rubriken der Finanziellen Vorausschau auswirken, von denen die gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturmaßnahmen nach wie vor die größten Ausgabenposten darstellen.

Weitere Prioritäten der Union, die sich in der neuen mehrjährigen Finanzplanung finanziell niedergeschlagen haben, sind: die Bestätigung der Rolle der Union auf internationaler Bühne, die Modernisierung der Verwaltung der Gemeinschaft und die Entwicklung bestimmter interner Politiken (transeuropäische Netze, Forschung und Entwicklung, Aus- und Weiterbildung, Entwicklung umweltschonender Technologien, kleine und mittlere Unternehmen).

Auf Grund der allgemeinen Haushaltsdisziplin und der erwarteten Zunahme des BSP werden die Kosten der Unionserweiterung mit dem Eigenmittelhöchstbetrag von 1,27 % des BSP der erweiterten Union finanziert werden können. Ausgehend von einem Beitritt der ersten Länder gegen Mitte des von der Finanziellen Vorausschau abgedeckten Zeitraums werden diese Kosten anfänglich die Form einer verstärkten Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt annehmen und allmählich zu Lasten der den Gemeinschaftspolitiken vorbehaltenen Fonds gehen.

Eine von der Finanziellen Vorausschau unabhängige Tabelle im Anhang der Interinstitutionellen Vereinbarung zeigt die voraussichtliche Ausgabenentwicklung einer Europäischen Union mit 21 Mitgliedstaaten (EUR 21) ab dem Jahr 2002. Vorgesehen ist, die Finanzielle Vorausschau bei jedem Beitritt anzupassen, um so den Auswirkungen des Beitritts neuer Staaten auf den Haushalt Rechnung tragen zu können.

Verbesserung des Haushaltsverfahrens

Neben der Finanziellen Vorausschau umfasst die neue Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens Bestimmungen, die eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens ermöglichen.

So wurden das Konzertationsverfahren erweitert und Lösungen für bestimmte Probleme - insbesondere die Fragen der Ausgabenklassifizierung und der notwendigen Rechtsgrundlage für die Haushaltslinien - gefunden, die in der Vereinbarung von 1993 nicht gelöst waren. Die Kommission hatte in ihrem Bericht über die Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 1993 erklärt, dass sie sich für eine Lösung dieser Probleme einsetzen würde.

Darüber hinaus wurde in der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung eine Konsolidierung aller Interinstitutionellen Vereinbarungen und Gemeinsamen Erklärungen vorgenommen und damit den Empfehlungen der Kommission in dem oben genannten Bericht entsprochen.

Das Eigenmittelsystem

Die Interinstitutionelle Vereinbarung und die darin enthaltene Finanzielle Vorausschau betreffen hauptsächlich die Ausgabenseite des Gemeinschaftshaushalts. Die Finanzierung dieser Ausgaben ist in den „Eigenmittelbeschlüssen" geregelt.

Seit dem Eigenmittelbeschluss von 1988 verfügt die Gemeinschaft über vier Einnahmenkategorien: Zölle, Zucker- und Isoglukoseabgaben und Agrarabgaben (traditionelle Eigenmittel) sowie Mehrwertsteuer- und BSP-Eigenmittel. Auf Grund des Eigenmittelbeschlusses von 1994 hat der Anteil der BSP-Eigenmittel an der Finanzierung des Haushalts beträchtlich zugenommen.

In einem Bericht über die Funktionsweise des Eigenmittelsystems hat die Kommission das geltende System sowie Möglichkeiten zu seiner Verbesserung, einschließlich der Schaffung einer neuen Eigenmittelquelle, geprüft.

Auf dem Europäischen Rat in Berlin wurde die Einführung einer Reihe von Maßnahmen beschlossen, mit denen unter anderem die Haushaltssalden mancher Mitgliedstaaten verbessert werden sollen. Der maximale Abrufsatz der MwSt-Eigenmittel wird allmählich gesenkt (von 1,0 % auf 0,75 % im Jahr 2002 und auf 0,50 % im Jahr 2004), und der von den Mitgliedstaaten für die Erhebung der traditionellen Eigenmittel (Zölle usw.) einbehaltene Satz wird im Jahr 2001 von 10 % auf 25 % erhöht.

Der dem Vereinigten Königreich zugute kommende Ausgleichsmechanismus wird mit einigen geringfügigen Änderungen beibehalten. So wurde beispielsweise der Finanzierungsschlüssel für den britischen Abschlag geändert und der Anteil Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens auf ein Viertel ihres normalen Anteils gesenkt.

Ein neuer Eigenmittelbeschluss mit diesen Änderungen steht in Aussicht.

Eine Entscheidung über die Frage, ob eine tief greifendere Reform des Eigenmittelsystems angebracht ist, wurde verschoben.

Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

Neben diesen grundlegenden Beschlüssen beinhaltet das im Rahmen der Agenda 2000 angenommene Finanzpaket auch eine spezifischere Maßnahme: die neue Verordnung über den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen.

Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen war 1994 eingerichtet worden, um die Gemeinschaft gegen eventuelle Haushaltsschwierigkeiten abzusichern, falls die durch die Gemeinschaftsgarantie abgedeckten Kredite im Rahmen der gemeinschaftlichen Anleihe- und Darlehenspolitik zu Gunsten von Drittländern nicht zurückgezahlt würden. Bei der Bewertung der Funktionsweise des Garantiefonds im Jahre 1998 hat sich gezeigt, dass die Qualität des garantierten Darlehensbestandes und die finanzielle Solidität des Fonds eine Herabsetzung seiner Parameter zulassen.

Dies erfolgte dann durch die neue Verordnung zur Änderung der Modalitäten des Fonds. Die neue Finanzielle Vorausschau sieht eine entsprechende Verringerung des Betrags vor, der für die Darlehensgarantiereserve im Gesamthaushaltsplan zur Verfügung gestellt wird.

Mit diesem als „Agenda 2000" bezeichneten Finanzpaket wird es der Union möglich sein, sich ihren größten unmittelbaren Herausforderungen - der Reform ihrer Politiken und der Aufnahme neuer Mitglieder - in einem rigorosen Finanzrahmen zu stellen.

See also

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetsite der Generaldirektion Haushalt über Agenda 2000.

Letzte Änderung: 30.03.2005