Leitlinien zur Förderung des humanitären Völkerrechts

Die Europäische Union hat Leitlinien zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts in ihren Beziehungen zu Drittländern aufgestellt.

RECHTSAKT

Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts [Amtsblatt C 327 vom 23.12.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union, die auf den Grundsätzen der Freiheit, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht, hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts zu fördern.

In den Leitlinien werden die Instrumente aufgeführt, die der EU und ihren Organen und Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die Beachtung des internationalen Völkerrechts durch Drittländer und nichtstaatliche Akteure in diesen Ländern zu fördern.

Das humanitäre Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht – auch als Kriegsvölkerrecht bezeichnet – dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen. Es enthält ferner Normen, mit denen die Mittel und Wege der Kriegsführung eingeschränkt werden sollen. Das humanitäre Völkerrecht, das sich auf internationale Übereinkommen und das Völkergewohnheitsrecht gründet, findet Anwendung auf bewaffnete Konflikte zwischen Ländern, aber auch innerhalb einzelner Länder. Ferner gilt es für Besatzungssituationen, die sich aus einem bewaffneten Konflikt ergeben.

Dadurch unterscheidet es sich von den völkerrechtlichen Menschrechtsnormen, die sowohl in Friedenszeiten als auch in Zeiten bewaffneter Konflikte für jeden Menschen gelten, der der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates untersteht. Jedoch können auf einen gegebenen Sachverhalt beide Regelwerke anwendbar sein.

Bestimmte ernste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten als Kriegsverbrechen. Hierfür sind Einzelpersonen persönlich verantwortlich. Die Staaten müssen sicherstellen, dass mutmaßliche Täter im eigenen oder in einem anderen Land vor Gericht gestellt oder einem internationalen Strafgericht, wie z. B. dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), übergeben werden.

Operative Leitlinien

Um konkrete Maßnahmen zu ermöglichen, sehen die Leitlinien vor, dass Berichte und Evaluierungen erstellt und Handlungsempfehlungen abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere Folgendes:

Zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts verfügt die EU in ihren Beziehungen zu Drittländern über mehrere Handlungsmöglichkeiten:

Kontext

Diese Leitlinien ergänzen den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Internationalen Strafgerichtshof sowie die Leitlinien der EU zu folgenden Themen: Dialoge im Bereich der Menschenrechte, Folter, Kinder und bewaffnete Konflikte sowie Schutz von Menschenrechtsverteidigern [FR].

Letzte Änderung: 10.06.2008