Kinder im Fokus der Außenmaßnahmen der EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Mitteilung (KOM(2008) 55 endgültig) – Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
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Ziel dieser Mitteilung ist die Schaffung eines umfassenden Konzepts der Europäischen Union (EU) für den Schutz und die Förderung von Kinderrechten in Nicht-EU-Ländern.
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Dieses Konzept beruht auf einer ganzheitlichen und universell gültigen Sicht der Kinderrechte und ist Teil umfangreicherer Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Das übergeordnete Konzept für die Förderung von Kinderrechten in Nicht-EU-Ländern umfasst die vorliegende Mitteilung sowie den Aktionsplan „Children’s Rights in External Action“ und das Arbeitspapier „Children in Emergency and Crisis Situations“.
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Die Kinderrechte sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, zu deren Achtung sich die EU im Rahmen internationaler und europäischer Verträge verpflichtet hat, darunter:
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Zur Förderung der Kinderrechte in Nicht-EU-Ländern bedient sich die EU folgender Instrumente:
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der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung der Armut an der Quelle;
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einer Handelspolitik, die im Einklang mit dem Schutz und der Förderung der Kinderrechte steht;
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des politischen Dialogs zwischen der EU und den Partnerländern, bei dem der Schwerpunkt auf den Verpflichtungen aus der KRK liegt;
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des Empowerment von Kindern und Jugendlichen, um sie in die Lage zu versetzen, bei Themen, die sie betreffen, eine aktivere Rolle zu spielen;
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der humanitären Hilfe zur Unterstützung von Kindern, die von Konflikten, komplexen Notsituationen und Naturkatastrophen betroffen sind.
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Zum 25. Jahrestag (2014) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufforderte, „den Rechten des Kindes in allen außenpolitischen Maßnahmen der EU Vorrang einzuräumen“ und dem Parlament jährlich Bericht zu erstatten.
HINTERGRUND
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Kinder und Jugendliche sind der Schlüssel für den künftigen Fortschritt und Erfolg der Gesellschaft, der sie angehören. In Kinder und Jugendliche zu investieren bedeutet, in die Zukunft zu investieren. Allerdings sind 47 % der in extremer Armut lebenden Menschen im Alter von 18 Jahren oder jünger. In dieser Altersgruppe sind viele zudem Opfer von sozialer Ausgrenzung, Gewalt und Missbrauch, was ihre Möglichkeiten, ein erfüllendes Leben zu führen, einschränkt und zur gesellschaftlichen Instabilität beiträgt.
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Diese Mitteilung schließt an die Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie aus dem Jahr 2006 an, in der die Voraussetzungen für eine Langzeitstrategie für die EU im Bereich der Kinderrechte geschaffen werden. Diese steht im Zusammenhang mit den Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes aus dem Jahr 2007, die die Grundlage der EU-Maßnahmen zur Förderung der Kinderrechte in der Außenpolitik bilden.
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder (KOM(2008) 55 endgültig vom 5.2.2008)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen – „Children in emergency and crisis situations“ (SEK(2008) 135 endgültig vom 5.2.2008)
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – „The European Union’s Action Plan on Children’s Rights in External Action“ (SEK(2008) 136 endgültig vom 5.2.2008)
Letzte Aktualisierung: 06.12.2016