Ein neues Konzept für die Betrugsprävention

Die Europäische Kommission schlägt ein neues Konzept für die Prävention des Betrugs zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts vor, das auf den Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung beruht.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof - Betrugsprävention auf der Grundlage operativer Ergebnisse: ein dynamisches Konzept für die Betrugssicherheit von Rechtsvorschriften [KOM(2007) 806 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung enthält ein neues Konzept für die Prävention des Betrugs zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts, das auf den Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) beruhen soll.

Diese neue Methode ersetzt das 2001 mit der Mitteilung der Kommission über Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements eingerichtete Verfahren. Das alte Konzept, das auf einer Vorabkonsultation des OLAF basierte, steht aber nach wie vor für mit hohem Risiko behaftete Rechtsvorschläge, die als solche von den Kommissionsdienststellen identifiziert werden, zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Konsultationsverfahren der GD BUDGET für die Annahme und Überprüfung von Standardverträgen gemäß der Mitteilung von 2001 weiter angewandt.

Durch das vorgeschlagene neue Verfahren wird es möglich sein:

Durchführung

Das neue Konzept soll einerseits auf den Lehren beruhen, die aus den Untersuchungen des OLAF gezogen werden können, und andererseits auf der Intelligencearbeit, die die Bewertung der Risiken gestattet.

Darüber hinaus werden auch andere Informationsquellen herangezogen, wie:

Das OLAF analysiert diese Daten strukturiert und fachübergreifend, um die Schwachpunkte der Rechtsvorschriften, Kontroll- und Verwaltungssysteme oder Verträge aufzuzeigen. Auf dieser Grundlage formuliert das OLAF seine unverbindlichen Empfehlungen, die an die betroffenen Einheiten weitergeleitet werden (Kommissionsdienststellen, Organe und Einrichtungen der EU). Diese wiederum sind verpflichtet, das OLAF über die Maßnahmen zu unterrichten, die zur Beseitigung der festgestellten Probleme ergriffen wurden.

Neben den Ad-hoc-Empfehlungen oder allgemeineren Empfehlungen stellt das OLAF den Kommissionsdienststellen auch ein Kompendium zur Verfügung, in dem die am häufigsten vorkommenden Betrugsmuster aufgeführt werden.

Das OLAF berücksichtigt insbesondere strukturelle oder systembedingte Unregelmäßigkeiten und Schwächen, die von den Audit- und Kontrolldiensten noch nicht analysiert wurden und bei anderen systematischen Kontrollen noch nicht festgestellt wurden.

Diese neue Konzept ist als flexibles Instrument konzipiert, das schnell an sich ändernde Umstände angepasst werden kann. Es wird nach einem Probezeitraum von drei Jahren bewertet.

Letzte Änderung: 13.03.2008