Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2008/801/EG des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Er ermächtigt die EU, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu unterzeichnen. Das Übereinkommen sieht die Unterstützung der Bekämpfung von Korruption, die Förderung der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und technischen Hilfe vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen findet Anwendung auf die Verhütung, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Korruption sowie auf das Einfrieren, die Beschlagnahme, die Einziehung und die Rückgabe der Erträge aus Straftaten.

Es enthält Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Rechnungsführungsnormen im privaten Sektor und im Bereich der Transparenz und des gleichen Zugangs aller Bewerber zu öffentlichen Bauaufträgen, Lieferaufträgen und Dienstleistungsaufträgen.

Verhütung von Korruption

Das Übereinkommen legt eine Reihe von Vorschriften zur Verhütung von Korruption fest, dazu zählen:

Es empfiehlt außerdem

Kriminalisierung

Das Übereinkommen empfiehlt, eine Reihe von Handlungen als Straftaten festzulegen, u. a.:

Für den privaten Sektor empfiehlt das Übereinkommen, die folgenden Handlungen als Straftaten festzulegen:

Das Übereinkommen empfiehlt die Ergreifung weiterer rechtlicher und administrativer Maßnahmen, dazu zählen:

Wiedererlangung von Vermögenswerten

Das Übereinkommen nennt konkrete Maßnahmen für die direkte Wiedererlangung von Vermögenswerten und legt dar, wie dies mithilfe internationaler Zusammenarbeit im Hinblick auf die Einziehung gelingen kann. Es umfasst auch Vorschriften dazu, wie Vermögenswerte zurückgegeben werden sollten.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist für die Untersuchung dieser Aspekte im Hinblick auf die EU-Einrichtungen zuständig. OLAF untersucht Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts, Korruption und schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der Einrichtungen der EU und entwickelt Betrugsbekämpfungsstrategien für die Europäische Kommission.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 25. September 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Unerlaubte Bereicherung: wenn eine Person auf Kosten einer anderen Person profitiert, ohne etwas von gleichem Wert zurückzugeben.

RECHTSAKT

Beschluss 2008/801/EG des Rates vom 25. September 2008 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (ABl. L 287 vom 29.10.2008, S. 1-110)

Letzte Aktualisierung: 21.04.2016