Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: Programm DAPHNE II (2004-2008)

Dieses Programm stellt die zweite Phase des Programms DAPHNE dar. Es zielt darauf ab, jegliche Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen durch Präventionsmaßnahmen und durch Unterstützung der Opfer zu verhüten und zu bekämpfen. Es stellt ferner darauf ab, die in diesem Bereich tätigen Organisationen zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit zu fördern.

RECHTSAKT

Beschluss 803/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Annahme des Aktionsprogramms (2004-2008) der Gemeinschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen [Amtsblatt L 34 vom 30.4.2004].

ZUSAMMENFASSUNG

Dank des Programms DAPHNE kann die Union den vorrangig von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt durch Verbreitung und Austausch von Informationen und Erfahrungen, Förderung eines innovativen Ansatzes, gemeinsame Festlegung von Prioritäten, Ausbau relevanter Netze und Mobilisierung aller Beteiligten einen Mehrwert verleihen.

Anwendungsbereich

Das Programm richtet sich an drei Personengruppen: Kinder (bis 18 Jahre), Jugendliche (zwischen 12 und 25 Jahren) und Frauen.

Gewalt jeglicher Art, ungeachtet dessen, ob sie im öffentlichen oder privaten Bereich verübt wird, sowie alle Aspekte dieses Problems finden Berücksichtigung. Zu Gewalthandlungen kann es in der Familie, in schulischen und anderen Einrichtungen und am Arbeitsplatz sowie durch sexuelle Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken, Genitalverstümmelungen oder Menschenhandel kommen.

An dem Programm beteiligen können sich die Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie (sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind) die Türkei, Rumänien und Bulgarien.

Zugang zum Programm

Das Programm steht öffentlichen oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und Einrichtungen (lokale Behörden auf der zuständigen Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren) offen, die sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen engagieren, im Bereich der Unterstützung von Gewaltopfern tätig sind oder die Ablehnung von Gewalt bzw. eine Änderung der Haltung oder des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen oder Gewaltopfern fördern.

Programmziele

In einem Anhang zum Beschluss 803/2004 werden die für eine Förderung in Frage kommenden grenzübergreifenden Maßnahmen erläutert. Dabei handelt es sich insbesondere um die Vernetzung der Organisationen, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken sowie Sensibilisierungsmaßnahmen. Im Rahmen des Programms DAPHNE sind folgende Arten von Maßnahmen förderfähig, die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für spezifische kozufinanzierende Projekte („Aufforderung I") angegeben werden:

Parallel dazu sollen ergänzende Maßnahmen auf Initiative der Kommission durchgeführt werden, um etwaige Programmlücken zu schließen oder Bereiche abzudecken, die im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Diese Maßnahmen werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Übertragung, Anpassung und Nutzung vorhandener Ergebnisse („Aufforderung II") aufgeführt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien, die Festlegung von Indikatoren, die Erstellung von Statistiken und sonstige Aktivitäten zur Erweiterung der Wissensgrundlage.

Förderfähige Projekte

Für eine finanzielle Unterstützung kommen ausschließlich Projekte in Betracht, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Laufzeit der in der Aufforderung I vorgesehenen Projekte kann 12 oder 24 Monate betragen; die Gemeinschaftsunterstützung für diese Projekte übersteigt in keinem Fall 80 % des Projektgesamtkosten. Dagegen müssen die Projekte der Aufforderung II eine Laufzeit von 12 Monaten haben; für diese Projekte kann eine Finanzhilfe in Höhe von 100 % der Projektgesamtkosten gewährt werden.

Programmdurchführung und Folgemaßnahmen

Die Kommission ist für die Verwaltung und Durchführung des Programms verantwortlich. Sie trägt dafür Sorge, dass alle im Rahmen dieses Programms finanzierten Ergebnisse oder Produkte kostenlos und in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Sie sorgt außerdem für eine ausgewogene Berücksichtigung der drei Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Frauen. Bei der Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben wird sie von einem Ausschuss unterstützt.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission dem Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 1. Juni 2006 einen Bericht über die Programmdurchführung und nach Abschluss des Programms einen Schlussbericht vorlegt.

Hintergrund

DAPHNE II folgte auf das Programm DAPHNE I, das Ende 2003 auslief. Das letztgenannte Programm war ein großer Erfolg und trug einem ausgeprägten Bedarf an einer Gewaltbekämpfungsstrategie Rechnung.

Der Finanzrahmen für die zweite Programmphase (2004-2008) beträgt 50 Mio. EUR gegenüber 20 Mio. EUR für die erste Phase. Im Rahmen von DAPHNE können Projekte finanziert werden, die auf die Unterstützung von Gewaltopfern abzielen und verhindern sollen, dass diese erneut Gewalt ausgesetzt sind. Solche Projekte müssen bewusst machen, welche persönlichen und sozialen Schäden Gewalt für Opfer, Familien, Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt zur Folge hat.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 803/2004/EG

30.4.2004

-

ABL. L 143 vom 30.4.2004

See also

Letzte Änderung: 28.01.2005