Aktionsprogramm Drogenprävention und -aufklärung" (2007-2013)

Die Europäische Union legt das Programm „Drogenprävention und -aufklärung" auf, das den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 abdeckt. Dieses Vorhaben ist Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz". Es soll Projekte zur Prävention des Drogenkonsums unterstützen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1150/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. September zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung" als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz" für den Zeitraum 2007-2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit ist hoch in Europa. Deshalb ist es notwendig, die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Gesundheit, die soziale Entwicklung, die Psyche sowie die Chancengleichheit der betroffenen Personen zu untersuchen.

Mit dem Programm „Drogenprävention und -aufklärung" der Europäischen Union (EU) werden folgende drei Ziele verfolgt:

Zu diesem Zweck unterstützt das Programm grenzübergreifende Maßnahmen:

Anwendungsgebiet

Im Rahmen des vorliegenden Programms werden folgende Maßnahmen finanziert:

An den Maßnahmen können öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen teilnehmen, die im Bereich der Drogenprävention und -aufklärung tätig sind.

Das Programm richtet sich an alle Gruppen, die mit dem Drogenproblem befasst sind, insbesondere jedoch gefährdete Gruppen wie Jugendliche, Frauen, sozial Schwache und Menschen, die in sozial benachteiligten Gebieten leben.

Weitere Zielgruppen sind unter anderem Lehrer und pädagogische Fachkräfte, Eltern, Sozialarbeiter, Mitarbeiter lokaler und nationaler Behörden, medizinisches und paramedizinisches Personal, Justizbedienstete, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften.

Finanzierung

Die Finanzausstattung für den Zeitraum 2007-2013 beträgt 21,35 Mio. Euro. Die Finanzhilfen werden von der Kommission nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt. Bei der Vergabe werden verschiedene Kriterien zugrunde gelegt:

Hintergrund

Die EU hat zahlreiche Initiativen im Bereich der Drogenbekämpfung ergriffen. Neben der Drogenstrategie 2005-2012 hat der Rat einen Aktionsplan angenommen, mit dem die Drogenstrategie in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden soll.

Das Programm „Drogenprävention und –aufklärung“ ist Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013, das Freiheit, Sicherheit und die Justiz in der EU fördern soll. Das Generelle Programm umfasst auch die spezifischen Programme „Strafjustiz“, „Ziviljustiz“, „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ und das Programm Daphne III zur Bekämpfung der Gewalt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1150/2007/EG

23.10.2007

-

ABl. L 257, 3.10.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 5. Mai 2011 – Bericht über die Zwischenbewertung des spezifischen Programms „Drogenprävention und –aufklärung“ 2007-2013 [KOM(2011) 246 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Bewertung hat gezeigt, dass das Programm in den ersten drei Jahren seiner Durchführung gute Ergebnisse erzielt hat. Die Kommission bedauert jedoch die unzureichende Finanzausstattung, die verhindert hat, dass das Programm EU-weit spürbare Wirkungen erzielen konnte. Sie schlägt daher vor, die finanziellen Mittel des Programms aufzustocken, gleichzeitig aber auch den Programmen mit europäischer Dimension Vorrang einzuräumen, ferner die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Verbreitung der erzielten Ergebnisse zu verbessern.

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Letzte Änderung: 07.11.2011