Fortbildung in Justizberufen in der Europäischen Union

Die Fortbildung in Justizberufen ist eines der zentralen Themen bei der Schaffung eines europäischen Rechtsraums. Im Kontext des Haager Programms soll sich die Justizfortbildung auf die Kenntnis der Rechtsinstrumente der Union sowie der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten, aber auch auf die Verbesserung der Fremdsprachenausbildung konzentrieren, um eine bessere Kommunikation zu ermöglichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und an den Rat vom 29. Juni 2006 über die Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der Europäischen Union [KOM(2006) 356 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Hinblick auf die Entwicklung der Europäischen Union (EU) zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass es für die Vertreter der Justizberufe in allen Mitgliedstaaten entscheidend ist, sich eine gemeinsame europäische Rechtskultur anzueignen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sich die Mitgliedstaaten gegenseitig mit den Systemen der anderen vertraut machen, die jeweiligen Sprachen lernen und sich daran gewöhnen, im Rahmen transnationaler Partnerschaften und gegenseitiger Anerkennung zu arbeiten, um die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden zu fördern.

Vielfalt der Aus- und Fortbildung in Justizberufen in den Mitgliedstaaten

Die Aus- und Fortbildungssysteme für Justizberufe hängen eng mit der Organisation der Justiz in den verschiedenen Mitgliedstaaten zusammen und weisen dem entsprechend große Unterschiede in Bezug auf die Verfahren für die Einstellung von Vertretern der einzelnen Berufe (Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) auf:

Auch die Einbeziehung anderer, besonderer Zweige der Gerichtsbarkeit (Verwaltungsrichter, Richter an Militärgerichten) in den Prozess ist möglich.

Die Europäische Union hat keinesfalls den Wunsch, sich in die Organisation der nationalen Aus- und Fortbildungssysteme einzumischen. Die Stärkung des europäischen Rechtsraums setzt jedoch eine gleich hohe Qualität der Aus- und Fortbildung voraus. Außerdem ist eine Finanzierung aus EU-Mitteln nur möglich als Ergänzung zur Finanzierung auf einzelstaatlicher Ebene.

Europäische Aspekte der Aus- und Fortbildung in Justizberufen

Die EU arbeitet seit mehr als fünfzehn Jahren an der Errichtung eines Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), von dem die Entwicklung einer gemeinsamen Rechtskultur abhängt. Mit Initiativen wie Grotius und der Auflegung des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz" (2007-2013) versucht die Union, die Mittel für die Aus- und Fortbildung in Justizberufen im europäischen Raum aufzustocken und gezielter einzusetzen.

Neben diesen finanziellen Anreizen spielen auch die Kooperationsstrukturen, beispielsweise das Justizielle Netz für Zivilsachen, Eurojust oder das Justizielle Netz für Strafsachen eine wichtige Rolle im Bereich der Information.

Außerdem gibt es zahlreiche Einrichtungen mit europäischer Dimension, die regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Vertreter der Justizberufe organisieren, beispielsweise das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (IEAP) (EN) in Maastricht, das Centre européen de la magistrature et des professions juridiques in Luxemburg oder die Europäische Rechtsakademie in Trier.

Das 2000 gegründete EJTN unterstützt ein Programm für die Justizfortbildung mit europäischer Dimension. Dieses für die Weiterentwicklung der Fortbildung in Justizberufen und die Koordinierung der verschiedenen nationalen Fortbildungsinitiativen auf dem Gebiet des EU-Rechts überaus nützliche Instrument erhielt in den Jahren 2003 und 2005 Betriebskostenzuschüsse aus Haushaltsmitteln der Union. Ab 2007 erhält es unter dem Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz" Einzelprogramm „Zusammenarbeit in Strafsachen" einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.

Bedarf und Ziele im Bereich der Aus- und Fortbildung in Justizberufen in Europa

Die Organisation der Fortbildung in Justizberufen ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten, und ihnen obliegt es auch, die europäische Komponente mit in ihre nationalen Maßnahmen einzubeziehen. Die Mitteilung besagt eindeutig, dass die Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung der Fortbildungsaktivitäten in Anbetracht der Besonderheiten der einzelnen Rechtskulturen vor allem bei den Mitgliedstaaten liegt. Es gibt jedoch Bereiche, in denen die EU innerhalb dieses Sektors tätig werden kann. Die Kommission hat daher zwei Schwerpunktbereiche ermittelt:

Außerdem hat die Kommission folgende Erfordernisse im Bereich der Fortbildung in Justizberufen ermittelt:

Was die Methodik betrifft, so muss im Mittelpunkt der Fortbildungsmaßnahmen die praktische Umsetzung stehen, um:

Europäische Strategie für die Fortbildung in Justizberufen

Das Haager Programm legt besonderen Wert auf die Notwendigkeit der Einbeziehung einer europäischen Komponente in die nationalen Ausbildungsprogramme, insbesondere im Bereich der Erstausbildung. Die künftigen Rechtspraktiker werden so ein Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und demselben Rechtsraum und Wertesystem erhalten. Außerdem sollte die Fortbildung bereits berufserfahrene Rechtspraktiker mit den Rechtsinstrumenten der EU vertraut machen.

Die Kommission beabsichtigt, die Aus- und Fortbildung von Vertretern der Justizberufe im Unions- und Gemeinschaftsrecht mit Mitteln des Rahmenprogramms 2007-2013 „Grundrechte und Justiz" zu fördern. Um eine bessere Ausrichtung auf die wesentlichen Erfordernisse zu erreichen, sollen die Hauptakteure in den Mitgliedstaaten regelmäßig konsultiert werden, um eine mehrjährige europäische Fortbildungsstrategie auszuarbeiten.

Das Netz für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten soll unterstützt werden, um die Abstimmung zwischen den nationalen Ausbildungsträgern zu verbessern und intensive und dauerhafte Beziehungen untereinander herzustellen, was durch die Einführung einer den Bedingungen der Haushaltsordnung unterliegenden Finanzhilfe in Form eines jährlichen Betriebskostenzuschusses geschehen soll. Das EJTN sollte zusammen mit den anderen Ausbildungsträgern auch an der Konzipierung von rein europäischen Programmen mitwirken können. Das EJTN vernetzt die für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zuständigen Einrichtungen, auch wenn letztgenannte in manchen Ländern nicht vollständig dem Gerichtswesen zugerechnet werden. Zudem hat die Kommission im Jahr 2006 den Finanzierungsbeschluss für die Durchführung des Austauschprogramms zwischen den Justizbehörden angenommen. Im Rahmen dieses Instruments hat die Kommission festgelegt, dass das EJTN das Monopol für den Austausch zwischen Richtern und Staatsanwälten in ganz Europa haben soll. Die Frage der Beteiligung der Richter für besondere Bereiche muss ebenso geprüft werden, wie die Berücksichtigung der Ausbildung der Rechtsanwälte.

Es wird eine finanzielle Vereinfachung nötig sein, um die Mittel in Projekte zu lenken, mit denen die besonderen Zielgruppen erreicht werden; auch könnten mit den in Frage kommenden Einrichtungen zur Festigung der Beziehungen Rahmenvereinbarungen über Partnerschaften abgeschlossen werden. Größere Projekte könnte die Kommission auch öffentlich ausschreiben.

Nicht zuletzt muss sich die Fortbildung in Justizberufen in einen größeren Rahmen einfügen, der sich über die Grenzen der Union hinaus erstreckt, um die Zusammenarbeit mit Drittländern zu erleichtern und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit in der Welt zu mehr Geltung zu verhelfen.

Hintergrund

Im Dezember 2001 rief der Europäische Rat von Laeken dazu auf, zur Stärkung des Vertrauens zwischen den an der justiziellen Zusammenarbeit Beteiligten bald ein europäisches Netz für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten zu schaffen. Ebenso fordert das im November 2004 angenommene Haager Programm dazu auf, das gegenseitige Vertrauen zu festigen, indem das gegenseitige Verständnis zwischen den Justizbehörden und den verschiedenen Rechtsordnungen verbessert wird. Ziel dieser Beschlüsse ist es, eine echte, gemeinsame europäische Rechtskultur zu entwickeln.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Initiative der Französischen Republik im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für justizielle Ausbildung [CNS (2000) 0829 - Amtsblatt Nr. C 18 vom 19.01.2001].

See also

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, Generaldirektion (GD) Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Letzte Änderung: 12.07.2007