Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

Drogen gelten als großes Problem für die Europäische Union. Zur Vermeidung und Eindämmung der sozialen und gesundheitlichen Risiken sowie der Kriminalität hat die Kommission beschlossen, die Organisationen der Zivilgesellschaft in ihre Drogenbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2005-2012 einzubeziehen.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 26. Juni 2006 „Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union" [KOM(2006) 316 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Kampf gegen Drogen hat die EU beschlossen, die Zivilgesellschaft zu konsultieren. Die Erfahrungen, die diese Verbände insbesondere in der Praxis bei der Hilfe für die Opfer dieser Geißel sammeln konnten, sind ein wichtiger Ausgangspunkt für die Kommission, die die Netze der Zivilgesellschaft stärken, ihre Empfehlungen berücksichtigen und ihre innovativen praxisbezogenen Methoden erfassen möchte.

Der Begriff „Zivilgesellschaft"

Es gibt keine allgemeine Definition von „Zivilgesellschaft". Häufig versteht die Kommission darunter Organisationen, die sowohl soziale als auch wirtschaftliche Akteure vertreten. Für dieses Grünbuch legt sie den Begriff jedoch enger aus und bezeichnet Zivilgesellschaft als die im Raum zwischen Staat und Markt tätigen Nichtregierungs-, gemeinnützigen und Bürgerorganisationen sowie einzelne Beteiligte. Ihre Rolle ist die Unterstützung der Konzipierung und Umsetzung drogenpolitischer Maßnahmen durch Beratung in praktischen Fragen, ein effizienter Informationsfluss in beide Richtungen und die Förderung der Netzwerkarbeit von Einrichtungen der Zivilgesellschaft.

Diese stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft hebt auf die Entwicklung einer europäischen Governance ab und zeugt von dem Wunsch, Europa seinen Bürgern näher zu bringen. Seit 1992 werden die Beziehungen zwischen der EU und der Zivilgesellschaft von zwei Leitgedanken geprägt, nämlich dem der Vielfalt des Dialogs und dem der Gleichbehandlung.

Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

Der EG-Vertrag gibt einen rechtlichen Rahmen vor, der ein wertvolles Instrument für die Drogenbekämpfung in folgenden wesentlichen Bereichen ist:

Die EU hat ferner eine Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (OEDT), eine auf der Grundlage des EG-Vertrags geschaffene Gemeinschaftsagentur, eingerichtet.

Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

Mit diesem Grünbuch möchte die Kommission den Dialog mit den Einrichtungen der Zivilgesellschaft strukturieren und dauerhaft den Dialog zwischen der EU und einem breiten Spektrum von in der Drogenbekämpfung aktiven Organisationen stärker formalisieren. Daher plant sie mit den Organisationen zusammenarbeiten, die vor Ort die Maßnahmen des EU-Drogenaktionsplans - insbesondere Drogenprävention sowie Behandlung und Rehabilitation von Drogenbenutzern - durchführen. Die Stärke dieser Organisationen und anderer gemeinnütziger Einrichtungen liegt häufig darin, dass sie in der Lage sind, innovative Konzepte zu entwickeln, die auf einer realistischen Einschätzung der Erfordernisse beruhen.

Die Kommission hat zweierlei zu berücksichtigen: Zum einen die Vielfalt dieser Einrichtungen, zwischen denen oft philosophische, ideologische, moralische und wissenschaftliche Trennungslinien verlaufen, und zum anderen das Bemühen um Kohärenz und Effizienz. Ferner unterstreicht die Kommission den Nutzen von Organisationen, die nicht unmittelbar gegen Drogen kämpfen, wie diejenigen, die im Bereich HIV/Aids tätig sind.

Weiteres Vorgehen: Optionen

Die Kommission schlägt zwei Optionen für den Dialog mit der Zivilgesellschaft vor:

Zum einen ein Drogenforum der Zivilgesellschaft: Hiermit sollte eine breite Plattform geschaffen werden, deren Vorsitz die Kommission übernehmen würde und die eine begrenzte Teilnehmerzahl hätte, um den Dialog strukturiert und ergebnisorientiert führen zu können. Es geht nicht darum, eine Versammlung der Zivilgesellschaft zu gründen, in der sich verschiedene Ideologien wie auf einer Bühne präsentieren, sondern es soll ein praktisches Instrument entstehen, mit dem durch konkrete Ratschläge die Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen unterstützt werden kann. Das Forum wäre keine formale Struktur innerhalb der Kommission. Es sollte den bereits bestehenden Dialog zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft ergänzen; sein Hauptziel sollte sein, einen EU-Mehrwert zu erbringen. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten folgende Auswahlkriterien:

Zum anderen eine thematische Verknüpfung bestehender Netze. Von diesen Netzen würde erwartet, dass sie die Kommission in Angelegenheiten unterstützen, die besondere Erfahrung und Fachkenntnisse erfordern; dieses Vorgehen war bereits im Bereich Drogentherapie erfolgreich.

Hintergrund

Drogenbedingte Gesundheitsschäden und Risiken für die Gesellschaft sowie Drogendelikte machen der Öffentlichkeit große Sorge. Seit den 90er Jahren wurde daher ein auf einem ausgewogenen und integrierten Ansatz beruhendes europäisches drogenpolitisches Modell ausgearbeitet. Bei der Umsetzung der EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2005-2012 und des Aktionsplans 2005-2008 kommt es darauf an, dass sich die europäische Drogenpolitik auch weiterhin auf die Ideen und Erfahrungen der zahlreichen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft stützt.

Letzte Änderung: 30.04.2007