Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie zur Erhebung von Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten

Die Kommission schlägt einen Aktionsplan für 5 Jahre vor und setzt eine Expertengruppe ein, um den Mangel an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten auf EU-Ebene zu beheben.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 7. August 2006 über die Entwicklung einer umfassenden und kohärenten EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung: EU-Aktionsplan 2006-2010 [KOM(2006) 437 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung stellt einen Aktionsplan zur Erarbeitung von Statistiken auf EU-Ebene über Kriminalität und Strafverfolgung für den Zeitraum 2006-2010 vor und beschreibt die Methode, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Organisationen zur Erhebung hochwertiger quantitativer Informationen im Kampf gegen die Kriminalität in der EU anzuwenden ist. Die Kommission hat auch die Einsetzung einer Expertengruppe zur Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans und Feststellung des Informationsbedarfs im Bereich der Kriminalität und Strafverfolgung beschlossen.

Die Statistik im Dienst der EU

Die Erstellung von Statistiken auf EU-Ebene ist in der Verordnung des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken geregelt, und alle damit verbundenen Maßnahmen werden gemäß dem Statistischen Programm der Gemeinschaft und den diesbezüglichen Jahresprogrammen sowie unter Einhaltung der im Verhaltenskodex für europäische Statistiken verankerten Grundsätze durchgeführt. Seit 2005 ist die Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik Bestandteil des jährlichen Arbeitsprogramms, und Eurostat führt innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) regelmäßig Konsultationen durch. Das neue Statistiksystem hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

Das Ziel besteht in der Erstellung von Statistiken, die Vergleiche in Bezug auf Strukturen, Ausmaß und Trends der Kriminalität sowie auf Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen Mitgliedstaaten und deren Regionen ermöglichen. In Kürze sollen die verfügbaren nationalen Statistiken zusammengestellt und auf ihre Qualität hin überprüft werden, um als erste Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken der Europäischen Gemeinschaften genutzt werden zu können.

Die Aufgabe der Experten

Mit der Einsetzung einer Expertengruppe zur Unterstützung der Kommission soll die Ermittlung des Bedarfs an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten auf EU-Ebene erleichtert werden (Beschluss der Kommission 2006/581/EG). Außerdem könnten so die Zusammenlegung der Ressourcen erleichtert und Überschneidungen von bereits durchgeführten Arbeiten zur Alltags- und organisierten Kriminalität - sei es durch die EU-Kommission oder andere Organisationen - vermieden werden.

Harmonisierung der Statistiken in der Europäischen Union

Der Vergleich von Statistiken auf EU-Ebene ist nur unter der Voraussetzung einer harmonisierten Datenerhebung in den Mitgliedstaaten möglich. Diese äußerst aufwendige und oft komplexe Harmonisierung stellt ein mittelfristiges Ziel dar, das nur über eine enge Einbindung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie auf der Grundlage einer einhelligen Einschätzung der dringenden Notwendigkeit harmonisierter Daten oder verbindlicher Rechtsakte erreicht werden kann.

Die Annahme eines Rahmenbeschlusses, einer Rahmenrichtlinie oder einer neuen Rahmenverordnung mit gemeinsamen Maßnahmen zur Verbrechensprävention und -bekämpfung ausgehend von einer gemeinsamen Definition oder einer Absprache würde die Chancen auf eine gemeinsame statistische Grundlage erhöhen. Quantitative Informationen über Struktur, Umfang und Trends des in einem Rechtsinstrument behandelten Problems sind für eine richtige Umsetzung der Politik und ihre spätere Bewertung unabdingbar.

Für jedes Rechtsinstrument zur Verbrechensvorbeugung oder -bekämpfung wird die Kommission im Interesse der angestrebten Angleichung die Pflicht zur Vorlage von angemessenen und mit dem europäischen statistischen System im Einklang stehenden Statistiken vorsehen.

Aktionsplan 2006-2010

Die Kommission hat für den Zeitraum 2006-2010 einen Aktionsplan zur Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung beschlossen, in dem sechs Ziele festgelegt sind:

Umsetzung des Aktionsplans und Follow-up

Der Aktionsplan wird dem Stand der Vorbereitungsarbeiten entsprechend aktualisiert, und die festgelegten Maßnahmen werden in die betreffenden Arbeitsprogramme der Kommission sowie in das Statistische Programm der Gemeinschaft und dessen Jahresprogramme aufgenommen. Darüber hinaus wird der Aktionsplan in praktischer und finanzieller Hinsicht ausgeweitet werden müssen, sobald neue Instrumente zum Thema Kriminalität und Strafverfolgung beschlossen werden.

Im Jahr 2008 wird die Kommission eine Zwischenprüfung durchführen und über die Fortschritte der einschlägigen Arbeitsgruppen im Rat informieren. Ende 2010 wird sie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erfolge bei der Umsetzung des Aktionsplans vorlegen und im Hinblick auf die Prüfung der Notwendigkeit eines Rechtsakts über Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken der Europäischen Union Vorschläge für die künftigen Arbeiten in diesem Bereich unterbreiten.

Hintergrund

Gemäß den Schlussfolgerungen der Millenniumsstrategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde in der Erklärung von Dublin die Entwicklung präziser und koordinierter Statistiken über die Kriminalität in der EU empfohlen, um die Risiken und Trends des organisierten Verbrechens besser abschätzen zu können. Das Haager Programm begrüßte die Initiative der Kommission zur Schaffung entsprechender Messinstrumente in Hinblick auf Terrorismus und organisierte Kriminalität.

See also

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, Generaldirektion (GD) Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Letzte Änderung: 14.06.2007