Umfassendes Verbot von Nuklearversuchen

Im Rahmen ihrer Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Europäische Union die Tätigkeit der Vorbereitungskommission für die Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO). Mit der hier beschriebenen Gemeinsamen Aktion sollen insbesondere die Kapazität und die operative Leistungsfähigkeit des CTBTO-Überwachungs- und Verifikationssystems gestärkt werden.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP des Rates vom 28. Juni 2007 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen [Amtsblatt L 176 vom 6.7.2007].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Unterzeichnerstaaten (EN) des 1996 angenommenen Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) haben eine Vorbereitungskommission (EN) eingesetzt. Bis zur Einrichtung der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) ist es Aufgabe dieser Kommission, den CTBT wirksam umzusetzen.

Der CTBT soll im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen rasch in Kraft treten. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Ausweitung der Kapazität und der operativen Leistungsfähigkeit des CTBTO-Überwachungs- und Verifikationssystems. Dafür leistet die EU finanzielle Unterstützung für spezifische Projekte, die von der Vorbereitungskommission für die Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) durchgeführt werden.

Die EU fördert

Für die Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion ist der EU-Ratsvorsitz zuständig, der dabei vom Generalsekretär des Rates unterstützt wird. De facto wird jedoch die Vorbereitungskommission der CTBTO mit der Durchführung der genannten Projekte betraut.

Die Projekte, für die 1 670 000 EUR bereitgestellt werden, sind im Anhang zu der Gemeinsamen Aktion im Einzelnen beschrieben.

Hintergrund

2003 erließ die Europäische Union den Beschluss 2003/567/GASP, in dem sie die Modalitäten zur Förderung des baldigen Inkrafttretens des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) darlegte. Dieser Beschluss stellte die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 1999/533/GASP dar.

Vor der hier beschriebenen Gemeinsamen Aktion hatte der Rat der EU 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der CTBTO im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verabschiedet.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP

28.6.2007

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ABl. L 176 vom 6. Juli 2007

Letzte Änderung: 27.09.2007