Ziviles Planziel 2008

Mit dem Zivilen Planziel 2008 werden die Ziele der EU für die nächsten Jahre bezüglich der zivilen Aspekte der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) festgelegt und eine solide Basis für die Stärkung der erforderlichen Fähigkeiten geschaffen.

RECHTSAKT

Ziviles Planziel 2008 [PDF], am 17. Dezember 2004 vom Europäischen Rat in Brüssel angenommen [15863/04 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die EU ist fest entschlossen, ihren Teil der Verantwortung für die globale Sicherheit zu übernehmen. Wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie betont wird, ist die zivile Krisenbewältigung hierbei ein unverzichtbarer Bestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union.

Ziele und Aufgaben

Es ist besonders wichtig, die Gemeinschaftsinstrumente und zivilen ESVP-Instrumente in allen Situationen der Krisenbewältigung kohärent und integriert einzusetzen.

Für die zivile Krisenbewältigung haben die Mitgliedstaaten folgende sechs Schwerpunktbereiche bestimmt:

Im Dokument wird außerdem betont, dass die EU einen Beitrag zur Reform des Sicherheitssektors leisten und Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprozesse unterstützen wird.

Die EU entsendet integrierte und variable Kontingente für die zivile Krisenbewältigung, die an den spezifischen Bedarf vor Ort angepasst sind und zur Stärkung der örtlichen Institutionen durch Beratung, Schulung, Beobachtung und „Substituierungsmissionen" beitragen.

Die EU muss in der Lage sein, gleichzeitig mehrere ESVP-Operationen zur Krisenbewältigung einschließlich mindestens einer umfassenden zivilen Substituierungsmission durchzuführen, und zwar

Die Mitgliedstaaten müssen sich vor allem auf die Fähigkeit konzentrieren, die zivilen Krisenbewältigungsmissionen über einen längeren Zeitraum und unter Einsatz von hochqualifiziertem Personal durchzuführen.

Für die Wirksamkeit der Intervention ist ein schnelles Handeln unverzichtbar: Die EU hat sich das Ziel gesetzt, binnen fünf Tagen nach Billigung des Krisenmanagementkonzepts durch den Rat den Beschluss über die Einleitung einer Mission zu fassen. Was die Entsendung von Einsatzkräften betrifft, so sollen innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss über die Einleitung einer Mission spezielle zivile ESVP-Fähigkeiten einsatzbereit sein.

Die Missionen können autonom, gemeinsam oder in enger Zusammenarbeit mit Militäroperationen durchgeführt werden, wobei die zivil-militärische Planungszelle eine bedeutende Rolle spielt.

Eine klare Arbeitsteilung zwischen den Anstrengungen der Gemeinschaft und den ESVP-Tätigkeiten sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft bei der Planung und Durchführung der zivilen ESVP-Missionen ist erforderlich, um die Kohärenz der gemeinsamen Anstrengungen sicherzustellen. Auch geplante künftige Tätigkeiten der Gemeinschaft werden hierbei berücksichtigt.

Prozess und weiteres Vorgehen

Das Zivile Planziel wird unter der Leitung des Rates, unter Aufsicht des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und mit Hilfe des Ausschusses für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) im Rahmen eines systematischen in vier Stufen unterteilten Ansatzes erarbeitet:

Damit die EU mehrere Missionen gleichzeitig durchführen kann, ist es dringend erforderlich, im Ratssekretariat geeignete operative Fähigkeiten für die Planung und Unterstützung der Missionen zu schaffen.

Bei der Entwicklung des Zivilen Planziels sollte den Arbeiten zur Erreichung des Planziels 2010 Rechnung getragen werden. Außerdem sollten Experten anderer internationaler Organisationen (Vereinte Nationen und OSZE) einbezogen werden, damit wirksamer auf den Bedarf dieser Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen, reagiert werden kann.

Hintergrund

In Anbetracht der Komplexität der Konflikte und Situationen der Krisenbewältigung, mit denen die EU zunehmend konfrontiert ist, wächst der Bedarf an zivilen Krisenbewältigungsinstrumenten im Rahmen der ESVP stetig. Bei der ersten vom Rat genehmigten ESVP-Operation (EUPM), die in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wurde, handelte es sich um eine zivile Operation (2003). Im Dezember 2004 waren drei zivile Missionen und eine Überwachungsmission im Einsatz.

Auf der Konferenz zur Verbesserung der zivilen Fähigkeiten am 22. November 2004 begrüßten die EU-Außenminister die Fortschritte im Rahmen des Aktionsplans für die zivilen Aspekte der ESVP und sprachen sich für ein Ziviles Planziel aus, das zur Ermittlung bedarfsgerechter Ziele dient und der EU ermöglicht, ihre zivilen Fähigkeiten bis 2008 genauer zu bestimmen und weiterzuentwickeln.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Konferenz zur Verbesserung der zivilen Fähigkeiten - Ministererklärung [PDF ] (FR). Brüssel, den 21. November 2005 [14713/05 (Presse 306) - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Konferenz zur Verbesserung der zivilen Fähigkeiten - Ministererklärung [PDF ] (EN). Brüssel, den 13. November 2006 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 23.02.2007