Krisen- und Katastrophenhilfe außerhalb der EU

In dieser Mitteilung werden die Maßnahmen dargelegt, deren gemeinsames Ziel die Sicherstellung der Wirksamkeit, Kohärenz und Koordinierung der einzelnen außenpolitischen Instrumente der EU in Krisen- und Katastrophenfällen ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Stärkung der Reaktion der EU auf Katastrophen und Krisen in Drittländern [KOM(2005) 153 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Gewährleistung einer kohärenten und effizienten Reaktion

Die Gemeinschaft verfügt neben den einschlägigen außenpolitischen Instrumenten über viele interne politische Instrumente, die zum Einsatz kommen können, um im Katastrophenfall getroffene Maßnahmen insgesamt zu verstärken. Diese Instrumente erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, darunter Forschung, Informationsgesellschaft und Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie Fischerei.

Diese Vielfalt der Fähigkeiten ist eine der Stärken der Union. Sie ist um so wichtiger, als die Gemeinschaft vor der doppelten Herausforderung steht, eine effiziente, rasche und flexible Reaktion auf Notsituationen zu gewährleisten und diese Ressourcen auf kohärente Weise zu mobilisieren und weiterzuentwickeln.

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU

Die EU ist in der Lage, unmittelbar auf Katastrophen zu reagieren, und stützt sich dabei auf:

Die militärischen Mittel der EU - insbesondere ihre logistischen Kapazitäten - können die Erbringung der Hilfe im Rahmen dieser beiden Mechanismen ergänzen und stärken. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass jede humanitäre Operation, die sich militärischer Mittel bedient, ihren zivilen und unparteilichen Charakter wahrt. Die Kommission hält es für notwendig, die Neutralität des „humanitären Raums" zu wahren, und misst daher der Einhaltung der UN-Leitlinien für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln bei humanitären Maßnahmen in Konflikt- und sonstigen Situationen große Bedeutung bei.

Die EU erkennt die führende Koordinierungsrolle des Amtes der Vereinten Nationen zur Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) (EN) bei Katastrophen an. Die humanitäre Hilfe der Gemeinschaft wird in erster Linie über die spezialisierten Einrichtungen der Vereinten Nationen, des Roten Kreuzes und die europäischen NRO abgewickelt.

Die Kommission ist mit ECHO (EN) unterhält mit den oben genannten Organisationen Partnerschaften. Dank dieser Partnerschaften und der raschen Finanzierungsverfahren steht die Gemeinschaft bei plötzlichen Katastrophen an vorderster Front der Geber. Im Hinblick auf eine bessere Notfallvorsorge finanziert die Kommission insbesondere die Vorpositionierung lebenswichtiger Nothilfegüter.

Bei der verlässlichen und raschen Bedarfsbewertung kommt dem Netz von Experten für humanitäre Hilfe große Bedeutung zu. Die Kommission wird die Anzahl der Experten von 69 auf 150 erhöhen. Diese werden in den Bewertungs- und Koordinierungsmethoden der anderen institutionellen Akteure (UNO, Rotes Kreuz) geschult. Zudem soll der Einsatz von auf Notsituationen spezialisierten multisektoralen Teams innerhalb von 24 Stunden ermöglicht werden.

Ein standardisierter Informationsfluss ist nach Ansicht der Kommission eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU. Sie schlägt daher Folgendes vor:

Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz kann außerhalb der EU entweder autonom durchgeführt werden oder als Beitrag zu einer Intervention einer internationalen Organisation eingebracht werden. Die Koordinierung der Maßnahmen außerhalb der EU wird von der Kommission und dem EU-Ratsvorsitz gewährleistet.

Die Kommission schlägt vor, eine Reihe von unmittelbaren Maßnahmen zu ergreifen, die das bestehende Verfahren verbessern und die Wirkung ihrer Hilfe innerhalb des geltenden Rechtsrahmens optimieren sollen. Langfristig können ehrgeizigere strukturelle Reformen ins Auge gefasst werden, die mit zusätzlichen Finanzmitteln gekoppelt werden und die Katastrophenschutzkapazitäten stärken sollen

In alle Phasen der Intervention ist es wichtig, dass frühzeitig fundierte Bedarfsbewertungen vorgenommen werden. Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Wiederaufbauhilfe der EU wird die Kommission Bewertungs- und Planungsteams aufstellen, denen Länderreferenten und sektorale Experten aus der Kommission und ihren 130 Delegationen angehören sollen.

Die Teams könnten kurzfristig für Missionen von bis zu einem Monat mobilisiert werden und externe Experten heranziehen, die auf Abruf bereit stehen. Maßnahmen zur Einrichtung der Teams:

Nach Ansicht der Kommission kommt der zivil-militärischen Planungszelle des Militärstabsder EU im Generalsekretariat des Rates eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der Krisenreaktionsmaßnahmen der EU zu. Angesichts der Erfahrung der Kommission bei der Abwicklung von Nothilfe- und Konfliktnachsorgemaßnahmen hat die Kommission zwei Repräsentanten für die zivil-militärische Zelle benannt, um so die Kohärenz zwischen den Planungseckdaten für die Maßnahmen der EG und der GASP zu fördern.

Notwendigkeit längerfristiger struktureller Maßnahmen

Die Kommission hat die Einrichtung einer schlanken, aber wirksamen Struktur angekündigt, um innerhalb der Kommissionsdienststellen die Bewältigung von Krisensituationen außerhalb der Europäischen Union zeitnäher zu koordinieren. Damit soll einerseits der Informationsfluss zu den Entscheidungsträgern verbessert und andererseits eine engere Koordinierung mit dem Generalsekretariat des Rates erreicht werden.

Die Kommission arbeitet an einer gemeinsamen Logistik- und Verwaltungsstruktur für Außenbeziehungen. Diese Struktur wird die zeitgerechte Verwaltung der Missionen, die Logistik und die Beschaffungsmaßnahmen übernehmen. Zudem wird die Kommission eine Reihe von Interimsmaßnahmen ergreifen, mit denen die Beschaffung für GASP-Missionen beschleunigt werden soll.

Mit ihrem Vorschlag zur Einführung eines Instruments für Stabilität strebt die Kommission eine Bündelung der gemeinschaftlichen Katastrophen- und Krisenbewältigungsmaßnahmen in einem einzigen integrierten Finanzinstrument an.

Präventivmaßnahmen, Frühwarnung und Katastrophenvorsorge

Neben dem Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeiten bedarf es einer Strategie für die Katastrophenprävention und -vorsorge sowie die Frühwarnung. Zu diesem Zweck prüft die Gemeinschaft die Möglichkeit der Einrichtung einer AKP-EG-Fazilität für Naturkatastrophen (ein Überblick über diese Initiativen findet sich in Anhang II).

19. Ausgehend von den Ergebnissen der Weltkonferenz der Katastrophenvorsorge (EN) (ES) (FR) (Erklärung von Hyogo und den Aktionsplan 2005-2015 (EN)) wird die Kommission den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen legen:

Die Kommission will regionale und subregionale Organisationen auffordern, sich am Aufbau von Frühwarn- und Alarmsystemen zu beteiligen, und dazu ein Mehrfachrisikokonzept entwickeln. Die EU wird sich auf gezielte humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe mit den Schwerpunkten lokale Katastrophenvorsorge und nationale Maßnahmen, Notfallmeldung und Katastrophenpläne, einschließlich Aufbau nationaler und regionaler Katastrophenabwehrkapazitäten, konzentrieren. Dazu wurden vom Amt der Vereinten Nationen zur Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission spezifische Instrumente entwickelt, wie z. B. das weltweite Katastrophenfrühwarnsystem GDAS (EN).

Im Hinblick auf wirksamere Frühwarnsysteme müssen die Informationssysteme, Datenbanken, satellitengestützten und terrestrischen Messnetze, über die die internationale Gemeinschaft verfügt, erheblich verbessert werden. Dazu wird die Kommission ihre Programme in folgende Gremien und Prozesse einbetten:

Schutz und Hilfe für EU-Bürger

Im Hinblick auf die Hilfe für EU-Bürger, die Opfer einer schweren Krisensituation werden, unterstützt die Kommission die Arbeit der Gruppe „Konsularische Angelegenheiten" zur Verbesserung der konsularischen Zusammenarbeit und der Arbeitsgruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit", die ein abgestimmtes EU-Verfahren für die Identifizierung von Katastrophenopfern ausarbeiten soll.

Die Mitteilung enthält zwei Anhänge. Der erste ist ein Bericht über die Nothilfemaßnahmen, mit denen die Kommission auf die Tsunami-Katastrophe reagiert hat. Im zweiten Anhang wird die Palette der Instrumente und Programme der Gemeinschaft dargestellt, die zur Frühwarnung und zum Katastrophenschutz weltweit beitragen.

Hintergrund

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um die Reaktion der Kommission auf den EU-Aktionsplan, den der luxemburgische Vorsitz dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 31. Januar 2005 infolge der Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 im Indischen Ozean vorgelegt hat. Die Mitteilung umfasst einen Plan des Kommissionspräsidenten für den längerfristigen Ausbau der Fähigkeit der Union, künftigen Katastrophen und politischen Krisen vorzubauen und darauf zu reagieren.

Letzte Änderung: 05.10.2007