Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung

Im Fall eines Terroranschlags muss die Europäische Union (EU) zur Reaktion und Folgenbewältigung bereit sein. Um dies zu gewährleisten, hat die Kommission eine Reihe von Verfahren und Instrumenten eingerichtet. In dieser Mitteilung werden die bestehenden Mittel aufgeführt und Vorschläge zur Abwehr und Folgenbewältigung bei Terrorakten jeder Art unterbreitet. Die Arbeit der Kommission erstreckt sich auf den Zivil- und Gesundheitsschutz sowie auf die Einrichtung eines Netzes von Warnsystemen, die im Fall eines Anschlags oder eines Zwischenfalls eine schnelle und effiziente Reaktion ermöglichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 - Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung [KOM(2004) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird anhand der Schwerpunkte Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung das Vorgehen der Kommission bei der Bekämpfung des Terrorismus für die Bereiche Zivilschutz und Gesundheitssicherheit detailliert dargelegt. Ziel ist die Entwicklung von Verfahren und Schulungen, um die Zivilbevölkerung vor allem im Fall von bioterroristischen Anschlägen schützen und sichern zu können. In der Mitteilung sind zudem die vorhandenen Frühwarnsysteme aufgeführt.

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

Auf europäischer Ebene basiert der Zivilschutz auf einem gemeinschaftlichen Mechanismus, der im Oktober 2001 entwickelt wurde und dem zurzeit 30 Länder (die 25 EU-Mitgliedstaaten, Bulgarien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Rumänien) angeschlossen sind. Dieser Mechanismus umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten, die die Kommission eingesetzt hat, um die Abwehrbereitschaft der eingebundenen Länder und die gegenseitige Unterstützung im Fall einer Katastrophe zu verbessern. Somit ist es möglich, in verschiedenen Notfallsituationen in Echtzeit Hilfe zu leisten.

Der Katastrophenschutzmechanismus der Gemeinschaft umfasst die Hilfseinheit Beobachtungs- und Informationszentrum (Monitoring and Information Centre, MIC). Seine Aufgabe besteht darin, die Hilfegesuche von Staaten aufzunehmen, die von einer Katastrophe betroffen sind, und sie an alle anderen Staaten weiterzugeben. Es kann auch technische Unterstützung leisten, indem es Expertenteams zur Verfügung stellt, und während einer Katastrophe alle sachdienlichen Informationen sammelt und überträgt. Das MIC kann in zahlreichen Katastrophensituationen eingreifen, so z. B. bei Bränden, Erdbeben, einer Ölpest, Industrieunfällen oder Attentaten. In den vergangenen beiden Jahren hat es mehr als zehn Ländern Unterstützung gewährt.

Die Kommission versucht die Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Zivilschutzmechanismus zu verbessern, damit sie im Fall eines Terroranschlags in der Lage ist, die Folgen zu bewältigen. Hierzu organisiert sie Schulungen und Simulationsübungen. Im Rahmen des ersten Programms wurden bereits 200 nationale Experten ausgebildet. Das zweite Programm, das unter anderem Kurse zur psychologischen Betreuung von Opfern und die Arbeit in einer kontaminierten Umgebung umfasst, hat im September 2004 begonnen. Des Weiteren hat die Kommission seit 2002 Übungen für drei terroristische Szenarien in Frankreich, Dänemark und Belgien organisiert. Ziel solcher Übungen ist es, die bestehenden Verfahren zu testen, die Probleme auszumachen und Erfahrung zu sammeln.

Um die Abwehrbereitschaft zu verbessern, wertet die Kommission auch die im Fall eines Angriffs verfügbaren Mittel und Fähigkeiten aus. Zu diesem Zweck hat sie Datenbanken erstellt und Szenarien ausgearbeitet. Die Datenbanken enthalten die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen über Sachverständige und Zivilschutzteams. Die Szenarien vergleichen den Hilfsbedarf und die auf europäischer Ebene zur Verfügung stehenden Mittel. Auf der Grundlage dieser Informationen beabsichtigt die Kommission einen Bericht zu erstellen, der ein wichtiges politisches Hilfsmittel für die Union und die Mitgliedstaaten darstellen könnte.

Die Kommission betont, dass die Staaten an einem wirkungsvollen gemeinschaftlichen Zivilschutzmechanismus umfassend mitarbeiten müssen. Auf die Solidaritätserklärung des Europäischen Rates von Brüssel vom 25. März 2004 hin hat die Kommission unter anderem ihre Absicht erklärt, den Zivilschutzmechanismus der Gemeinschaft zu stärken. Die Kommission strebt an,

Der Gesundheitsschutz

Da Unfälle oder Terroranschläge mit Sprengstoffen, chemischen und biologischen Kampfstoffen verheerende Folgen haben können, hat die Kommission ihre Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes verstärkt. Im November 2001 haben die Mitgliedstaaten und die Kommission ein Kooperationsprogramm begründet. Das Vorgehen der Kommission und der Mitgliedsstaaten umfasst:

Der im November 2001 gegründete Gesundheitssicherheitsausschuss ist die Plattform für die Koordination der EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet. Durch ein rund um die Uhr in Betrieb befindliches Frühwarnsystem ist der Sicherheitsausschuss mit der Kommission, den nationalen Verwaltungen und allen gesundheitsbezogenen Warnsystemen der EU verbunden. Seine Aufgabe ist es,

Die Kommission misst der Bekämpfung des Bioterrorismus vorrangige Bedeutung bei. Biologische Kampfstoffe zeichnen sich durch Ansteckungsgefahr, Virulenz und Verbleib in der Umwelt sowie durch leichte Handhabung und Verbreitungsfähigkeit aus. Die Kommission macht es sich zur Aufgabe,

Die Gesundheitssicherheit wird auch durch eine Reihe von Verordnungen zur Lagerung, Behandlung und dem Transport von Kampfstoffen und chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien (CBRN) gewährleistet, die in Labors, Forschungsinstituten, Universitäten, Krankenhäusern usw. anzuwenden sind.

Ebenso wie beim Zivilschutz legt die Kommission auch bei der Gesundheitssicherheit besonderen Wert auf die Abwehrbereitschaft und die Handlungsfähigkeit der EU im Fall eines Anschlags. Um eine wirksame Reaktion zu gewährleisten, sollen sich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten - so das Ziel der Kommission - ergänzen bzw. aufeinander abgestimmt werden. So entwerfen die Mitgliedstaaten und die Kommission beispielsweise Modelle für die Vorhersage von Verbreitung und Entwicklung von CBRN-Materialien bei unterschiedlichen Szenarien. Die Kommission hat auch ein Schulungsprogramm über Epidemien und ansteckende Krankheiten eingerichtet. Die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen wird Überwachungs- und Reaktionsmaßnahmen beim Gesundheitsschutz ermöglichen.

Auf internationaler Ebene arbeitet die Kommission bei der Bekämpfung des Bioterrorismus mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (EN) (ES) (FR) zusammen. Zusammen mit den Gesundheitsministern der G7 und Mexikos beteiligt sie sich auch an der Globalen Gesundheitssicherheitsinitiative von Ottawa.

Frühwarnsysteme auf Gemeinschaftsebene

Um eine schnelle und effiziente Reaktion der Europäischen Union in unterschiedlichen Notfallsituationen gewährleisten zu können, hat die Kommission eine Reihe von Frühwarnsystemen geschaffen. Diese basieren auf einem Informationsaustauschnetz, über das Alarmmeldungen empfangen und verschickt sowie Informationen weitergeleitet werden können. Zu diesem System zählen

Die Kommission schlägt vor, das Systemnetz RAS bis 2005 durch die Schaffung folgender Netzwerke zu vervollständigen:

Die Kommission schlägt zudem vor, durch die Einrichtung eines sicheren allgemeinen Frühwarnsystems (ARGUS) die bestehenden Warnsysteme zu verstärken und zu koordinieren. ARGUS wird über eine zentrale Krisenstelle verfügen, in der die Vertreter aller für Notfälle zuständigen Kommissionsdienste zusammentreten. Aufgabe dieser Krisenstelle wird es sein, die besten Handlungsmöglichkeiten und die geeigneten Maßnahmen auszumachen.

Hintergrund

Diese Mitteilung der Kommission gehört zu einer Reihe von insgesamt vier Mitteilungen, die zur Intensivierung der Terrorismusbekämpfung durch die EU beitragen sollen. Die erste Mitteilung schlägt allgemeine Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehrbereitschaft und Reaktion auf Terroranschläge vor. Die drei anderen Mitteilungen behandeln detailliert

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament „Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion" [KOM(2004)0698 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 „Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mithilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen" [KOM(2004)0700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004)0702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 07.02.2005