Sachverständigengruppe Menschenhandel

Dieser Beschluss richtet eine Sachverständigengruppe ein, die der Europäischen Kommission Gutachten im Bereich der Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels liefert.

RECHTSAKT

Beschluss 2003/209/EG der Kommission vom 25. März 2003 zur Einrichtung einer Beratenden Gruppe mit der Bezeichnung "Sachverständigengruppe Menschenhandel".

ZUSAMMENFASSUNG

Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte. Seit 1996 verfolgt die Europäische Union (EU) einen globalen, interdisziplinären Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels, in dessen Rahmen verschiedene Rechtsinstrumente wie der Rahmenbeschluss 2002/629/JI erlassen und eine Reihe von Programmen beschlossen wurden, insbesondere

Im Rahmen des Programms STOP II veranstaltete die Europäische Kommission im September 2002 in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Europäischen Parlament die „Europäische Konferenz über Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels - Globale Herausforderung für das 21. Jahrhundert".

Die Konferenz endete mit der Brüsseler Erklärung (PDF), in der Menschenhandel definiert ist als „ein abscheuliches und Besorgnis erregendes Phänomen, das mit sexueller Ausbeutung unter Zwang, Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft unter sklavereiähnlichen Bedingungen, Ausbeutung von Bettlern und jugendlichen Straftätern sowie Leibeigenschaft in Erscheinung tritt".

Die Empfehlungen im Anhang der Erklärung sehen die Einsetzung einer Sachverständigengruppe zur Konsolidierung und Weiterentwicklung der Gültigkeit und Wirksamkeit der im Rahmen der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels angewandten Standards und bewährten Verfahren vor.

Bestimmungen über die Sachverständigengruppe

Die Sachverständigengruppe wird entsprechend der derzeitigen Praxis in anderen Bereichen als beratende Gruppe eingerichtet. Sie soll der Europäischen Kommission Gutachten in Form von Stellungnahmen und Berichten zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels liefern. Die Gruppe ist gehalten, innerhalb von neun Monaten, nachdem sie eingesetzt wurde, einen Bericht vorzulegen, der es der Kommission ermöglichen soll, neue Initiativen auf europäischer Ebene auf den Weg zu bringen.

Die Gruppe setzt sich aus Sachverständigen für den Bereich des Menschenhandels zusammen, die im Rahmen einer Tätigkeit in Einrichtungen, die sich für die Bekämpfung des Menschenhandels einsetzen, einschlägige Erfahrung gewonnen haben sollen. Sie werden nach einem Verfahren unter Beteiligung aller betroffenen Akteure von der Kommission ernannt. Die Tätigkeit in der Sachverständigengruppe ist unentgeltlich.

Zur Gewährleistung einer ausgewogenen Zusammensetzung der Gruppe ist die Anzahl der Sachverständigen auf 20 festgelegt, von denen sieben aus Behörden der EU-Mitgliedstaaten, vier aus Behörden der Kandidatenländer und neun aus zwischenstaatlichen, internationalen und regierungsunabhängigen Organisationen stammen sollen, die sich auf europäischer Ebene für die Bekämpfung des Menschenhandels einsetzen und nachweislich über Fachwissen und Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt ein Jahr; Wiederernennung ist möglich. Über eine Wiederernennung wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen entschieden, die die Sachverständigengruppe erzielt hat.

Tätigkeit der Sachverständigengruppe

Die Sachverständigengruppe kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Ad-hoc-Arbeitsgruppen aus maximal acht Mitgliedern einsetzen.

Die Stellungnahmen und Berichte der Sachverständigen werden der Kommission vorgelegt, die sie im Internet veröffentlichen kann. Bei einstimmiger Annahme durch die Sachverständigengruppe werden gemeinsame Schlussfolgerungen erstellt.

Hinzuziehen weiterer Sachverständiger

Der Beschluss sieht ferner die Beteiligung offizieller Vertreter der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer, von Drittstaaten oder von internationalen, zwischenstaatlichen und regierungsunabhängigen Organisationen an der Arbeit der Sachverständigengruppe vor, um frühzeitig einen Dialog zwischen der Sachverständigengruppe und den Staaten und Organisationen in Gang zu setzen, welche die künftigen Maßnahmen, die sich möglicherweise aus den Empfehlungen der Sachverständigengruppe ergeben, durchzuführen haben.

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2003/209/EG

26.3.2003 - 16.10.2007

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ABl. L 79 vom 26.3.2003

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2007/675/EG der Kommission vom 17. Oktober 2007 über die Einsetzung der Sachverständigengruppe für Menschenhandel [Amtsblatt L 277 vom 20.10.2007] Der vorliegende Beschluss setzt den Beschluss 2003/209/EG ab dem 17. Oktober 2007 außer Kraft.

Letzte Änderung: 17.03.2008