Einbeziehung von Migrationsbelangen in die auswärtige Politik

1) ZIEL

Das Dokument verfolgt drei Ziele: Erstens soll die Migration in einen breiteren Zusammenhang gerückt werden, der die Ursachen für die internationalen Migrationen, die besondere Situation schutzbedürftiger Personen und die Auswirkungen der internationalen Migration auf die Entwicklungsländer berücksichtigt. Zweitens gibt das Dokument einen Überblick über die Migrationspolitik der Gemeinschaft und darüber, wie die Migrationsproblematik in die Programme und Strategien der Gemeinschaft bei ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern einbezogen wird. Drittens soll es Leitlinien für eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik aufzeigen, um die Migrationsströme besser steuern und insbesondere verstärkt gegen die illegale Einwanderung vorgehen zu können.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 3.12.2002 an den Rat und das Europäische Parlament: Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern [KOM(2002) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Migration stellt für die Europäische Union (EU) eine strategische Priorität dar. Einwanderung ist nicht nur als Problem, sondern auch als positiver Faktor für Wachstum und Erfolg sowohl der Union als auch der Herkunftsländer zu sehen.

Auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrags und der Leitlinien, die vom Europäischen Rat in Tampere festgelegt wurden, wird nunmehr Schritt für Schritt eine gemeinschaftliche Migrations- und Asylpolitik umgesetzt. Auf die Mitteilung, die fester Bestandteil dieses globalen Ansatzes ist, soll (im März 2003) eine weitere Kommissionsmitteilung über die verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Einwanderung, Beschäftigung und Sozialpolitik in der Europäischen Union folgen.

Im Zusammenhang mit dem Problem der illegalen Einwanderung betonte der Europäische Rat von Sevilla den Beitrag, den die verschiedenen außenpolitischen Maßnahmen und Instrumente der Union, insbesondere die Entwicklungspolitik, zur Bekämpfung der Ursachen für Migrationsströme leisten können. Deshalb forderte der Europäische Rat, dass die Einwanderungspolitik in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern integriert wird. Außerdem ersuchte er die Kommission um Vorlage eines Berichts über die Wirksamkeit der auf Gemeinschaftsebene verfügbaren finanziellen Ressourcen im Hinblick auf die Rückführung von Einwanderern und abgelehnten Asylbewerbern, die Verwaltung der Außengrenzen und die Durchführung von Projekten im Bereich Asyl und Migration in Drittländern.

Die Kommunikation umfasst zwei Teile, die sich mit diesen beiden Themen befassen:

Die Einbeziehung von Migrationsbelangen in die auswärtige Politik der Gemeinschaft muss an den folgenden vier grundlegenden Prinzipien ausgerichtet werden:

Migration und Entwicklung

Migrationsströme in Europa und in der Welt

Migrationsursachen

Aufnahmeländer und Flüchtlinge

Auswirkungen der Migration auf die Entwicklungsländer

Migrationspolitik der Gemeinschaft: Die Kommission hat in zwei allgemeinen Mitteilungen und in speziellen Legislativvorschlägen die wichtigsten Komponenten einer gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik insbesondere für folgende Bereiche formuliert:

Unterstützung von Drittländern in unmittelbarem Zusammenhang mit der Migrationssteuerung

Die Migration stellt für die Kooperations- und Entwicklungsprogramme der Gemeinschaft einen neuen Aktionsbereich dar. Die meisten Programme der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Migration werden im Zeitraum 2002-2004 umgesetzt. Die wichtigsten Leitlinien für die einzelnen Regionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Soforthilfe und Rehabilitation: Besonders herauszustellen ist die wichtige Verknüpfung zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung. Mehrere Projekte zur Unterstützung entwurzelter Bevölkerungsgruppen werden bereits durchgeführt oder befinden sich in Vorbereitung (beispielsweise CARDS).

Grundlegende Ursachen der Migration: Damit die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft zur Beseitigung der grundlegenden Ursachen der Migration beitragen kann, muss sie den Schwerpunkt auf die Armutsbekämpfung legen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinschaft für ihre Entwicklungspolitik folgende prioritäre Bereiche festgelegt:

Leitlinien

Politischer Dialog und Migrationsklausel: Bei den Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen zwischen der EU und Drittländern wird der Wechselwirkung zwischen Migration und Entwicklung künftig systematisch Rechnung getragen. Dieser Dialog sollte sich auch mit anderen Fragen befassen, beispielsweise mit den wichtigsten Migrationsursachen, der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Erleichterung der Rückkehr, der besseren Integration legaler Einwanderer, der Erleichterung der «Mobilität von Intelligenz» bei gleichzeitiger Unterstützung der Personen, die einen Beitrag zur Entwicklung ihres Herkunftslands leisten wollen, usw.

Qualifizierte Arbeitskräfte: Da die Abwanderung von Intelligenz sich auf die Entwicklungsländer nachteilig auswirken kann, muss versucht werden, vor Ort mehr finanziell attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten (beispielsweise könnte die Gemeinschaft lokalen Arbeitskräften Arbeitsplätze anbieten, die derzeit von ausländischem Personal besetzt sind).

Rückübernahmeabkommen: Im November 2002 unterzeichnete die Gemeinschaft ein Rückübernahmeabkommen mit Hongkong. Die Aushandlung weiterer Abkommen ist geplant. Diese Abkommen müssen Teil eines umfassenderen Dialogs mit den Drittländern über politische Maßnahmen, die Zusammenarbeit und die Durchführung von Programmen sein. Er muss «Überzeugungsmittel» einbeziehen, das heißt Anreize für eine Zusammenarbeit der Drittländer mit der Europäischen Gemeinschaft bei der Aushandlung und dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen (je nach Fall beispielsweise verbesserter Zugang zum Markt der Gemeinschaft, Zollpräferenzen, zusätzliche Entwicklungshilfe, großzügigere Visapolitik oder höhere Quoten für Wanderarbeitnehmer aus den betreffenden Ländern). Mit einer speziellen Hilfe der Gemeinschaft für die Erarbeitung und die Umsetzung der Rückübernahmeabkommen durch Drittländer würden die Kapazitäten der Institutionen und der technischen Unterstützung gestärkt.

Halbzeitüberprüfung: Bei der Halbzeitüberprüfung der Länder- und Regionalstrategiepapiere (die 2003 beginnen dürfte) kann für jedes Land untersucht werden, inwieweit spezifischen Migrationsprogrammen eine größere Priorität eingeräumt werden sollte. Auf diese Weise kann die Gemeinschaft ihre Außenhilfeprogramme anpassen und die Migrationsprobleme stärker in den Vordergrund rücken. Von der Migrationsproblematik sind aber noch weitere Entwicklungen in der Gemeinschaftspolitik betroffen, insbesondere im Handel nach Doha, in der nachhaltigen Entwicklung nach Johannesburg oder im Bereich Kriminalität und Terrorismus.

Teil II: Bericht über die Wirksamkeit der auf Gemeinschaftsebene verfügbaren finanziellen Mittel: Im zweiten Teil ihrer Mitteilung prüft die Kommission die Wirksamkeit der finanziellen Mittel, die auf Gemeinschaftsebene für die Lösung der Migrationsprobleme zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der Kommission bedarf es einer umfassenderen Analyse, bei der nicht nur die bereits vorhandenen, sondern auch die im Rahmen der gemeinschaftlichen Asyl- und Einwanderungspolitik geplanten Instrumente Berücksichtigung finden.

Obwohl die Mittel in diesem Bereich seit der ersten Bereitstellung von Mitteln für die Asyl- und Einwanderungspolitik regelmäßig und umfassend erhöht wurden, sind bei der nächsten Änderung der Finanziellen Vorausschau Anpassungen vorzunehmen, um dem Bedarf einer wirklichen gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik gerecht zu werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 03.12.2007