Anerkennung und Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Rahmenbeschluss 2006/783/JI des Rates – über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

WAS IST DER ZWECK DIESES RAHMENBESCHLUSSES?

Durch diesen Rahmenbeschluss kann eine Justizbehörde in einem Land der Europäischen Union (EU) eine Entscheidung über das Einfrieren oder Einziehen von Vermögensgegenständen direkt an die Justizbehörde eines anderen EU-Landes übermitteln. Die Entscheidung wird dort dann ohne weitere Formalitäten anerkannt und vollstreckt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Was ist eine Einziehungsentscheidung?

Die Einziehungsentscheidung ist eine endgültige Maßnahme, um rechtswidrig erlangte Vermögensgegenstände von Straftätern oder deren Gehilfen sicherzustellen.

Straftaten

Übermittlung

Anerkennung und Vollstreckung

Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Die Vollstreckung einer Entscheidung kann verweigert werden, wenn die Bescheinigung nicht vorliegt, unvollständig ist oder eindeutig nicht der Einziehungsentscheidung entspricht. Eine Verweigerung ist auch in mehreren anderen Fällen möglich, beispielsweise

Aufschub der Vollstreckung

Die Vollstreckung kann in verschiedenen Fällen aufgeschoben werden, beispielsweise, wenn

Betroffene Parteien

Die EU-Länder müssen gewährleisten, dass alle betroffenen Parteien, einschließlich berechtigter Dritter, einen Rechtsbehelf gegen die Anerkennung und Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung einlegen können, um ihre Rechte zu wahren.

WANN TRITT DER RAHMENBESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 24. November 2006 in Kraft getreten. Er musste von den EU-Ländern bis 24. November 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Rahmenbeschluss 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 59-78)

Nachfolgende Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45-55)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 22 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (KOM(2010) 428 endgültig vom 23.8.2010)

Letzte Aktualisierung: 07.12.2016