Bekämpfung der Computerkriminalität

Zur Verbesserung der Sicherheit der Informationsinfrastrukturen prüft die Kommission, in welcher Form sie der Computerkriminalität vorbeugen und sie bekämpfen kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität [KOM(2000) 890 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien führen zu tief greifenden Umwälzungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Der erfolgreiche Aufbau der Informationsgesellschaft ist für Europa im Hinblick auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Damit die EU die neuen Möglichkeiten, die sich eröffnen, umfassend ausschöpfen kann, brachte die Kommission im Dezember 1999 die Initiative eEurope auf den Weg. Im Juni 2000 billigte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira den globalen Aktionsplan für die Initiative eEurope, der sich schwerpunktmäßig mit der Sicherheit von Netzen und der Bekämpfung der Computerkriminalität beschäftigt.

Die wachsende Bedeutung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur bietet zugleich auch neue Angriffspunkte für kriminelle Handlungen. Die Europäische Union (EU) hat daher bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung widerrechtlicher und schädlicher Inhalte im Internet eingeleitet, durch die Urheberrechte und personenbezogenen Daten geschützt, der elektronische Handel gefördert und die Sicherheit der Transaktionen erhöht werden sollen:

Definition der Computerkriminalität

In der Mitteilung wird Computerkriminalität im weiteren Sinn definiert als Straftat, die mit der Nutzung von Computertechnologien verbunden ist. Die Begriffe „Computerkriminalität", „Computerstraftaten", „High-Tech-Kriminalität" und „Cyberkriminalität" sind insofern gleichbedeutend, als sie a) die Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen ohne geographische Begrenzung und b) die Übertragung von nicht erfassbaren und kurzlebigen Daten bezeichnen.

Die wichtigsten Delikte, mit denen sich das bestehende Recht auf europäischer und nationaler Ebene befasst, sind:

Legislative und nicht legislative Vorschläge

Die legislativen Maßnahmen zur Angleichung der einzelstaatlichen Vorschriften im Bereich der Computerkriminalität sollen durch nicht legislative Maßnahmen ergänzt werden, darunter insbesondere:

Die Kommission wird legislative Vorschläge für folgende Bereiche vorlegen:

Geplant sind insbesondere folgende nicht legislative Maßnahmen:

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme [KOM(2002) 173 endg. - Amtsblatt C 203 E vom 27.8.2002] Durch diesen Vorschlag soll die Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden bei Angriffen auf Informationssysteme durch die Einführung effizienter Instrumente und Verfahren gestärkt werden.

Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2001 über Kontaktstellen mit einem rund um die Uhr erreichbaren Dauerdienst zur Bekämpfung der Hightech-Kriminalität [Amtsblatt C 187 vom 3.7.2001] Durch diese Empfehlung soll eine möglichst rasche und qualifizierte Bearbeitung der verschiedenen Formen der Hightech-Kriminalität erreicht werden.

Letzte Änderung: 12.09.2005