Beschluss zur Errichtung von Eurojust

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2002/187/JI – Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Aufgaben von Eurojust

Personenbezogene Daten

Beziehungen mit anderen Organen

Um diese Aufgaben wahrzunehmen, unterhält Eurojust enge Arbeitsbeziehungen mit dem Europäischen Justiziellen Netz. Der Änderungsbeschluss 2009/426/JI hat diese Beziehungen auf Europol, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Grenz- und Küstenwache und das EU-INTCEN erweitert. Mit Zustimmung des Rates kann Eurojust Verträge über den Austausch von Informationen mit Nicht-EU-Ländern, internationalen Institutionen und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) schließen sowie die Zusammenarbeit mit Justizbehörden in Nicht-EU-Ländern koordinieren.

Berichte

Der Rat und das Europäische Parlament werden über die Aktivitäten von Eurojust und über den aktuellen Stand der Kriminalität in der EU informiert. In seinem Jahresbericht an den Rat kann Eurojust Vorschläge bezüglich der Verbesserung der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen unterbreiten.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1-13)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2002/187/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138-183)

Letzte Aktualisierung: 17.04.2019