Gemeinsame Ermittlungsgruppen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen

WAS IST DER ZWECK DIESES RAHMENBESCHLUSSES?

In diesem Rahmenbeschluss werden die Vorschriften für die Einsetzung und die Arbeitsweise gemeinsamer Ermittlungsgruppen dargelegt. Der Grundgedanke ist, dass bestimmte Arten von Straftaten in der Europäischen Union (EU) wirksamer durch gemeinsame Ermittlungsgruppen untersucht werden können, die für einen festgelegten Zeitraum mittels einer Vereinbarung zwischen EU-Ländern eingesetzt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER RAHMENBESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 20. Juni 2002 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten ihn bis 1. Januar 2003 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen (ABl. L 162 vom 20.6.2002, S. 1-3)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2014/858/EU der Kommission vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (ABl. L 345 vom 1.12.2014, S. 6-9)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2017