Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern

Für die Europäische Union stellt die Bekämpfung des Verschwindens und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ein vordringliches Ziel dar. Ihr Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen den aus der Zivilgesellschaft hervorgegangenen Organisationen und den Behörden zu fördern, die für die Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern zuständig sind.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern.

ZUSAMMENFASSUNG

Für die Europäische Union stellt die Bekämpfung des Verschwindens und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ein vordringliches Ziel dar. In den vergangenen Jahren hat die Union folgende Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens ergriffen:

Die eingangs genannte Entschließung bezieht sich auf folgende Situationen:

Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die Zivilgesellschaft die für die Suche nach vermissten Kindern zuständigen Behörden wirksam unterstützen kann. Sie ersucht daher die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft und den zuständigen Behörden zu fördern.

Diese Zusammenarbeit könnte gegebenenfalls folgende Formen annehmen:

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, den Informationsaustausch auszuweiten, um das Ausmaß des Phänomens zu ermitteln und dessen Entwicklung zu analysieren.

Ferner wird die Kommission ersucht, eine Studie erstellen zu lassen über die Realität des Phänomens vermisster oder sexuell ausgebeuteter Kinder sowie über die Rolle der aus der Zivilgesellschaft hervorgegangenen Organisationen, die aktiv an der Suche nach vermissten Kindern mitwirken.

Die Kommission wird dem Rat einen Bericht mit den Ergebnissen dieser Studie vorlegen. Der Rat wird auf der Grundlage dieses Berichts die auf Ebene der Europäischen Union erforderlichen Maßnahmen festlegen.

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entschließung über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern

9.10.2001

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ABl. C 283 vom 9.10.2001

Letzte Änderung: 26.05.2006