Aktionsplan 2001-2003

1) ZIEL

Festlegung der vorrangigen Maßnahmen, die von den Kommissionsdienststellen binnen drei Jahren durchzuführen sind.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHMEN

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften. Betrugsbekämpfung. Aktionsplan 2001 - 2003.

3) INHALT

Die Kommission nahm im Juni 2000 eine Mitteilung "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Konzept für eine Gesamtstrategie"1 an, die sich mit den in den nächsten fünf Jahren (2001-2005) zu bewältigenden Herausforderungen befasst. Im vorliegenden Aktionsplan wird diese Gesamtstrategie in konkrete Maßnahmen für einen Zeitraum von drei Jahren umgesetzt.

Im Hinblick auf eine effiziente Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts stellen sich vier Herausforderungen, die im Aktionsplan berücksichtigt werden:

Entwicklung einer umfassenden Betrugsbekämpfungspolitik

Die Kommission stellt fest, dass bei gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten rechtswidrigen Handlungen unter anderem auch Schwachstellen in der Gesetzgebung ausgenutzt werden. Sie schlägt daher folgendes vor:

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Das OLAF ist ein schlagkräftiges Instrument zur Betrugsbekämpfung. Es kann folglich einen Beitrag zur besseren Auswertung der operativen und rechtlichen Informationen und zur Definition innovatorischer Arbeitsmethoden leisten. Zu den Aufgaben des OLAF gehören die Erhebung und Auswertung aller für die Bekämpfung von Betrugsdelikten zu Lasten der finanziellen Interessen der Gemeinschaften relevanten Informationen und deren Weiterleitung an die Mitgliedstaaten.

Die Kommission schlägt ferner folgendes vor:

Organübergreifende Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Betrug und Korruption

Die Kommission betont, dass das OLAF als interner Untersuchungsdienst nicht systematisch ermittelt, sondern vielmehr aufgrund von Angaben tätig, die ihm die Mitglieder der Organe kraft ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit übermittelten. Außerdem weist sie darauf hin, dass eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von OLAF und IDO (Amt für Untersuchungen und Disziplin, das bei der Generaldirektion Personal und Verwaltung der Europäischen Kommission eingerichtet werden soll) erforderlich ist.

Stärkung der strafrechtlichen Dimension

Die Kommission verpflichtet sich, die Debatte über die vorgeschlagene Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft, die für die internen und externen Untersuchungen im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständig ist, bis spätestens Ende 2001 durch ein Grünbuch neu anzuregen (der betreffende Vorschlag war auf der Tagung des Europäischen Rates von Nizza nicht behandelt worden).

Für die Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen sind folgende Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung:

Im Bereich der Zusammenarbeit der Polizeibehörden wurde der Zuständigkeitsbereich von Europol auf die Geldwäsche ausgedehnt. Die Kommission befürwortet eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeiten von Europol auf alle Formen des organisierten Verbrechens und setzt sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und Europol im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften an.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht zutreffend.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Nicht zutreffend.

6) quellen

KOM(2001) 254 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 09.10.2001