Europäisches Vertragsrecht

Mit dieser Mitteilung strebt die Europäische Kommission - unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments, des Rates und anderer interessierter Kreise, wie Wirtschaft, Juristen aus Praxis und Wissenschaft und Verbraucherverbände - eine Ausweitung der Diskussion über das europäische Vertragsrecht an.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. Juli 2001 zum europäischen Vertragsrecht [KOM(2001) 398 endg. - Amtsblatt 255 vom 13.9.2001]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Angleichung bestimmter spezieller Teilbereiche des Vertragsrechts auf Gemeinschaftsebene erstreckt sich auf eine ständig steigende Anzahl von Einzelfragen. Der EG-Gesetzgeber hat dabei einen selektiven Ansatz gewählt und Richtlinien zu bestimmten Verträgen oder Marketingtechniken erlassen, bei denen ein besonders starker Harmonisierungsbedarf festgestellt wurde. Die Europäische Kommission möchte erfahren, inwieweit ein Bedarf an weitreichenderen und einheitlichen Maßnahmen der EG auf dem Gebiet des Vertragsrechts besteht. Derartige Maßnahmen wären insbesondere dann erforderlich, wenn bei einem einzelfallbezogenen Vorgehen nicht alle Probleme gelöst werden können.

Die Kommission möchte wissen, ob sich aus den Unterschieden im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten Probleme ergeben, und falls dem so ist, welche. Insbesondere wird in dieser Mitteilung die Frage angesprochen, ob das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts durch Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung und der Anwendung von grenzüberschreitenden Verträgen beeinträchtigt werden könnte. Die Kommission ist ferner an der Frage interessiert, ob Unterschiede im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten vom Abschluss grenzüberschreitender Geschäfte abhalten oder deren Kosten erhöhen.

Darüber hinaus möchte sie erkunden, ob der bislang verfolgte Ansatz der sektoralen Harmonisierung des Vertragsrechts zu Unstimmigkeiten auf EG-Ebene oder nationaler Ebene wegen unterschiedlicher Umsetzungsvorschriften führen könnte.

Für den Fall, dass konkrete Probleme ausgemacht werden, wäre die Kommission auch an Beiträgen des Privatsektors und der Bürgergesellschaft interessiert, die aufzeigen, wie die Probleme gelöst werden sollten oder könnten. Als Hilfestellung für die Erarbeitung möglicher Lösungen enthält die Mitteilung eine nicht abschließende Aufzählung denkbarer Lösungsansätze. Selbstverständlich sind aber andere Lösungsvorschläge ebenfalls willkommen.

Nachstehend die vorgeschlagenen Ansätze:

Sollte sich die Annahme eines einheitlichen, umfassenden Textes als die beste Lösung erweisen, weist die Kommission darauf hin, dass verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind. Zur Debatte stehen

Die Mitteilung der Kommission dient lediglich als Diskussionsgrundlage.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Fortschrittsberichte:

Bericht der Kommission vom 25. Juli 2007: Zweiter Fortschrittsbericht zum Gemeinsamen Referenzrahmen [KOM(2007) 447 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem genannten Bericht informiert die Europäische Kommission über den aktuellen Stand der seit 2005 auf dem Gebiet des europäischen Vertragsrechts durchgeführten Arbeiten. In den 2006 durchgeführten Workshops wurden vorrangig verbrauchervertragsrechtlichen Themen behandelt, darunter der Verbrauchsgüterkauf und die Begriffe „Verbraucher" und „Gewerbetreibender". Die Schlussfolgerungen der Wissenschaftler und die bei den Workshops geführten Gespräche dienten der Ausarbeitung des Grünbuchs:„Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz", das die Europäische Kommission am 7. Februar 2007 angenommen hat.

Bericht der Kommission VOM 23: September 2005: Erster jährlicher Fortschrittsbericht zum europäischen Vertragsrecht und zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands [KOM(2005) 456 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem genannten Bericht werden die Fortschritte zusammengefasst, die mit dem dem europäischen Vertragsrecht gewidmeten Vorhaben und der Überarbeitung des Besitzstands seit der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission zu diesen Fragen im Jahr 2004 erzielt wurden und es werden allgemeine Fragen erläutert.

Kommunikation der Europäischen Kommission

Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2004 an das Europäische Parlament und den Rat: Europäisches Vertragsrecht und Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands - weiteres Vorgehen [KOM(2004)651 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung weist die Kommission darauf hin, wie der Gemeinsame Referenzrahmen (GRR) ausgeweitet werden soll, um die Kohärenz des Verbraucherrechts der Gemeinschaft zu verbessern und beschreibt die für die Förderung der Standardvertragsbedingungen und -klauseln auf EU-Ebene geplanten Tätigkeiten.

Mitteilung der Kommission vom 12. Februar 2003 an das Europäische Parlament und den Rat - Ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht - ein Aktionsplan [KOM(2003) 68 endg. - Amtsblatt C 63 vom 15.3.2003].

See also

Letzte Änderung: 27.10.2011