Organisierte Kriminalität: Kontaktstellen zur Bekämpfung der Hightech-Kriminalität

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Informationsnetz G8 beizutreten (rund um die Uhr zugänglich), um ein möglichst rasches und professionelles Vorgehen gegen die verschiedenen Arten der IT-Kriminalität zu gewährleisten und um Beweismittel besser zu sichern.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2001 über Kontaktstellen mit einem rund um die Uhr erreichbaren Dauerdienst zur Bekämpfung der Hightech-Kriminalität.

ZUSAMMENFASSUNG

Am 19. März 1998 hat der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem zur Bekämpfung der Hightech-Kriminalität geschaffenen G8-Kontaktstellennetz mit einem siebentägigen Dauerdienst rund um die Uhr beizutreten. Dieses Netz wird es den ihm beigetretenen Ländern ermöglichen, sich einen Gesamtüberblick über die Computer-Kriminalität zu verschaffen, da diese oft in mehreren Ländern gleichzeitig auftritt.

Auf einer Tagung, die am 9. und 10. Dezember 1997 in Washington stattfand, haben die G8-Justiz- und Innenminister den Grundstein für das Netz gelegt. Sodann wurde ein Aktionsplan angenommen, dem zufolge sich auch Länder beteiligen können, die nicht zur G8 gehören. Das Netz wurde in der Zeit von 1998 bis 2000 errichtet..

Die EU-Mitgliedstaaten, die dem G8-Netz nicht beigetreten sind, gehören dem Interpol- System der "Zentralen Nationalen Referenzstellen" (NCRP) an, mit dem zurzeit über 60 Länder verbunden sind. Allerdings bieten die Interpol-Stellen nicht immer einen 24stündigen Dienst an. Die beiden Netze arbeiten eng zusammen. Die EU-Mitgliedstaaten, die im G8-Netznetz nicht vertreten sind, müssen es ermöglichen, ihre für die Interpol-Zusammenarbeit zuständigen spezialisierten Dienststellen an einen siebentägigen, rund um die Uhr erreichbaren Dauerdienst anzuschließen.

Der Rat will somit, dass sie Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dem G8-Kontaktstellennetz beitreten, und dass die benannten nationalen Einheiten auf die Bekämpfung der Hightech-Kriminalität spezialisiert sind. Auch sollten diese Stellen operative Maßnahmen ergreifen können.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2001

-

-

ABl. C 187 vom 3.7.2001

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme

Letzte Aktualisierung: 27.06.2006