Aktionsprogramm Pericles (2002-2013)

Das Programm Pericles fördert die Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Behörden, die gegen Euro-Fälschungen vorgehen. Die Fördermaßnahmen umfassen Maßnahmen zum Informationsaustausch (Seminare, Workshops, Begegnungen und Konferenzen), Praktika, Personalaustauschmaßnahmen sowie Maßnahmen zur technischen, wissenschaftlichen und operativen Unterstützung.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm Pericles) [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Durch den Beschluss wird das Aktionsprogramm PERICLES aufgelegt, das Ausbildungsmaßnahmen und technische Unterstützung für die Behörden zur Verfügung stellt, die für die Bekämpfung der Geldfälschung zuständig sind. Die ursprüngliche Laufzeit des Programms (1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005) ist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden.

Über das Programm können Seminare, Praktika, Workshops, Austausch- und sonstige Maßnahmen gefördert werden, die die Fachkompetenz der unmittelbar an der gemeinsamen Währung beteiligten Personen (Bedienstete von Polizei-, Zoll- und Finanzbehörden, Vertreter der Zentralbanken und der Münzanstalten der Mitgliedstaaten, Staatsanwälte, Fachjuristen usw.) verbessern. Der Inhalt der Schulungsmaßnahmen ist fach- und grenzübergreifend. Er umfasst Sicherheitsaspekte, den Informationsaustausch und die technische und wissenschaftliche Unterstützung.

Außerdem sieht die Kommission die aktive Mitarbeit bestimmter Facheinrichtungen wie des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), der nationalen Analyse- und Münzzentren (NAZ/MAZ) und des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) vor. Europol, Interpol und die Zentralstellen der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage des Genfer Abkommens vom 20. April 1929 zur Bekämpfung der Falschmünzerei eingerichtet wurden, können sich ebenfalls beteiligen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch die Beitrittskandidaten sowie Drittländer daran beteiligen. Durch den Beschluss 2001/924/EG hat der Rat das Programm Pericles auch auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht eingeführt haben.

Die im Rahmen des Programms durchgeführten Projekte können von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder von der Kommission vorgeschlagen werden. Die Mitgliedstaaten können einen Projektvorschlag pro Jahr für Workshops, Zusammenkünfte und Seminare vorlegen. Bei der Auswahl der eingereichten Projektvorschläge berücksichtigt die Kommission insbesondere folgende Kriterien:

Die Kommission ist für die Evaluierung der durchgeführten Vorhaben verantwortlich. Hierzu müssen ihr die Veranstalter der ausgewählten Projekte einen jährlichen Abschlussbericht vorlegen.

Für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 beträgt der als Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des Programms „Pericles" 7 Mio. EUR.

Hintergrund

Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen von Nizza aufgefordert, 2001 noch möglichst rasch wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung des Euro zu ergreifen. Daraufhin wurden ein Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des Schutzes des Euro durch strafrechtliche Maßnahmen sowie eine Verordnung über Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen (erlassen. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Initiativen durch Maßnahmen zur Schulung der von der Einführung des Euro betroffenen Berufskreise ergänzt werden sollten.

Bezug

Rechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/923/EG

21.12.2001

-

ABl. L 339 vom 21.12.2001

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2006/75/EG

 8.2.2006

-

ABl. L 36 vom 8.2.2006

Beschluss 2006/76/EG

8.2.2006

-

ABl. L 36 vom 8.2.2006

Beschluss 2006/849/EG

28.11.2006

-

ABl. L 330 vom 28.11.2006

Beschluss 2006/850/EG

28.11.2006

-

ABl. L 330 vom 28.11.2006

Die Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses 2001/923/EG wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat lediglich Dokumentationswert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 23. Mai 2006 über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles") [KOM(2006) 243 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Wege des Informationsaustauschs und der Entwicklung der Zusammenarbeit trägt das Programm „Pericles" zum Schutz des Euro vor Fälschung bei. Dabei spielt Unterstützung im Bereich Ausbildung und technische Hilfe eine wichtige Rolle bei der Wahrung und dem Ausbau des Erreichten.. Der Bericht der Kommission schlägt daher vor, das Programm für weitere vier Jahre fortzusetzen. Dabei sollte das Schwergewicht auf die praktische Ausbildung gelegt werden. Dem Personalaustausch Personal und spezifischen Schulungsmaßnahmen sollte Priorität eingeräumt werden.

Beschluss 2005/37/EG der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen [Amtsblatt L 19 vom 21.01.2005]. Mit diesem Beschluss wird das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) als Dienststelle der Kommission eingerichtet. Es ist an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) angebunden. Das ETSC analysiert und klassifiziert sämtliche neuen Falschmünzen.

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Letzte Änderung: 28.10.2011