Organisierte Kriminalität: Austausch von DNS-Analyseergebnissen

1) ZIEL

Austausch von DNS-Analyseergebnissen, die die Mitgliedstaaten für die Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen gesammelt haben.

2) MASSNAHME DER UNION

Entschließung des Rates vom 9. Juni 1997 über den Austausch von DNS-Analyseergebnissen.

3) INHALT

Um DNS-Analyseergebnisse austauschen zu können, müssen die Mitgliedstaaten kompatible nationale DNS-Datenbanken einrichten. Geplant ist der Austausch von Daten betreffend den nichtcodierten Teil des DNS-Moleküls. Bei der Schaffung von Computersystemen für DNS-Analyseergebnisse wird den Erkenntnissen der Studie der DNS-Arbeitsgruppe von IKPO-Interpol Rechnung getragen.

Die Auswahl der anzuwendenden technischen Norm erfolgt aufgrund von Untersuchungen. Ferner wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die DNS-Analyseergebnisse vorzugsweise mit gleichen DNS-Markern aufzubauen.

In rechtlicher Hinsicht obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen und im Zusammenhang mit welchen Delikten DNS-Analyseergebnisse in ihrer Datenbank gespeichert werden dürfen. Die körperliche Unversehrtheit von Personen, bei denen DNS-Material entnommen wird, und der Schutz personenbezogener Daten werden gewährleistet.

Vor der Vernetzung der nationalen Datenbanken werden weitere Untersuchungen durchgeführt, damit die Sicherheit und der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sind. Im Rahmen des Informationsaustauschs können nur die Analyseergebnisse verglichen werden. Hierbei soll anhand der im Zusammenhang mit einer Straftat vorgefundenen Spuren festgestellt werden, ob eine Person bereits in einer Datei geführt wird. Langfristig ist die Einrichtung einer europäischen DNS-Datenbank geplant.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt.

6) quellen

Amtsblatt C 193 vom 24.6.1997

7) weitere arbeiten

Entschließung des Rates vom 25. Juni 2001 über den Austausch von DNS-Analyseergebnissen [Amtsblatt C 187 vom 3.7.2001].

In dieser Entschließung werden bestimmte Schlüsselbegriffe definiert wie "DNS-Marker", "DNS-Analyseergebnis", "Europäischer Standardsatz (ESS)", "ESS-Marker" und "ESS-Analyseergebnis".

Die ESS-Analyseergebnisse werden mit Hilfe wissenschaftlicher Verfahren aufgebaut, denen im Rahmen des Europäischen Netzes der kriminaltechnischen Institute (ENFSI) durchgeführte Studien zugrunde liegen.

Die Anhänge zu der Entschließung enthalten:

Die Bestimmungen dieser Entschließung berühren nicht etwaige bilaterale Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten über die Verwendung spezifischer DNS-Marker.

8) durchführungsmassnahmen

Letzte Änderung: 02.08.2001