Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Das Bildspeicherungssystem FADO

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems

WAS IST DER ZWECK DIESER GEMEINSAMEN MASSNAHME?

Sie richtet ein internetbasiertes Bildspeicherungssystem der Europäischen Union (EU) mit dem Namen FADO („False and Authentic Documents Online“ = gefälschte und echte Dokumente online) ein. Dies ermöglicht den raschen Austausch von Abbildungen von echten, gefälschten und verfälschten Dokumenten zwischen EU-Ländern, um die Bekämpfung von Dokumenten- und Identitätsbetrug zu erleichtern.

Die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI wird aufgehoben und in einigen Jahren durch Verordnung (EU) 2020/493 (siehe Zusammenfassung) ersetzt. Die vorhandenen Informationen wurden jedoch bereits auf das neue FADO-System übertragen, das von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache eingerichtet wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI wird durch die Verordnung (EU) 2020/493 aufgehoben.

WANN TRITT DIESE GEMEINSAME MASSNAHME IN KRAFT?

Sie ist am 10. Dezember 1998 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die steigende Zahl echter und gefälschter Reise-, Identitäts- und sonstiger Begleitdokumente wie Reisepässe, Aufenthaltstitel und Visa sowie die immer ausgefeilteren Fälschungstechniken sorgen dafür, dass die Instrumente zur Bekämpfung von Dokumenten- und Identitätsbetrug durch einen schnellen und effizienten Informationsaustausch ergänzt werden müssen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI vom 3. Dezember 1998 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems (FADO) (ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 4-7)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss der Kommission 2014/858/EU vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (ABl. L 345 vom 1.12.2014, S. 6-9)

Beschluss 2000/261/JI des Rates vom 27. März 2000 zur Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung von Totalfälschungen von Reisedokumenten (ABl. L 81 vom 1.4.2000, S. 1-3)

Letzte Aktualisierung: 20.05.2020



(1) Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und wurde zum 1. Februar 2020 zu einem Drittland (Nicht-EU-Land).