Aktionsplan zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer

1) ZIEL

Schaffung günstigerer Voraussetzungen für die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit Blick auf die Entwicklung eines europäischen Arbeitsmarktes

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Aktionsplan zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer

3) INHALT

I. Herausforderungen

Ausgangssituation

Die in der Vergangenheit eher geringe geographische Mobilität der Arbeitskräfte in der Europäischen Union (siehe Bericht der Kommission "Beschäftigung in Europa 1997") dürfte in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren an Bedeutung gewinnen.

Folgende Faktoren können zur Förderung der beruflichen Mobilität und zur Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes beitragen:

Neue Perspektiven

Die Schaffung neuer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Rechts auf Freizügigkeit ist insbesondere für folgende Personengruppen von Bedeutung:

II. Aktionsplan

Verbesserung und Anpassung der Rechtsvorschriften

Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Arbeitsmarktes macht eine Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich. Die Kommission wird im Jahre 1998 Vorschläge zu folgenden Themen vorlegen:

Erhöhung der Transparenz des Arbeitsmarktes

Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage müssen auf europäischer Ebene zusammengeführt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die zur Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes beitragen können, gehören:

Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit und Übernahme von Verantwortung durch die nationalen Behörden

Unverzichtbar für die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine Mitwirkung der nationalen Behörden.

Es sind Maßnahmen in folgenden Bereichen erforderlich:

Bessere Aufklärung über das Recht auf Freizügigkeit und Verstärkung der Außenwirkung

Die Kommission wird die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und das Potential eines europäischen Arbeitsmarktes im Rahmen ihrer derzeit durchgeführten Informationskampagnen stärker in den Mittelpunkt rücken.

Förderung innovativer Projekte

Die Kommission wird 1998 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte zur Förderung der Arbeitskräftemobilität finanzieren.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht zutreffend.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(97) 586 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission