Zugang der Verbraucher zum Recht (Grünbuch)

1) ZIEL

Ermöglichung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit und Beilegung grenzübergreifender Rechtsstreitigkeiten für alle Verbraucher in der Gemeinschaft.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Grünbuch der Kommission vom 16. November 1993 über den Zugang der Verbraucher zum Recht und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten der Verbraucher im Binnenmarkt.

3) INHALT

Die Lage in den Mitgliedstaaten

In dem Grünbuch stellt die Kommission folgendes, getrennt nach Mitgliedstaaten, dar:

Die vergleichende Studie zeigt, daß in den meisten Mitgliedstaaten die auf Verbraucherstreitsachen mit geringem Streitwert anzuwendenden gerichtlichen Verfahren im Wege einer Reform der Zivilprozeßordnung oder der Einführung vereinfachter Verfahren vereinfacht worden sind, so daß die Verfahrensfristen verkürzt werden können, kein Rechtsanwalt mehr eingeschaltet werden muß oder ein Ausgleich (mit persönlichem Erscheinen der Parteien) angestrebt werden kann.

Zum anderen sind speziell für Verbraucherstreitigkeiten außergerichtliche Verfahren geschaffen worden wie Schlichtungsverfahren, Herbeiführung einer Einigung durch Ombudsdienste und Schiedsverfahren.

Die Besonderheiten grenzübergreifender Rechtsstreitigkeiten

Die Kommission greift in dem Grünbuch die für grenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten spezifischen Schwierigkeiten auf:

Soweit die Aspekte, die dem Verbraucher, der seine Rechte geltend machen möchte, Probleme bereiten.

Weiter stellt die Kommission die verschiedenen einschlägigen internationalen Übereinkommen kurz vor. Verwiesen wird dabei auf die Unzulänglichkeit der damit gebotenen Lösungen in der Frage des bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten anzuwendenden Rechts. Erschwerend hinzu kommen ferner die Schwierigkeiten der Durchführung von in den Mitgliedstaaten eingeleiteten vereinfachten Verfahren.

Außerdem haben Sammelklagen, wie sie in den einzelnen nationalen Rechtssystemen vorgesehen sind, in Fällen grenzübergreifender Geschäftspraktiken häufig keinerlei rechtliche Wirkung. Die Verbraucherschutzverbände sind nicht klageberechtigt oder haben kein Interesse daran, zu klagen. Im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Europäischen Binnenmarkts gilt es deshalb als unverzichtbar, entsprechende Lösungen zu finden.

Reflexionsansätze

In Sachen Unterlassungsklagen sind unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips dreierlei Möglichkeiten zu eruieren:

Zu den anstehenden Themen gehört auch die Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Die Verbraucherverbände haben nur unzureichende Mittel und tun sich häufig recht schwer damit, die ihnen zugewiesene Rolle bei innerstaatlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen. Angesichts der zusätzlichen Kosten bei grenzüberschreitenden Fällen und der komplexen Natur solcher Rechtssachen sind eingehendere Reflexionen um so zwingender.

Die Kommission plädiert für die Schaffung eines Mechanismus zur ständigen Beobachtung grenzübergreifender Rechtsstreitigkeiten. Zusammensetzen würde sich ein solches System aus Anwälten und unabhängigen Sachverständigen. Ihre Aufgabe wäre es, die in der Praxis auftretenden Probleme zu prüfen und eine Liste der zu behandelnden Prioritäten in Vorschlag zu bringen.

Ferner schlägt die Kommission vor, einen Verhaltenscodex einzuführen. Weiterentwickeln möchte Sie das Konzept des Ombudsmannes wie auch sämtliche außergerichtlichen Verfahren, mit denen sich das Ungleichgewicht zwischen Verfahrenskosten bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten und Streitwert reduzieren läßt.

4) frist für den erlaß einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht erforderlich.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

KOM(93) 576 endgNicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

Am 14. Februar 1996 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "Aktionsplan für den Zugang der Verbraucher zum Recht und die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten der Verbraucher im Binnenmarkt" [KOM(96) 13 endg.] vorgelegt.

Darin werden die Kosten der Grenzen des "Gerichtswesens" evaluiert. Weiter geht die Kommission in dieser Mitteilung näher auf den im Rahmen der Konsultation zum Grünbuch, speziell in folgenden Punkten, erzielten Konsens ein:

Die Kommission schlägt ein Arbeitsschema zur Festlegung von Mindestkriterien vor, die bei grenzübergreifenden Verbraucherstreitsachen anzuwenden wären, um auf diese Weise das Zustandekommen bzw. die Vernetzung außergerichtlicher Verfahren zu erleichtern. Ferner formuliert die Kommission Vorschläge im Sinne einer Vereinfachung des Zugangs zum Rechtsweg.

8) durchführungsmaßnahmen der kommission