Produktgarantien und Gewährleistung für Verbraucher

Unternehmer, die in der Europäischen Union (EU) Verbrauchsgüter verkaufen, sind verpflichtet, Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb von zwei Jahren offenbar wurden, zu beseitigen. Die EU-Vorschriften garantieren ein Mindestmaß an Verbraucherschutz, insbesondere, wenn die Güter nicht den versprochenen Standards entsprechen.

RECHTSAKT

Richtlinie 99/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter

ZUSAMMENFASSUNG

Unternehmer, die in der Europäischen Union (EU) Verbrauchsgüter verkaufen, sind verpflichtet, Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb von zwei Jahren offenbar wurden, zu beseitigen. Die EU-Vorschriften garantieren ein Mindestmaß an Verbraucherschutz, insbesondere, wenn die Güter nicht den versprochenen Standards entsprechen.

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie harmonisiert die Teile des Verbrauchervertragsrechts zum Kauf von Waren, die gesetzliche Gewährleistung* und, in einem geringeren Umfang, gewerbliche Garantien* abdecken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Gesetzliche Gewährleistung: der gesetzliche Schutz für Verbraucher, wenn sich Güter als fehlerhaft erweisen. Diese gilt unabhängig von den Vertragsbedingungen.

* Gewerbliche Garantie: die Bereitschaft des Garantiegebers (der oft der Hersteller ist) zur persönlichen Haftung für bestimmte Mängel innerhalb einer bestimmten Zeitdauer.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Verkauf und Garantien.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 99/44/EG

7.7.1999

1.1.2002

ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12-16

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2011/83/EU

12.12.2011

13.12.2013

ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64-88

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1-11)

Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64-88)

Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210 vom 7.8.1985, S. 29-33)

Letzte Aktualisierung: 09.09.2015