Pauschalreisen (bis 2018)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bei einer Pauschalreise handelt es sich um die Verbindung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen (Beförderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen), die die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt:

Unterrichtung der Verbraucher

Vertragsänderung

Stornierung und Nichterfüllung des Vertrags

Neue Regeln ab Juli 2018

Richtlinie 90/314/EWG wird ab 1. Juli 2018 von Richtlinie (EU) 2015/2302 aufgehoben und ersetzt. Die neue Richtlinie erweitert den Schutz über traditionelle Pauschalreisen, die von Reiseveranstaltern organisiert werden, hinaus. Sie soll Verbraucher schützen, die andere Formen von Kombinationsreisen buchen, z. B. eine Verbindung von Flug und Hotel oder Mietwagen auf einer Website.

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 18. Juni 1990 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 31. Dezember 1992 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Höhere Gewalt: ein Ereignis, das nicht vorauszusehen ist, oder das, falls es vorauszusehen ist, zu stark ist, um unter Kontrolle gehalten zu werden, d. h. es kann trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden (z B. eine Naturkatastrophe).

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59-64)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates („Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“) (ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22-39)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1-33)

Letzte Aktualisierung: 27.03.2017