Allgemeiner Finanzrahmen 2004-2007 für verbraucherpolitische Gemeinschaftsmaßnahmen

Zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 hat die Europäische Union einen Finanzrahmen in Höhe von 81,8 Mio. festgelegt. Finanziert werden sollen damit 19 Maßnahmen in folgenden Bereichen: Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher (Dienstleistungen und Non-Food-Erzeugnisse), Schutz der wirtschaftlichen und juristischen Interessen der Verbraucher, Förderung der Verbraucherinformation und der Verbraucherbildung sowie Unterstützung von Verbraucherorganisationen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG ist der Beschluss Nr. 20/2004/EG mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 aufgehoben worden (siehe oben).

Der Beschluss Nr. 20/2004/EG war an die Stelle des Beschlusses 283/1999/EG getreten (dessen Geltungsdauer 2003 ablief); mit ihm war ein auf vier Jahre befristeter Haushaltsmittelrahmen festgelegt worden. Damit sollte unter Berücksichtigung der neuen Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften ein direkter Bezug zwischen den finanzierten Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik und den Prioritäten der Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 hergestellt werden.

Gemäß dem Beschluss sollten insgesamt 19 Maßnahmen zur Förderung der Verbraucherpolitik mit 81,8 Mio. finanziert werden (davon waren für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 insgesamt 60,6 Mio. vorgesehen).

Der Finanzrahmen stand den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und den assoziierten Staaten zur Inanspruchnahme offen.

Das Finanzinstrument 2004-2007 diente z. B. zur Finanzierung des Schnellwarnsystems RAPEX, des Netzes der Europäischenverbraucherzentren (siehe Punkt „Verwandte Rechtsakte") und spezifischer Projekte, die den Zielen und Prioritäten der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft gerecht werden.

Der Jahresetat entsprach den für den vorausgegangenen Zeitraum gebilligten Mitteln für die Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik.

Weitere Informationen hierzu sind dem SCADplus-Merkblatt über den Finanzrahmen 1999-2003 für Gemeinschaftstätigkeiten zugunsten der Verbraucher zu entnehmen.

Beschluss Nr. 1926/2006/EG

Mit diesem Beschluss wird das neue Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (für die Zeit vom 31. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2013) festgelegt, das an die Stelle des allgemeinen Finanzierungsrahmens 2004-2007 tritt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 20/2004/EG [Verabschiedung: Mitentscheidungsverfahren COD/2003/0020]

12.1.200431.12.2006

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ABl. L 5 vom 9.1.2004

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 786/2004/EG

26.11.2004

-

ABl. L 138 vom 30.4.2004

Beschluss Nr. 1926/2006/EG

31.12.2006

-

ABl. L 404 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik 2004 - 2005 gemäß Beschluss Nr. 20/2004/EG [KOM(2006) 193 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Bericht schlüsselt die Ausgaben für die Verwirklichung der für 2004 und 2005 vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik auf.

In diesem Zeitraum haben die Mitgliedstaaten neue koordinierte Maßnahmen durchgeführt, bei denen es u.a. um Marktüberwachung geht. Weitere Initiativen betreffen die Durchführung von Maßnahmen, die auf Verbraucherinformation und Verbraucherbildung ausgerichtet sind.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 2002-2003 zu Gunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluss Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen [KOM(2005) 432 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Bericht bietet einen Überblick über die im Zeitraum 2002-2003 durchgeführten Gemeinschaftsmaßnahmen zu Gunsten der Verbraucher, bewertet aber auch einige Aktionen des Jahres 2004.

Die jüngsten Maßnahmen stellen eher auf das Bestreben ab, den Wissensstand der Verbraucher zu verbessern. In diesem Sinne ist denn auch die Zusammenlegung des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz) mit dem Europäischen Netz für die außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Januar 2005 zu verstehen.

Außerdem weist der Bericht darauf hin, dass die Verbraucherorganisationen noch stärker unterstützt werden müssten und insbesondere deren Kapazitäten ausgebaut werden sollten.

Letzte Änderung: 05.03.2007