Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern – Befreiung für von außerhalb der EU kommende Reisende

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2007/74/EG – Befreiung der von aus Nicht-EU-Ländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten und musste bis zum gleichen Zeitpunkt in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Unvergällter Ethylalkohol: Alkohol, dem nichts zugefügt wurde, um ihn für den Verzehr unbrauchbar zu machen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern (ABl. L 346 vom 29.12.2007, S. 6-12)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2007/74/EG des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern (COM(2013) 849 final vom 03.12.2013)

Letzte Aktualisierung: 05.11.2018