FISCALIS-Programm (2003 - 2007)

Die Europäische Union richtet ein mehrjähriges, vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2007 laufendes gemeinschaftliches Aktionsprogramm (FISCALIS-Programm) ein, um das Funktionieren der Systeme zur indirekten Besteuerung im Binnenmarkt zu verbessern.

RECHTSAKT

Entscheidung 2235/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2002 über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis-Programm 2003-2007) [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Das FISCALIS-Programm ersetzt das Matthäus-Tax-Programm.

Es ist auf die folgenden Ziele ausgerichtet:

Seine strategischen Ziele sind:

Kommission und Mitgliedstaaten sorgen für die erforderlichen Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme, Handbücher und Leitfäden. Zur Sicherstellung der Interoperabilität der Systeme müssen Hardware, Software und Vernetzung allen Mitgliedstaaten gemeinsam sein.

Kommission und Mitgliedstaaten organisieren den Austausch von Beamten mit einer Höchstdauer von 6 Monaten je Austauschmaßnahme, veranstalten Seminare und führen bilaterale und multilaterale Kontrollen nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit durch.

Kommission und Mitgliedstaaten entwickeln gemeinsame Schulungsprogramme für Beamte und gestatten - sofern dies zweckmäßig erscheint - die Teilnahme von Beamten aus allen Mitgliedstaaten an den Fortbildungslehrgängen im Bereich der indirekten Steuern, die von den einzelnen Mitgliedstaaten für ihre eigenen Beamten abgehalten werden. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ihre Beamten die für die Teilnahme an dem Programm erforderliche Sprachausbildung und Schulung erhalten.

Gemeinschaft und Mitgliedstaaten teilen sich die Kosten für die Durchführung des Programms.

Als Finanzrahmen für die Durchführung des Programms im Zeitraum 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2007 wird ein Betrag von 44 Mio. Euro festgesetzt. Die jährlichen Haushaltsmittel werden von der Haushaltsbehörde entsprechend der jeweiligen finanziellen Vorausschau festgesetzt.

Die Kommission wird bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben in beratender Funktion von dem Ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der indirekten Steuern (eingesetzt mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92) unterstützt und konsultiert dieses Gremium zu den geplanten Maßnahmen. Stimmen die von der Kommission gewünschten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein, so kann der Rat innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten einen anders lautenden Beschluss fassen.

Das Programm wird wie folgt einer Beurteilung unterzogen:

Mit der Entscheidung Nr. 787/2004/EG wurde die Entscheidung 2235/2002/EG im Hinblick auf die Anpassung der Referenzbeträge zur Berücksichtigung der Erweiterung der Europäischen Union geändert.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 885/2004 des Rates wird insbesondere die Entscheidung 2235/2002/EG in den Bereichen freier Warenverkehr, Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Steuern, Bildung und Ausbildung, Kultur und audiovisuelle Politik und auswärtige Beziehungen wegen des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Slowenien und der Slowakei angepasst.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2235/2002/EG[Annahme im Mitentscheidungsverfahren COD/2002/0015]

17.12.2002

-

ABl. L 341 vom 17.12.2002

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 787/2004/EG

20.5.2004

-

ABl. L 138 vom 30.4.2004

Verordnung (EG) Nr. 885/2004

1.5.2004

-

ABl. L 168 vom 1.5.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) [KOM(2006) 202 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [Verfahren COD/2006/0076]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. April 2005 über die Gemeinschaftsprogramme „Zoll 2013" und „Fiscalis 2013" [KOM(2005) 111 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die Kommission betont in diesem Dokument, dass die derzeit laufenden Programme „ Zoll 2007 " und „Fiscalis 2007" die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Steuerverwaltungen und ihren Beamten verbessern. Sie sorgen für die Einrichtung transeuropäischer EDV-gestützter Netze, damit im Binnenmarkt die Kontrollpflichten der Zollverwaltung erfüllt und Gegenstände und Dienstleistungen gemäß den einzelstaatlichen und den EU-Rechtsvorschriften besteuert werden können. Daher befürwortet die Kommission eine Neuauflage dieser Programme. Sie schlägt vor, zwei Folgeprogramme - „Fiscalis 2013" und „Zoll 2013" - in die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 aufzunehmen und das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) ab 2009 aus Mitteln des Programms Fiscalis 2013 zu finanzieren.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. November 2003 „Bericht über die Durchführung des Programms FISCALIS (1998 - 2002)" [KOM(2003) 678 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004]

Dieser Bericht wurde gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 888/98/EG vom 30. März 1998 erstellt. Er ist in zwei Teile gegliedert:

Der erste Teil enthält eine Beschreibung der bei jedem Instrument durchgeführten Maßnahmen und ihres Nutzens für das Programm, eine Auflistung der diesbezüglichen Finanzdaten sowie wünschenswerter Verbesserungen. Außerdem wird analysiert, in welcher Beziehung die durchgeführten Maßnahmen zu den förmlichen oder den strategischen Programmzielen stehen. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse und Auswirkungen der aus den Programmen finanzierten Anwendungsprogramme sowie die Hilfsmittel für die Verwaltung der EDV-Projekte präsentiert.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 17. Januar 2002 über die Zweckmäßigkeit der Fortführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Verbesserung der Systeme der indirekten Besteuerung im Binnenmarkt [KOM (2002) 10 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die in der Mitteilung vorgenommene Bewertung des Programms bezieht sich auf die ersten drei Jahre, d.h. die erste Hälfte der Laufzeit des Programms. Die Bilanz fällt positiv aus, das Programm wird als wichtiges und zur Unterstützung der EU-Haushaltspolitik unerlässliches Instrument angesehen. Durch die Verbreitung von Kenntnissen und Erfahrungen im Rahmen des Programms konnten die Kontrolle und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung in den Systemen der indirekten Besteuerung verbessert und die Beamten ermutigt werden, die Verwaltungsabläufe in Zusammenarbeit mit anderen Steuerverwaltungen zu ändern. Außerdem wurden im Rahmen des Programms Maßnahmen der Gemeinschaft zum Aufbau von EDV-Instrumenten mitfinanziert, denen bei der MwSt- und Verbrauchsteuerkontrolle eine Schlüsselrolle zukommt.

Die Fortführung des Programms ist daher nicht nur für die Kontrolle der MwSt in der Gemeinschaft notwendig, sondern auch, um den Weg für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu ebnen.

See also

Weiterführende Informationen bietet die Website der GD TAXUD.

Letzte Änderung: 04.07.2007