Programm Kultur 2000"

Das Programm „Kultur 2000", das die früheren Programme „Raphael", „Kaleidoskop" und „Ariane" umfasst, dient der Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums durch die Förderung des kulturellen Dialogs und der Kenntnis der Geschichte, der Schaffung und Verbreitung der Kultur, des Austauschs von Künstlern und ihrer Werke, des europäischen Kulturerbes, neuer Formen kulturellen Ausdrucks sowie der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Kultur. „Kultur 2000" unterstützt Projekte transnationaler Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden und -akteuren sowie den Kulturinstitutionen der am Programm teilnehmenden Länder. Das Programm wird durch das Programm Kultur 2007 ersetzt.

RECHTSAKT

Entscheidung 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programms „Kultur 2000" [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZIEL

Für die Europäische Union ist dieses erste Rahmenprogramm zur Kulturförderung Anlass, ein neues Konzept für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Kultur zu entwickeln, mit dem sie sowohl den gegenwärtigen Herausforderungen als auch den Bestrebungen der europäischen Bürger und der Kulturakteure gerecht werden kann. Die umfassende Konsultation, die die Kommission im Zuge der Vorbereitung des Rahmenprogramms durchgeführt hat, ermöglicht eine Präzisierung der Rolle und Stellung der Kultur im Zusammenhang mit den großen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht. Zwischen den Mitgliedstaaten, den Parlamentariern, der Kommission, den internationalen Organisationen (Europarat, UNESCO) und den Kulturorganisationen kam es zu einem breiten Konsens darüber, dass der Begriff Kultur heute auch die volkstümliche Kultur, die industrielle Massenkultur und die Alltagskultur umfasst.

Daher ist die Kultur eng mit den Antworten verbunden, die für die großen Herausforderungen der heutigen Zeit gefunden werden müssen, wie sie die Beschleunigung des europäischen Aufbauwerks, die Globalisierung, die Informationsgesellschaft, die Beschäftigung und der soziale Zusammenhalt darstellen.

Seit der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union hat die Gemeinschaft eine erste Reihe von Initiativen durchgeführt, die darauf ausgerichtet sind,

Das Programm „Kultur 2000"

Das Programm „Kultur 2000" ist ein einheitliches Planungs- und Finanzierungsinstrument für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Kultur für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2006.

Das Programm „Kultur 2000" trägt zur Förderung eines den Europäern gemeinsamen Kulturraums bei. In diesem Zusammenhang fördert es die Zusammenarbeit zwischen den Kulturschaffenden, den Kulturakteuren und den Kulturinstitutionen der Mitgliedstaaten. Dabei zielt es auf die Förderung des kulturellen Schaffens, der transnationalen Verbreitung der Kultur und des Austauschs von Künstlern, Kulturschaffenden sowie anderen professionellen und sonstigen Kulturakteuren sowie ihrer Werke ab. Kultur 2000 bekräftigt außerdem die Rolle der Kultur bei der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Integration sowie der Bürgergesellschaft. Das Programm „Kultur 2000" fördert eine Verknüpfung mit den Maßnahmen, die in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik durchgeführt werden und Auswirkungen auf die Kultur haben.

Die im Programm genannten Ziele sollen durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

Für die Durchführung des Programms „Kultur 2000" im Zeitraum 2000-2006 werden Mittel in Höhe von 236,5 Mio. Euro bereitgestellt. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde nach Maßgabe der Finanziellen Vorausschau genehmigt. Dieses Budget schlüsselt sich wie folgt auf:

Die Durchführung des Programms „Kultur 2000" obliegt der Kommission. Diese wird von einem Ausschuss mit beratender Funktion unterstützt. Mit finanzieller Unterstützung der Kommission können die Mitgliedstaaten sog. kulturelle Kontaktstellen ins Leben rufen, deren Aufgabe es ist, die Förderung des Programms zu gewährleisten, den Zugang zum Programm zu vereinfachen, zur Beiteilung an Aktionen zu ermutigen und als wirksames Bindeglied zu den einzelnen Einrichtungen zu fungieren, die den Kulturbereich in den Mitgliedstaaten unterstützen.

Bisher beteiligen sich Akteure aus 30 europäischen Ländern am Programm „Kultur 2000": die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich), die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Island, Liechtenstein und Norwegen, und die beiden Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2002 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen einen detaillierten Evaluierungsbericht über die mit dem Programm „Kultur 2000" erzielten Ergebnisse vor. Dieser Bericht soll es dem Europäischen Parlament und dem Rat gestatten , den Vorschlag für ein neues, für 2004 angekündigtes Rahmenprogramm, das 2007 anlaufen soll, zu prüfen.

Die Kommission wird die zur Durchführung des Programms erforderlichen Prioritäten regelmäßig festlegen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 508/2000/EG

10.3.2000

-

ABl. L 63 vom 10.3.2000

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 626/2004/EG [Annahme im Mitentscheidungsverfahren, COD/1998/0169]

23.4.2004

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ABl. L 99 vom 3.4.2004

Beschluss Nr. 786/2004/EG

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ABl. L 138 vom 30.4.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die zweite externe Zwischenbewertung des Programms Kultur 2000 [KOM(2006) 666 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Das Fazit der externen Zwischenbewertung fällt positiv aus, da der Bewerter zu dem Schluss gelangt, dass die Ziele des Programms erreicht wurden. Kultur 2000 stellt einen angemessenen Mechanismus zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa dar. Das Programm war impulsgebend und diente als Ideenkatalysator. Die an Kultur 2000 teilnehmenden Organisationen kamen in den Genuss der folgenden Vorteile: Erwerb von Erfahrungen im Bereich Kultur auf europäischem Niveau, Steigerung der Managementfähigkeiten, Verbesserung der organisatorischen und personellen Kapazitäten und verstärkter Dialog zwischen europäischen Kulturakteuren. Im Zeitraum von 2000 bis 2004 wurden 1072 Projekte finanziert. Das Programm schließt eine Lücke bei der Finanzierung der transnationalen Zusammenarbeit. Es wurde eine 5 % Regel eingeführt, die von den Projektleitern und Mitorganisatoren eine finanzielle Mindestbeteiligung fordert. Der Bewerter empfiehlt allerdings, das Programm und die in seinem Rahmen finanzierten Projekte besser bekannt zu machen.

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung des Programms „Kultur 2000" in den Jahren 2000 und 2001 [KOM(2003) 722 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mit dem Programm „Kultur 2000", das komplementär zu anderen Maßnahmen der Gemeinschaft und zu den Kulturpolitiken der Mitgliedstaaten ist, konnte ein außergewöhnlich wichtiger Beitrag zur kulturellen Zusammenarbeit in Europa geleistet werden. In den Jahren 2000 und 2001 wurden mehr als 1 600 Anträge auf Beteiligung an dem Programm eingereicht, von denen annähernd ein Viertel eine finanzielle Förderung erhielten. Die meisten Kulturakteure, die eine Förderung erhielten, verfügten über vergleichsweise geringe organisatorische Kapazitäten (Etat und personelle Mittel). Verwaltet wurden die unterstützten Projekte von sehr unterschiedlichen Organisationen (NRO, nationale Kultureinrichtungen, private Unternehmen usw.).

Durch das im Jahr 2001 eingeführte Erfordernis, wonach alle Mitorganisatoren einen finanzielle Beteiligung von 5 % zu leisten hatten, konnte sichergestellt werden, dass sich alle Kulturakteure konstruktiv an den Projekten beteiligen, auch wenn dadurch möglicherweise das Zustandekommen von Partnerschaften ohne vorherige Erfahrung im Bereich der Zusammenarbeit erschwert wurde und manche Kulturakteure in den assoziierten Ländern davon abgehalten wurden, an dem Programm teilzunehmen. Im Übrigen ist die Zahl der Anträge 2001 merklich zurückgegangen. Gemessen an den erhaltenen Finanzhilfen waren die „fünf führenden Länder" Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien und Spanien. Mit Ausnahme von Liechtenstein hat jedes an dem Programm mitwirkende Land eine kulturelle Kontaktstelle eingerichtet.

See also

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Generaldirektion Erziehung und Kultur sowie auf dem Portal Kultur zugänglich.

Letzte Änderung: 03.05.2007