Reduktion der Treibhausgasemissionen, die nicht unter das System für den Handel mit Emissionszertifikaten fallen

Die Kommission schlägt eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen vor, die nicht unter das gemeinschaftliche System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten fallen. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Reduktionsmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten, die Möglichkeit der Nutzung anderweitig erzielter Emissionsguthaben sowie den möglichen Abschluss eines künftigen internationalen Abkommens über die Reduktion von Treibhausgasen.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Januar 2008 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020.

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Vorschlag geht es darum, die von den Mitgliedstaaten zu erzielende Reduktion der Treibhausgasemissionen zu regeln, die nicht aus Quellen stammen, die unter das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft nach der Richtlinie 2003/87/EG fallen.

In dem Vorschlag wird für 2020 für jeden Mitgliedstaat die Obergrenze der Treibhausgasemissionen aus nicht unter das System für den Handel mit Emissionszertifikaten fallenden Quellen festgelegt. Diese Emissionsobergrenzen werden bezogen auf den Stand von 2005 festgelegt und berücksichtigen das Pro-Kopf-BIP und die Wachstumsaussichten jedes Mitgliedstaats, damit der Beitrag je Mitgliedstaat so gerecht wie möglich ausfällt.

Im Jahr 2013 dürfen die Treibhausgasemissionen den Durchschnitt der Emissionen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 nicht übersteigen.

Von 2013 bis 2019 kann ein Mitgliedstaat vom nachfolgenden Jahr bis zu 2 % der für ihn festgesetzten Emissionsobergrenze vorweg in Anspruch nehmen, damit er sein Ziel erreichen kann. Sind seine Emissionen niedriger als die Obergrenze, kann er außerdem die über dieses Maß hinausgehende Emissionsreduktion auf das nachfolgende Jahr anrechnen lassen.

Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, können die Mitgliedstaaten Emissionsgutschriften aus bestimmten Projekten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verwenden, die von allen Mitgliedstaaten anerkannt und vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern durchgeführt wurden (3 % jährlich für jedes Land).

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Treibhausgasemissionen aus Quellen, die nicht unter die Richtlinie 2003/87/EG fallen, in ihren Jahresberichten gemäß der Entscheidung über die Überwachung der Treibhausgasemissionen angeben, damit die Fortschritte beim Erreichen der in diesem Vorschlag festgelegten Zielvorgaben bewertet werden können.

Kommt es zum Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel, das höhere Reduktionen vorsieht als dieser Vorschlag, so schlägt die Kommission Anpassungen der Emissionsobergrenzen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Nutzung von Emissionsgutschriften aus Projekttätigkeiten in Drittländern vor, die dieses Abkommen ratifiziert haben.

Bei einer Ausdehnung des Geltungsbereichs des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft nach der Richtlinie 2003/87/EG werden die in diesem Vorschlag vorgesehenen Obergrenzen entsprechend angepasst.

Die Kommission hat bis zum 31. Oktober 2016 einen Bericht über die Durchführung der vorgeschlagenen Entscheidung vorzulegen.

Hintergrund

Dieser Vorschlag ist Bestandteil des von der Kommission Anfang 2008 aufgelegten Pakets „Energie und Klimawandel“.

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2008) 17

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COD/2008/0014

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008: „20 und 20 bis 2020 – Chancen Europas im Klimawandel“ [KOM(2008) 30 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Januar 2008 hat die Kommission eine Reihe kohärenter und umfassender Maßnahmen ergriffen, mit denen die im Frühjahr 2007 von der EU für die im Bereich Klimawandel und erneuerbare Energien festgelegten Ziele erreicht werden sollen.

Letzte Änderung: 22.05.2008