Multilateraler "Umwelt für Europa"-Prozess

Die Kommission zieht Bilanz aus den bereits erzielten Ergebnissen des multilateralen „Umwelt für Europa"-Prozesses, der die Länder Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens betrifft, und befasst sich mit der Zukunft dieses Prozesses.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2007 - Beteiligung der Kommission am „Umwelt für Europa"-Prozess im Anschluss an die Ministerkonferenz in Belgrad 2007 [KOM(2007) 262 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der „Umwelt für Europa"-Prozess ist eine informelle multilaterale Rahmenregelung aus dem Jahr 1991, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) überwacht wird und die in den mittel- und osteuropäischen Ländern den Umweltschutz fördern soll.

Seit der Gründung dieses multilateralen Prozesses hat sich die politische Landschaft in Europa geändert. Namentlich die EU-Osterweiterung hat es gestattet, die meisten mittel- und osteuropäischen Länder, an die dieser Prozess gerichtet war, in die EU einzubinden, so dass für diese nun das gemeinschaftliche Umweltrecht gilt. Den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der UNECE wurde auch im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik und beim Ausbau bilateraler ((z. B. mit Russland oder der Ukraine) oder regionaler (Schwarzmeerregion) Beziehungen Rechnung getragen.

Als eines der wichtigsten Ergebnisse des „Umwelt für Europa"-Prozesses sei neben den multilateralen Foren und dem Beitrag zur Aufstellung gesamteuropäischer Umweltprüfberichte auch die Umweltstrategie in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan) genannt, mit der die gängigen Umweltprobleme dieser Länder gelöst werden sollen.

Die Kommission verweist jedoch auch auf einige Probleme im Zusammenhang mit dem Prozess, wie die Tatsache, dass es den Ländern der früheren Sowjetunion, die nicht der EU beigetreten sind, schwer fällt, im Umweltbereich Fortschritte zu erzielen, was hauptsächlich auf interne politische und wirtschaftliche Zwänge zurückzuführen ist. Die Kommission betont auch, dass das sehr breite Spektrum der Themen, die bei den Ministerkonferenzen erörtert werden, Schwierigkeiten aufwirft und die Rolle des „Umwelt für Europa"-Prozesses durch die Schaffung anderer Kooperationsrahmen und durch neue Initiativen geschwächt wird.

Auf der Ministerkonferenz im Jahr 2003 in Kiew haben die Parteien beschlossen, sich künftig stärker auf den Prozess in den Ländern Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens zu konzentrieren. Außerdem haben sie die Tätigkeiten verschiedener Arbeitsgruppen zusammengelegt, um die verfügbaren Mittel zu rationalisieren. Auf dieser Konferenz haben sich außerdem drei Tendenzen abgezeichnet: die progressive Erweiterung der EU nach Osten (27 der 56 UNECE-Mitgliedsländer sind jetzt Mitgliedstaaten der EU, und drei weitere sind Beitrittskandidaten); die Vielfalt der Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens und die Schwierigkeit, sie als homogenes Ganzes zu betrachten; der Rückgang der Spenden für Länder wie Russland und Kasachstan aufgrund deren rapiden Wirtschaftswachstums seit Ende der 90er Jahre.

Nach Meinung der Kommission dürfte die Hauptaufgabe der UNECE nach der für Oktober 2007 geplanten Konferenz in Belgrad darin bestehen, die Durchführung der UNO-Übereinkommen in der Region zu erleichtern, weiterhin Umweltschutzmaßnahmen in den Ländern koordinieren, die dem „Umwelt für Europa"-Prozess angehören, und zur Prüfung der Umweltleistungen dieser Länder beizutragen.

Die Kommission wird ihrerseits den Akzent vor allem auf den Beitrag zur Durchführung der UNECE-Umweltübereinkommen legen, zur UNECE-Überprüfung der Umweltleistungen beitragen, regionale Umweltzentren unterstützen und fördern, an ausgewählten subregionalen Initiativen teilnehmen und zur Verbesserung des Wassersektors in der Region beitragen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik " [KOM(2006) 726 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2001 „Umweltzusammenarbeit EU- Russland " [KOM(2001) 772 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. Februar 2003 „ Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003" [KOM(2003) 62 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Abschluss des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen im Namen der Gemeinschaft (Espooer Übereinkommen)Mit dem am 26. Februar unterzeichneten Übereinkommen von Espoo werden die Beteiligten verpflichtet, die Umweltwirkung bestimmter Tätigkeiten in einem sehr frühen Planungsstadium zu bewerten. Außerdem verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsparteien, bei allen Großprojekten, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen haben, die anderen Vertragsparteien zu unterrichten und zu konsultieren. Dieses Übereinkommen gilt für die UNECE-Mitgliedsländer.

Letzte Änderung: 11.10.2007