Verringerung der Schadstoffemissionen von leichten Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Typgenehmigung von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen (Euro 5 und Euro 6) und Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Mit der Verordnung (EU) 2018/858

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechtsvorschrift findet Anwendung auf leichte Fahrzeuge mit weniger als 2,6 Tonnen Masse.

Die Hersteller müssen

Die nationalen Behörden müssen

Die Kommission nimmt eine regelmäßige Überprüfung der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren, Prüfungen, Anforderungen und Emissionsgrenzwerte vor und aktualisiert diese regelmäßig in Durchführungsvorschriften.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Emissionsmindernde Einrichtung: Mechanismus oder Ausrüstung zur Beseitigung von Schadstoffen, zum Beispiel aus Autoabgasen, die andernfalls in die Atmosphäre abgegeben würden.
Typgenehmigung: das Verfahren, durch das einem Produkt bescheinigt wird, dass es einen Mindestsatz von Regulierungsanforderungen und technischen Anforderungen erfüllt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1-16)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1-218)

Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (ABl. L 175 vom 7.7.2017, S. 1-643)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2019