Thematische Strategie für den Bodenschutz

Die Kommission unterbreitet Vorschläge für einen Rahmen und gemeinsame Ziele für vorbeugende Maßnahmen gegen die Verschlechterung der Bodenqualität und den Erhalt der Bodenfunktionen sowie zur Wiederherstellung von Böden, deren Qualität sich verschlechtert hat. Diese Strategie und der darin enthaltene Vorschlag sehen insbesondere die Ausweisung von Risikogebieten und verschmutzten Standorten sowie die Wiederherstellung geschädigter Böden vor, deren Qualität sich verschlechtert hat.

VORSCHLAG

Mitteilung der Kommission vom 22. September 2006: „Thematische Strategie für den Bodenschutz" [KOM(2006) 231 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2006 zur Festlegung eines Rahmens für den Bodenschutz und die Änderung der Richtlinie 2004/35/EG.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der thematischen Strategie zum Schutz der Böden in der Europäischen Union (EU) werden Maßnahmen zum Schutz der Böden und zum Erhalt der Fähigkeit der Böden vorgeschlagen, ihre ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Funktion * zu erfüllen.

Die Strategie schließt die Erstellung eines Rechtsrahmens für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden, die Aufnahme des Bodenschutzes in die Politik der Einzelstaaten und der Gemeinschaft, die Stärkung der Wissensgrundlagen sowie die Ausweitung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit ein.

Der Richtlinienvorschlag bildet einen zentralen Bestandteil dieser Strategie, mit der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden sollen, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Maßnahmen einzuführen. In diesem Vorschlag sind zudem Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Probleme aufgezeigt werden können, der Verschlechterung der Böden vorgebeugt und die Wiederherstellung verschmutzter oder geschädigter Böden eingeleitet werden kann.

Vorbeugung gegen Risiken, Milderung der Folgen und Wiederherstellung

Im Richtlinienvorschlag ist unter anderem vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten jene Gebiete ausweisen müssen, in denen die Gefahr von Erosionen, eines rückläufigen Gehalts organischer Substanzen, Verdichtungen, Versalzungen oder Erdrutschen besteht bzw. in denen eine Verschlechterung der Bodenqualität eingetreten ist. Diese Bestandsaufnahme muss anhand der im Vorschlag festgelegten Kriterien erfolgen.

Anschließend müssen die Ziele festgelegt und geeignete Maßnahmenprogramme verabschiedet werden, mit denen die vorstehend aufgeführten Risiken verringert und deren Folgen bekämpft werden können. Außerdem müssen Maßnahmen eingeführt werden, mit denen die Bodenversiegelung insbesondere durch Sanierung aufgegebener Flächen begrenzt werden kann bzw., wenn eine Versiegelung unbedingt erforderlich ist, die Auswirkungen der Versiegelung abgeschwächt werden können.

Kontaminierung der Böden

Der Richtlinienvorschlag sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Bodenkontaminierung durch gefährliche Substanzen zu verhindern.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme der durch entsprechende Substanzen verschmutzten Flächen, wenn die Konzentration dieser Substanzen ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit bzw. für die Umwelt darstellt, sowie jener Flächen erstellen, auf denen in der Vergangenheit bestimmte Aktivitäten stattfanden (Deponien, Flughäfen, Häfen, militärisches Gelände, durch die IVU-Richtlinie geregelte Aktivitäten usw.). Der Vorschlag enthält eine Liste dieser potenziell umweltgefährdenden Aktivitäten.

Beim Verkauf einer derartigen Fläche hat der Eigentümer oder der potenzielle Käufer der zuständigen nationalen Behörde sowie der Gegenseite des Kaufgeschäfts einen Bodenzustandsbericht vorzulegen. Dieser Bericht wird von einer anerkannten Stelle bzw. von einem vom Mitgliedstaat ermächtigten Sachverständigen erstellt.

Anschließend haben die Mitgliedstaaten die Sanierung * der schadstoffbelasteten Flächen nach einer einzelstaatlichen Strategie, in der die Prioritäten festgelegt sind, durchzuführen. Kann die verantwortliche Person die Kosten für die Sanierung der Fläche nicht tragen, hat der betreffende Mitgliedstaat geeignete Finanzierungsmittel für die Instandsetzung der Fläche bereitzustellen.

Sensibilisierung und Informationsaustausch

Im Richtlinienvorschlag ist darüber hinaus festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Bodenschutzes sensibilisieren und der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten sollen, sich an der Ausarbeitung, Überarbeitung und Prüfung von Maßnahmenpaketen für gefährdete Gebiete sowie an einzelstaatlichen Sanierungsstrategien zu beteiligen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission bestimmte Informationen zu übermitteln, insbesondere die Liste der Risikogebiete, die Maßnahmenprogramme und die einzelstaatlichen Sanierungsstrategien.

Die Kommission beabsichtigt darüber hinaus die Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Akteuren in der Frage der Erfassung der Risikogebiete und der Risikobewertungsverfahren.

Integration

Die Mitgliedstaaten und die Einrichtungen und Organe der Gemeinschaft sind gehalten, die Problemfelder im Bereich der Böden auch in den sektoralen Politikmaßnahmen zu berücksichtigen, von denen Auswirkungen auf die Böden ausgehen können, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalentwicklung, Verkehr und Forschung.

Die Kommission beabsichtigt insbesondere, die geltenden Gesetze einer Prüfung zu unterziehen, insbesondere die Richtlinie zu Klärschlämmen sowie die Richtlinie zur integrierten Vorbeugung und Verminderung der Verschmutzung (IVU). Darüber hinaus wird sie mögliche Synergieeffekte zwischen der derzeitigen Strategie und der Wasserrahmenrichtlinie sowie der thematischen Strategie für die Meeresumwelt evaluieren.

Forschung

Die Kommission betont die Bedeutung der Fortsetzung der Forschungsarbeiten, um Wissenslücken zu schließen und eine bessere Grundlage für politische Maßnahmen zu schaffen, vor allem hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Böden.

Das siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) umfasst einen eigenen Bereich für die Unterstützung von Forschungsmaßnahmen zum Bodenschutz und den Bodenfunktionen.

Die Notwendigkeit des Bodenschutzes

Der Boden wird in der Regel als oberste Schicht der Erdkruste definiert. Dieses ausgesprochen dynamische System erfüllt zahlreiche Funktionen * und spielt eine entscheidende Rolle bei der Tätigkeit des Menschen und zum Überleben der Ökosysteme. Die Prozesse der Bodenbildung und Regenerierung der Böden vollziehen sich extrem langsam, weshalb Böden auch zu den nicht erneuerbaren Ressourcen zu zählen sind.

Die wichtigsten Prozesse, die zur Verschlechterung der Bodenqualität in der EU beitragen, sind Erosion, der sinkende Gehalt an organischen Stoffen, Verschmutzung, Versalzung, Verdichtung, Verarmung der biologischen Vielfalt der Böden, Versiegelung sowie Überschwemmungen und Erdrutsche.

Die Verschlechterung der Bodenqualität ist in ganz Europa ein schwer wiegendes Problem. Sie wird durch Tätigkeiten des Menschen wie bestimmte ungeeignete landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Praktiken, Industrie, Fremdenverkehr, Verstädterung, die Anlage neuer Industriegebiete sowie durch Raumordnungsmaßnahmen verursacht bzw. noch verschärft.

Die Folgen dieser Verschlechterung sind unter anderem ein Rückgang von Bodenfruchtbarkeit, Kohlenstoffgehalt und biologischer Vielfalt, eine niedrigere Wasserrückhaltekapazität, Störungen des Gas- und Nährstoffkreislaufs sowie ein verringerter Abbau von Schadstoffen. Die Verschlechterung der Bodenqualität hat direkte Auswirkungen auf die Qualität von Wasser und Luft, die biologische Vielfalt und den Klimawandel. Zudem kann dadurch die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt und die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln bedroht werden.

Die entsprechend den Leitlinien der Kommission und auf der Grundlage der verfügbaren Daten durchgeführte Folgenabschätzung zeigt, dass die Verschlechterung der Bodenqualität pro Jahr Kosten von bis zu 38 Milliarden EUR verursachen kann.

Kontext

Bisher waren die Böden noch nicht Gegenstand gezielter Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene. Der Schutz der Böden war auf mehrere Bestimmungen - entweder im Bereich des Umweltschutzes oder in anderen politischen Bereichen wie der Landwirtschaft oder der Entwicklung des ländlichen Raums - aufgesplittert. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen und Anwendungsbereiche ermöglichen diese Bestimmungen allerdings keinen ausreichenden Schutz der Bodenflächen.

Koordinierte Maßnahmen auf europäischer Ebene sind notwendig, da der Zustand der Böden auch andere Umweltbereiche beeinflusst, ferner auch aus Gründen der auf Gemeinschaftsebene reglementierten Lebensmittelsicherheit sowie aufgrund von Verzerrungen des Binnenmarktes im Zusammenhang mit der Restaurierung verschmutzter Flächen, aufgrund möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen und infolge der internationalen Dimension dieses Problems.

Die hier dargestellte Strategie ist eine der sieben thematischen Strategien des sechsten Umweltaktionsprogramms, das im Jahr 2002 angenommen wurde. Sie basiert auf eingehenden Studien und einer umfassenden Konsultation der Öffentlichkeit und der Interessengruppen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2006) 232

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COD/2006/0086

Letzte Änderung: 06.09.2011