Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Die Kommission stellt einen Aktionsplan mit Zielvorgaben zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bis zum Jahr 2010 auf. Dieser Aktionsplan stützt sich auf eine Bewertung des Verlusts der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit sowie auf die bisher von der Europäischen Union bereits getroffenen Maßnahmen zur Behebung dieses Problems.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2006 mit dem Titel: „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen" [KOM(2006) 216 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat einen Aktionsplan zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt * innerhalb der Europäischen Union (EU) und auf internationaler Ebene ausgearbeitet.

Es ist in der Tat dringend erforderlich, der Schädigung der Ökosysteme Einhalt zu gebieten *, um die Zukunft der Natur ihres Wertes (Erholungs- und Kulturwert) und der Leistungen wegen, die sie für uns erbringt (Ökosystemleistungen *), zu schützen. Diese Leistungen sind von wesentlicher Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit.

Dieser Aktionsplan legt zehn vorrangige Ziele fest, die nach vier Politikbereichen aufgeteilt sind (biologische Vielfalt in der EU, weltweite biologische Vielfalt, biologische Vielfalt und Klimawandel, Wissensgrundlage). Er umfasst außerdem vier zentrale Unterstützungsmaßnahmen (Finanzmittel, Entscheidungsfindung, Aufbau von Partnerschaften sowie Kenntnisstand, Sensibilisierung und Partizipation der Öffentlichkeit) sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Überprüfungsmaßnahmen. Der Aktionsplan ist sowohl an die Gemeinschaft als Ganzes als auch an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet. Die geeigneten Maßnahmen müssen bis zum Jahr 2010 getroffen werden und laufen auch danach weiter.

Biologische Vielfalt in der Europäischen Union

Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zum Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten der Europäischen Union vor. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Natura-2000-Netz stärker ausgebaut (Ausweisung und Bewirtschaftung von Schutzgebieten, Kohärenz und räumlicher Zusammenhang des Netzes), die Bestände der am stärksten gefährdeten Art werden wiederaufgebaut und in den Gebieten in äußerster Randlage werden Schutzmaßnahmen getroffen.

Der nachhaltige Schutz der Artenvielfalt geht über die Ziele von Natura 2000 und den Schutz gefährdeter Arten hinaus. Deswegen sieht der Aktionsplan vor, speziell die Artenvielfalt und die Ökosystemleistungen im ländlichen Raum der EU außerhalb von Schutzgebieten zu erhalten und wiederherzustellen. Dabei gilt es vor allem, die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik besser für den Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit hohem ökologischem Wert und von Wäldern einzusetzen.

Aus denselben Gründen sieht der Aktionsplan auch die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der nicht unter Schutz gestellten Meeresumwelt der EU vor. Hier geht es darum, vor allem im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik Fischbestände wiederaufzufüllen und die Auswirkungen auf nicht befischte Arten und Meereslebensräume zu reduzieren.

Ein weiteres vorrangiges Ziel des Aktionsplans ist die Stärkung der Vereinbarkeit von Regionalentwicklung und Raumplanung mit der biologischen Vielfalt der EU. Dies soll durch eine bessere Planung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erreicht werden, die der biologischen Vielfalt mehr Beachtung schenkt (Umweltprüfungen, aus den Gemeinschaftsfonds geförderte Projekte, Partnerschaften mit den für Planung und Entwicklung Verantwortlichen).

Außerdem soll der Aktionsplan deutlich die Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten und gebietsfremdem Erbgut auf die biologische Vielfalt in der EU verringern. Zu diesem Zweck sind eine umfassende Gemeinschaftsstrategie sowie spezielle Maßnahmen, einschließlich eines Frühwarnsystems, zu prüfen.

Die EU und die weltweite biologische Vielfalt

Um die Wirksamkeit des internationalen Regierungshandelns im Sinne der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen wesentlich zu stärken, wird in dem Plan empfohlen, sich auf eine verstärkte Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und damit zusammenhängender Vereinbarungen zu konzentrieren.

Der Aktionsplan sieht ferner vor, die Förderung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen im Bereich der EU-Außenhilfe (höhere Finanzmittel und Einbeziehung in Programme für bestimmte Sektoren oder geografische Gebiete) wesentlich zu stärken.

Außerdem müssen dringend die Auswirkungen des internationalen Handels auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen weltweit verringert werden, um insbesondere die Abholzung von Tropenwäldern zu bremsen.

Die drei Bereiche Regierungshandeln, Handel und Entwicklungszusammenarbeit müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Damit das europäische Vorgehen glaubwürdig ist, müssen außerdem unbedingt Maßnahmen in den überseeischen Gebieten der Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Biologische Vielfalt und Klimawandel

Im Aktionsplan wird betont, dass die biologische Vielfalt durch die Kohlenstoffbindung einen Beitrag zur Begrenzung der Treibhausgase in der Atmosphäre leisten kann. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt werden ebenfalls hervorgehoben; deswegen wird im Aktionsplan nachdrücklich die Beschränkung der Treibhausgasemissionen verlangt, um künftige Belastungen der biologischen Vielfalt zu verringern. Schließlich sieht der Aktionsplan vor, durch Gewährleistung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes und die Minimierung potenzieller Schädigungen der biologischen Vielfalt im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels die Anpassung der biologischen Vielfalt an den Klimawandel zu unterstützen.

Die Wissensgrundlage

In ihrem Aktionsplan hält die Kommission eine wesentliche Stärkung der vorhandenen Wissensgrundlage für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit für unbedingt erforderlich. Dazu müssen insbesondere der europäische Forschungsraum, die Forschungsinfrastrukturen, die Kommunikation und die Kompatibilität der Daten sowie die Einholung von unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten und die wissenschaftliche Beratung der politischen Verantwortlichen gestärkt werden. Die Kommission wird hierzu einen Mechanismus für wissenschaftliche Beratung einrichten.

Ein wirksamer Unterstützungsrahmen für den Aktionsplan

Zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans hat die Kommission vier zentrale Unterstützungsmaßnahmen benannt:

Längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt

Über die für das Jahr 2010 im Aktionsplan festgesetzten Ziele hinaus schlägt die Kommission eine Debatte über eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt als politischen Rahmen vor. Nach diesem Konzept sollten bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in verschiedenen Bereichen unsere Wechselbeziehung mit der Natur und die Notwendigkeit, eine neue Balance zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und dem Schutz der Natur zu finden, anerkannt werden.

Die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen

Die biologische Vielfalt muss aus zwei Gründen geschützt werden:

Die Kommission verweist darauf, in welch Besorgnis erregendem Umfang Lebensräume geschädigt und Arten bereits ausgestorben sind. Ihrer Auffassung nach wird die biologische Vielfalt vor allem bedroht durch

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein Hauptziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung und des sechsten Aktionsprogramm für die Umwelt.

Darüber hinaus hat die EU bereits Maßnahmen im Gebiet der biologischen Vielfalt getroffen:

Den im Aktionsplan festgelegten Zielen und Unterstützungsmaßnahmen liegt eine auf breiter Basis durchgeführte Anhörung der Fachkreise und der Öffentlichkeit zugrunde.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 2011 – Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 [KOM(2011) 244 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 02.09.2011