Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie

Die Kommission schlägt Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen vor, die von der Gemeinschaft finanziert und im Rahmen der EU-Außenpolitik umgesetzt werden können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 25. Januar 2006: „Außenpolitisches Handeln - Thematisches Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie" [KOM(2006) 20 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt ein thematisches Programm (EN) für den Umweltschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie vor. In diesem Zusammenhang legt sie Geltungsbereich, Ziele und Prioritäten fest.

Das thematische Programm beinhaltet Maßnahmen, bei denen insbesondere ökologische Aspekte der Entwicklungspolitik und des außenpolitischen Handelns im Vordergrund stehen und mit denen die umwelt- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union (EU) in Drittländern gefördert werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über die neuen Instrumente, die in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 festgelegt sind.

Das Programm ergänzt die Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (einschließlich Energie), die im Rahmen der EU-Länder- und Regionalprogramme durchgeführt werden. Es bietet eine Reihe von Möglichkeiten: So können gezielt diejenigen Fragen behandelt werden, die weltweit von besonderem Interesse sind, alle Partnerländer sind abgedeckt (mit Ausnahme der Beitritts- und potentiellen Beitrittskandidaten) und es kann eine gewisse Flexibilität auf Ebene der Programmplanung und der Partnerschaften gewahrt werden.

Die wichtigsten Programmziele lauten wie folgt:

Hintergrund

Das Programm ist eines der sieben neuen thematischen Programme aus den folgenden Bereichen: „Demokratie und Menschenrechte", „In Menschen investieren", „Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (einschließlich Energie)", „Ernährungssicherheit", „Nichtstaatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit", „Asyl und Migration" sowie „Zusammenarbeit mit Industrieländern".

Gemeinsam mit den EU-Länder- und Regionalprogrammen stellen diese Programme ab 2007 die wichtigsten Maßnahmen der Kommission im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern dar.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 3. August 2005: Maßnahmen im Außenbereich durch thematische Programme im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 [KOM(2005) 324 endg. - Amtsblatt C 236 vom 24. September 2005]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005: Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele - Der Beitrag der Europäischen Union [KOM(2005) 132 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 09.05.2006