Industrie und Umwelt

Die Europäische Union hat eine Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Unternehmenspolitik entwickelt und Maßnahmen ausgearbeitet, die darauf abzielen, negative Umweltauswirkungen von Unternehmen zu begrenzen, ohne deren wirtschaftliche Entwicklung zu behindern.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates vom 14. und 15. Mai 2001 für den Europäischen Rat von Göteborg über „Eine Strategie zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in die Unternehmenspolitik der Europäischen Union"

Schlussfolgerungen des Rates vom 6. und 7. Juni 2002 über Unternehmenspolitik und nachhaltige Entwicklung.

ZUSAMMENFASSUNG

Tätigkeiten von Unternehmen können zu erheblichen Umweltbelastungen führen. Das Gemeinschaftsrecht enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung und zur Sanierung von Umweltschäden, die durch Unternehmen verursacht wurden. Andere Maßnahmen zielen darauf ab, die Entwicklung umweltschonender Industrietätigkeiten zu fördern.

Ziel der Europäischen Union (EU) ist es, die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen von Umweltschäden aufgrund ihrer Tätigkeiten abzukoppeln. Dadurch soll ein hoher Grad des Umweltschutzes erreicht werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Frage zu stellen.

Vermeidung der Verschmutzung und Sanierung von Umweltschäden

In Artikel 174 des Vertrags zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) sind die Grundsätze für Umweltmaßnahmen der Gemeinschaft formuliert, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip. Diese allgemeinen Grundsätze werden in den Rechtsvorschriften zur Regelung industrieller Tätigkeiten in Europa umgesetzt.

Gemäß Artikel 6 EG-Vertrag müssen in der Gemeinschaftspolitik die Erfordernisse des Umweltschutzes insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.

Mit der Annahme der Strategie für die nachhaltige Entwicklung durch den Europäischen Rat von Göteborg im Jahr 2001 hat sich die EU das vorrangige Ziel gesetzt, Umweltziele zu erreichen und Umweltbelange in wirtschaftliche und soziale Ziele einzubeziehen.

Im europäischen Umweltrecht sind - u.a. in den Bereichen Luftverschmutzung und Wasserpolitik - Grenzwerte für die Einleitung verschmutzender Stoffe festgelegt.

Um Schadstoffemissionen in Luft, Gewässer und Böden sowie die Entstehung von Abfällen in Industrieanlagen zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist in der IVU-Richtlinie ein Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten mit hohem Verschmutzungspotenzial vorgesehen und wurden - insbesondere im Hinblick auf die Ableitung verunreinigender Stoffe - Mindestanforderungen festgelegt, die in jede Genehmigung aufzunehmen sind.

Zudem müssen gemäß der UVP-Richtlinie bestimmte öffentliche oder private Projekte vor Erteilung einer Genehmigung einer Bewertung im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen unterzogen werden. Dies betrifft insbesondere Projekte im Zusammenhang mit als gefährlich eingestuften Industrieanlagen wie Erdölraffinerien oder Anlagen der chemischen Industrie.

Die Umwelthaftung von Unternehmen ist in der Richtlinie 2004/35/EG geregelt, deren Ziel die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden ist. Dieses Haftungssystem gilt für bestimmte, explizit aufgeführte berufliche Tätigkeiten, aber auch für andere Tätigkeiten, wenn der Betreiber einen Fehler oder eine Nachlässigkeit begangen hat.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, unterliegen besonderen Verpflichtungen, um Unfälle zu vermeiden und eventuelle Folgen zu begrenzen.

Das Gemeinschaftsrecht enthält auch detaillierte Bestimmungen zur Abfallwirtschaft, und zwar sowohl für „klassische" Abfälle (Wiederverwertung, Deponierung, Verbrennung usw.) als auch für einige spezifische Abfälle (radioaktive Abfälle, Kunststoffabfälle, Abfälle aus bestimmten industriellen Tätigkeiten).

Die Bewirtschaftung von Abfällen wird als Phase des Lebenszyklus von Ressourcen und Produkten betrachtet. Die im Jahr 2005 verabschiedeten thematischen Strategien über Abfallvermeidung und -recycling sowie die nachhaltige Nutzung der Ressourcen befassen sich in erster Linie mit einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft, der Verringerung des Abfallvolumens, der Minimierung der Umweltauswirkungen von Abfällen und der Verringerung des Ressourceneinsatzes. Dieses globale Konzept basiert auf dem Konzept des Lebenszyklus und zwingt die Unternehmen zu einer nachhaltigeren Ressourcen- und Produktepolitik.

Förderung umweltfreundlicher Tätigkeiten

In seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2001 hat der Rat die Ansicht vertreten, dass eine Strategie für eine wirksame Integration von Zielen der nachhaltigen Entwicklung in die Industriepolitik nicht ausschließlich auf Regulierungsinstrumenten beruhen darf, sondern sich großenteils auf marktorientierte Konzepte, wie freiwillige Vereinbarungen, stützen muss. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Integration der nachhaltigen Entwicklung zwar eine schwierige Herausforderung darstellt, aber gleichzeitig die Gelegenheit bietet, Innovationen zu stimulieren, neue wirtschaftliche Perspektiven zu erschließen und damit den europäischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die EU verfügt über Instrumente, die es erlauben, die Entwicklung umweltfreundlicher Wirtschaftstätigkeiten zu begünstigen. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, die Umweltnormen respektieren und gegebenenfalls sogar zu einer Verbesserung der Umweltqualität beitragen. Diese Instrumente umfassen die Schaffung von Anreizen und Maßnahmen zur Vereinfachung der Unternehmenstätigkeiten.

Zu den Anreizen gehört beispielsweise das Angebot einer Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Kofinanzierungen oder Darlehen im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten oder Programmen wie LIFE oder die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung; Alternativen sind Finanzierungen über Finanzinstitute wie die europäische Investitionsbank (EIB) oder die europäischen Strukturfonds.

Andere Instrumente dienen der Verbesserung von Sichtbarkeit und Image der Unternehmen. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Umweltzeichen, das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie bestimmte punktuelle Ereignisse wie die Umweltauszeichnung für europäische Unternehmen („European business awards for the environment") (EN).

Die Gemeinschaft will Unternehmenstätigkeiten auch durch Verbreitung der besten Praktiken erleichtern; diesem Zweck dienen Instrumente wie die IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die integrierte Produktpolitik, die europäische Normung oder Projekte wie „BEST" (EN). Die integrierte Produktpolitik hat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung für die Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch. Die Kommission und die nationalen und lokalen Behörden müssen diesbezüglich eine Katalysatorrolle übernehmen, den Dialog stärken und die Verbreitung von Kenntnissen und vorbildlichen Verfahren koordinieren.

Die EU hat auch Instrumente zur Verbesserung der reglementären und administrativen Rahmenbedingungen für die Unternehmen entwickelt. Dabei handelt es sich unter anderem um den Aktionsplan für die Umwelttechnologien, das EMAS-System und die Förderung freiwilliger Vereinbarungen zwischen den Unternehmen.

Freiwillige Initiativen im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen spielen eine wichtige Rolle für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Anliegen in Politik und Handeln der Unternehmen. Solche Initiativen zeigen das Engagement der Unternehmen für nachhaltige Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Kontext

Der Europäische Rat von Wien (Dezember 1998) hat den Rat „Industrie" aufgefordert, eine Strategie zur Integration von Umweltfragen und von Fragen der nachhaltigen Entwicklung in die Unternehmenspolitik festzulegen.

Der Europäische Rat von Cardiff (Juni 1998) schuf die Grundlagen für eine konzertierte Aktion der Gemeinschaft für die Einbeziehung von Erfordernissen des Umweltschutzes in die EU-Politik.

Im sechsten Umweltaktionsprogramm (Annahme im September 2002) wurde die Bedeutung des Prinzips der Einbeziehung von Umweltbelangen bestätigt; gleichzeitig wurden die Grundlagen für bereichsübergreifende thematische Strategien gelegt, die Maßnahmen seitens der verschiedenen wirtschaftlichen und politischen Akteure erfordern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Kommission vom 1. Juni 2004 - „Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses" [KOM (2004) 394 endg. - Amtsblatt C 49 vom 26.02.2006] In diesem Dokument hebt die Kommission die positiven Ergebnisse hervor, die dank der Einbeziehung von Umweltbelangen in industrielle Tätigkeiten erzielt werden konnten. Die einschlägigen Maßnahmen haben zu einer deutlichen Verringerung der Gesamtemissionen von Kohlenmonoxid aus der europäischen Industrie beigetragen. Gleichzeitig wurde eine Abkopplung der industriellen Tätigkeiten von Luftschadstoffemissionen (insbesondere versauernde Gase und Ozonvorläuferstoffe) erreicht; bis zu einem gewissen Grad gelang dies auch im Hinblick auf die Erzeugung von Energie und die Nutzung von Rohstoffen. Die Kommission betont jedoch, dass die industrielle Produktion in Europa ungeachtet der erzielten Fortschritte immer noch einen bedeutenden Anteil an der Gesamtverschmutzung verursacht. Die Industrie ist Ursprung von 21 % der Treibhausgasemissionen in der EU und eine der größten Verschmutzungsquellen (u.a. Verschmutzung durch flüchtige organische Verbindungen, Schwermetalle und Nährstoffe).

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 - Industriepolitik in einem erweiterten Europa [KOM(2002) 714 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 - Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) [KOM(2001) 264 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Um den Wohlstand und die Lebensbedingungen für die heutigen und künftigen Generationen nachhaltig zu verbessern, hat die EU eine langfristige Strategie aufgestellt, mit der sich die verschiedenen politischen Strategien in Einklang bringen lassen, deren Ziel eine umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitisch nachhaltige Entwicklung ist. Diese Strategie wird seit dem Jahr 2005 überarbeitet.

Bericht des Rates vom 9. November 1999 über die Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in die Industriepolitik der Union für den Europäischen Rat in Helsinki Der Rat betont in diesem Bericht, dass bei der Einbeziehung von Umweltbelangen in die Industriepolitik bestimmte Grundsätze zu berücksichtigen sind: Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit als zentrales Element der Industriepolitik in den verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension), zufrieden stellendes Kosten-Nutzen-Verhältnis der politischen und sonstigen Maßnahmen, Förderung freiwilliger Maßnahmen und der Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern sowie besondere Merkmale und Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen.

Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1999 über die Einbeziehung von Umweltbelangen und nachhaltiger Entwicklung in die Industriepolitik der EU

Letzte Änderung: 03.02.2006